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Do, 15:37 Uhr
22.01.2009

Gericht in der Tiefe

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar hat sich heute zu einer mündlichen Verhandlung getroffen, um über die Berufung zur abgelehnten Wahlanfechtung in Sollstedt zu entscheiden. SPD-Landtagsabgeordnete Dagmar Becker hatte die Wahl aus dem Jahr 2006 angefochten...


Zwar hatte das Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Urteil eine Berufung zunächst nicht zugelassen, wogegen die Klägerin Beschwerde einlegte. Das OVG hatte aufgrund der besonderen rechtlichen Schwierigkeit des vorliegenden Falles im April vergangenen Jahres entschieden, die Berufung doch zuzulassen. Zu Beginn der Verhandlung äußerte der Senat, er habe keine höchstrichterliche Rechtssprechung zu den anstehenden Fragen finden können. In den Vorberatungen habe es keinen abschließenden Meinungsbildungsprozess gegeben. Es muss noch in der Tiefe argumentiert werden, so die Richter. Da es wie erwähnt noch keinen Präzedenzfall gibt, erhofft man sich durch die Entscheidung der OVG-Richter Klarheit für zukünftige Wahlen.

Zum Hintergrund des Falles: Als Einwohnerin der Gemeinde Sollstedt, Ortsteil Wülfingerode, hatte die SPD-Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende im Kreistag Dagmar Becker von ihrem Recht gebraucht gemacht, die Wahl Jürgen Hohberg zum Bürgermeister Sollstedts im Mai 2006 anzufechten. Stein des Anstoßes: Amtsinhaber Jürgen Hohberg, der sich wieder zur Wahl stellte, hatte unter anderem die Einwohner im Amtsblatt der Gemeinde mehrfach aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen und auf die Möglichkeit einer Briefwahl hingewiesen. Er hatte zudem den Briefwahlunterlagen einen Brief beigelegt mit dem Hinweis, bis wann die Stimmzettel eingegangen sein müssen, verbunden mit der Bitte, sie in den Briefkasten der Gemeinde einzuwerfen.

Der Haken daran: Diesen Brief hatte er persönlich unterschrieben. Aus Sicht der Klägerin hatte der Amtsinhaber damit verbotene Wahlwerbung betrieben und die Wähler unzulässig beeinflusst. Sie wollte die Wahl für ungültig erklären und damit für eine Neuwahl sorgen. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde lehnte im August 2006 den Antrag auf Wahlanfechtung ab. Zwar sah auch das Landratsamt im Vorgehen des Sollstedter Bürgermeister einen Mangel, dieser habe aber das Wahlergebnis nicht wesentlich beeinflusst. Daraufhin zog die Sollstedterin gegen den Freistaat Thüringen, vertreten durch das Landratsamt, vor das Verwaltungsgericht.

Anfang 2007 bestätige das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Landratsamtes. Die Richter stellten in dem nun angefochtenen Urteil fest, dass der Bürgermeister als Organ der Gemeinde zuständig für die organisatorische Vorbereitung der Briefwahl gewesen sei. Weder durch die Thüringer Kommunalordnung noch durch das Kommunalwahlgesetz werde diese Organzuständigkeit während einer Bürgermeisterwahl, bei der der Amtsinhaber als Wahlbewerber antritt, aufgehoben. Das Schreiben zu den Briefwahlunterlagen sahen die Richter zwar auch als problematisch an, da es Einwohner vom Wählen abhalten könnte.

Aber es sei neutral abgefasst und von dem erkennbaren Willen getragen, die Gemeinde vor den Portokosten zu bewahren, die sie für die Briefwahl übernehmen muss. Auch die Wahlhinweise und Informationen im Amtsblatt hatten keinen tendenziellen Charakter und stellten daher keine unzulässige Wählerbeeinflussung dar. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung ziehen sich die Richter zur Urteilsfindung zurück. Mit einer Entscheidung wird am 26. Februar gerechnet.
Autor: nnz

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