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Do, 14:20 Uhr
18.12.2008

Urteil ist gefallen

Heute vormittag hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar das Urteil zum Kreisumlagestreit zwischen dem Landkreis und der Stadt Nordhausen verkündet. Und das könnte Signalwirkung haben. Nicht nur für Nordthüringen.


Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Landkreises Nordhausen gegen das Urteil der ersten Instanz (Verwaltungsgericht) zurückgewiesen. Damit hat dessen Urteil vom August 2006 weiterhin Bestand.

Wie die Richter des OVG feststellten, sei die Berechnung der Kreisumlage/Schulumlage des Jahres 1996 fehlerhaft geschehen (siehe dazu auch im nnz-Archiv). Der Landkreis hatte Investitionen in Schulen nicht in die Schul-, sondern in die Kreisumlage eingerechnet. Damit sei die Stadt Nordhausen ungesetzlich belastet worden, hatte also zuviel an Kreisumlage gezahlt, da sie selbst als Schulträger auftrete.

Die einzelnen Berechnungen darzustellen, würde hier den Rahmen sprengen. Eine Zahl ist jedoch sehr interessant. Wie OVG-Pressesprecher Dr. Hans-Peter Hüsch der nnz sagte, habe der Landkreis allein im Jahr 1996 zwei Millionen Euro zuviel an Kreisumlage erhoben.

Die Brisanz dieser Summe erhöht sich noch, da beim OVG sieben weitere Klagen bis zum Jahr 2003 anhängig sind. Das heutige Urteil zum Jahr 1996 sollte deshalb für die Prozeßbeteiligten als Musterverfahren gewertet werden. Mehr noch, das Urteil könnte als Präzedenzfall für andere Thüringer Landkreise gelten, die analog der Nordhäuser Kreisverwaltung die Schulumlage und Kreisumlage berechnet hatten. Aus dem Nordhäuser Kreistag war indes mehrfach zu hören, daß sich die Verwaltung dabei lediglich an Berechnungsvorgaben des Thüringer Landesverwaltungsamt gehalten haben soll.
Autor: nnz

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Kommentare
Chefkoch
18.12.2008, 19:21 Uhr
Rücktritt des Landrats erforderlich
Aus der Mitteilung der nnz geht nicht hervor, ob das heutige OVG-Urteil abschließend oder die Revision zugelassen ist.

Sollte aber der Landkreis Nordhausen endgültig zu Millionen schweren Nachzahlungen an die Stadt verurteilt sein, ist der sofortige und vorbehaltslose Rücktritt der Führungsspitze des Landratsamtes absolut notwendig. Kreistag und Öffentlichkeit müssten folgerichtig den Landrat zu diesem Schritt drängen.

Dies ist nicht nur eine Frage der individuellen Ehre dieses Mannes, der unabhängig von seiner Person durch sein Amt die Verantwortung für den Schlamassel zu schultern hat. Es ist auch die Grundvoraussetzung für einen Neubeginn. Und um diesen herum wird bei der zu erwartenden Zahlungsunfähigkeit des Landkreises Nordhausen kein Weg führen. Gestern wurde vom jetzigen Landrat ein Gedenkstein für seinen preußischen Amtsvorgänger von Davier feierlich eingeweiht. Der Herr Baron hätte gewusst, wie er in der jetzigen Situation handeln müsste.
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