So, 11:08 Uhr
18.01.2009
Wieninger: Halber Schritt
Als einen halben Schritt bezeichnet Andreas Wieninger, der Nordhäuser DGB Kreisvorsitzende, die in der vergangenen Woche erreichte Einigung der Koalition zum Mindestlohn und zu Lohnuntergrenzen. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz.
Pflegedienste, Großwäschereien, Bergbauspezialdienste, das Wachgewerbe und die Abfallwirtschaft werden zukünftig in das Entsendegesetz aufgenommen, womit Mindestlöhne gelten. Dies ist gut, beurteilt Wieninger.
Kritik übt er allerdings daran, dass die Branche der Zeitarbeit nicht in das Entsendegesetz aufgenommen wurde und somit in solchen Unternehmen keine Mindestlöhne gezahlt werden, sondern lediglich Lohnuntergrenzen gelten sollen. Diese Lohnuntergrenze wird durch den Gesetzgeber noch festzulegen sein.
In diesem Zusammenhang fordert Wieninger die Bundesregierung auf den ganzen Schritt zu gehen und unterstreicht die Forderung des DGB nach einem flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro je Stunde und die Aufnahme aller Branchen in das Entsendegesetz.
Bleibt dies aus, so werden die nicht geschützten Unternehmen einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt sein, da ab 2011 EU-Recht entsprechend anzuwenden ist und somit Lohndumping aus den osteuropäischen Ländern droht.
Dies können wir im Interesse gerade der kleinen und mittelständischen Unternehmen und der vorhandenen Arbeitsplätze nicht wollen, sagt Wieninger abschließend.
Autor: nnzPflegedienste, Großwäschereien, Bergbauspezialdienste, das Wachgewerbe und die Abfallwirtschaft werden zukünftig in das Entsendegesetz aufgenommen, womit Mindestlöhne gelten. Dies ist gut, beurteilt Wieninger.
Kritik übt er allerdings daran, dass die Branche der Zeitarbeit nicht in das Entsendegesetz aufgenommen wurde und somit in solchen Unternehmen keine Mindestlöhne gezahlt werden, sondern lediglich Lohnuntergrenzen gelten sollen. Diese Lohnuntergrenze wird durch den Gesetzgeber noch festzulegen sein.
In diesem Zusammenhang fordert Wieninger die Bundesregierung auf den ganzen Schritt zu gehen und unterstreicht die Forderung des DGB nach einem flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro je Stunde und die Aufnahme aller Branchen in das Entsendegesetz.
Bleibt dies aus, so werden die nicht geschützten Unternehmen einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt sein, da ab 2011 EU-Recht entsprechend anzuwenden ist und somit Lohndumping aus den osteuropäischen Ländern droht.
Dies können wir im Interesse gerade der kleinen und mittelständischen Unternehmen und der vorhandenen Arbeitsplätze nicht wollen, sagt Wieninger abschließend.

