Mo, 13:19 Uhr
19.01.2009
Neuigkeiten von der ARGE
Der Gesetzgeber hat sich endlich dazu durchgerungen, einige Leistungen nicht mehr anzurechnen. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz.
Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) weist darauf hin, dass es ab dem 1. Januar dieses Jahres keine Verrechnung der Verpflegung während der Krankenhausaufenthalte mit der Regelleistung mehr geben wird. Gleiches gilt für die Verpflegung bei Kuren oder anderen Rehabilitationsmaßnahmen.
Bislang hatte der Gesetzgeber von den Arbeitsgemeinschaften gefordert, dass die Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt als anrechenbares Einkommen gewertet wird. Pauschal war damit die Regelleistung für die Tage des Krankenhausaufenthaltes um ein Drittel gekürzt worden. Diese Regelung ist nun aufgehoben worden.
Autor: nnzDie Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) weist darauf hin, dass es ab dem 1. Januar dieses Jahres keine Verrechnung der Verpflegung während der Krankenhausaufenthalte mit der Regelleistung mehr geben wird. Gleiches gilt für die Verpflegung bei Kuren oder anderen Rehabilitationsmaßnahmen.
Bislang hatte der Gesetzgeber von den Arbeitsgemeinschaften gefordert, dass die Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt als anrechenbares Einkommen gewertet wird. Pauschal war damit die Regelleistung für die Tage des Krankenhausaufenthaltes um ein Drittel gekürzt worden. Diese Regelung ist nun aufgehoben worden.


