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Di, 15:37 Uhr
27.01.2009

nnz-Forum: Genugtuung

Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute bestätigt, dass der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder verfassungswidrig ist. Dazu ein erstes Statement aus der lokalen Politik...


DIE LINKE. Nordhausen sieht sich mit der heutigen Gerichtsentscheidung des obersten deutschen Sozialgerichtes in Kassel bestätigt, wonach der Hartz IV-Regelsatz für Kinder verfassungswidrig ist!

Die Nordhäuser LINKE hat von Beginn an Hartz IV abgelehnt und zu jeder passenden Gelegenheit im Kreistag auf die Folgen für die Betroffenen und insbesondere für die Kinder verwiesen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Regelleistungen von 335 € bzw. 351 € ab dem 01.07.2008 zusammen mit den übrigen SGB II- Leistungen der Höhe nach nicht ausreichend sind.

Auch wenn der Gesetzgeber den Regelleistungssatz als Minimalleistung noch für verfassungskonform hält, halten nicht nur die LINKE mit ihrer im Nordhäuser Kreistag vertretenen Fraktion als auch die Sozialverbände 351 € unter Berücksichtigung der Steigerung der Lebenshaltungskosten für bedenklich. Der Staat ist verpflichtet, Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins zu sichern. Dazu gehört nicht nur die körperliche Existenz, sondern auch der Schutz vor kultureller und sozialer Ausgrenzung.

Heute hat nun das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass die Höhe des Sozialgeldes nach dem SGB II (Hartz IV) für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig sei. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichtes beschloss, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Die Kläger sind jeweils Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Nach dem Gesetz erhalten Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres nur 60 Prozent des Hartz- IV-Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen.

Zum Klagezeitpunkt waren das 207 € monatlich. Das Gericht hat nun erstmals entschieden, dass durch den Betrag von 207 € monatlich das verfassungs-rechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern nicht gewährleistet sei. Gleichzeitig werden Kinder gegenüber Erwachsenen ohne hinreichenden Grund benachteiligt. Mit diesem Urteil sehen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Rechtsauffassung zu Hartz IV zumindest teilweise bestätigt. Dabei wird hoffentlich nicht vergessen, wer die grottenschlechten Gesetze eingebracht hat. Seit deren Einführung sind die Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtschutz auch am Sozialgericht Nordhausen stetig nach oben gegangen.

In Thüringen liegen sie über dem bundesweiten Durchschnitt. Mit Genugtuung haben wir auch die zurückliegende Entscheidung der Kasseler Richter aufgenommen, dass zukünftig das Job- Center die Klassenfahrt-Kosten für Kinder von Hartz IV Empfängern übernehmen muss. Das war mehrfach unsere Forderung auch im Kreistag.
Rainer Bachmann, Sprecher LINKE Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Chefkoch
27.01.2009, 18:12 Uhr
Nicht mogeln!
Herr Bachmann mogelt, und ich nehme an wissentlich, mit seiner Aussage, dass das Bundessozialgericht "...nun erstmals entschieden, dass durch den Betrag von 207 € monatlich das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern nicht gewährleistet sei."

Genau das hat das Gericht eben nicht festgestellt. Die Richter beurteilten ausdrücklich nicht die Höhe des Regelsatzes für Kinder. Der Gesetzgeber habe, so das Gericht, lediglich nicht begründet, warum Kinder nur 60 Prozent der Leistung für alleinstehende Erwachsene bekommen - und verstoße deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Deshalb geht die Sache auch zu den Verfassungsrichtern nach Karlsruhe. Das, was die Kläger eigentlich wollten, hat ihnen das Bundessozialgericht nicht geliefert - nämlich festzustellen, dass die von den ARGEn Kindern gewährten 60 % das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum nicht gewährleisten.

Also, auch wenn es durchaus in das poltische Konzept der LINKEn passen mag, bitte ich dennoch in einem offiziellen Statement der Partei zukünftig bei der Wahrheit zu bleiben. Selbst, wenn die nicht sehr schön ist.
H.Buntfuß
27.01.2009, 19:21 Uhr
Schallende Ohrfeige!
Hierzu möchte ich nur eins sagen, die Regierung hat wieder einmal bewiesen, wie unmoralisch sie ist. Vor kurzem hat man sich gönnerhaft hingestellt und so getan, als erhöhe man von sich aus den Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren. Nun jetzt ist es so, dass die Regierenden den Kindern nur mehr Geld zugestehen, um schon wieder einer schallenden Ohrfeige von Seiten der Juristen zu entgehen. Es wird langsam peinlich für Merkel und Co., so oft mit der Verfassung in Konflikt zu kommen. Zu bedenken ist noch, dass die Wahl vor der Tür steht.
teamplayer
27.01.2009, 19:22 Uhr
Anreiz??
Man betrachte einmal eine vierköpfige Familie, die auf Hartz4 "angewiesen" ist. Nun bekämen auch die Kinder den Erwachsenen-Regelsatz, dann hätte diese Familie über 1400 € netto zur Verfügung.
Legt man dazu auch noch die vom Amt bezahlte Miete drauf, sind das 2000 €!!!!

Ich finde, da muss man als dummer Arbeitnehmer schon ganz gut verdienen, um mit 40h Arbeit, Stress, Überstunden und vielleicht noch Pendeln genauso viel zu bekommen, wie jemand, der jeden Tag verschlafen kann.

Wobei: es gibt ja NIEMANDEN der nicht arbeiten will.
Zumindest im Traumland der LINKE.

Fraglich ist spätestens dann doch, wo der Anreiz sein soll, sich um Arbeit zu bemühen.
Willi
28.01.2009, 08:23 Uhr
Anreiz II ???
Der Teamplayer hat völlig Recht. Wo bleibt für viele Harz IV Empfänger der Anreiz sich eine Arbeit zu suchen wenn der Stadt denen die Steuergelder hinterher wirft. Ich kenne einige die mit dieser Steuerkohle ganz gut leben. Die Regelsätze sollten nicht wahrlos erhöht werden, in den meisten Fällen kommt die Kohle ja gar nicht bei den Kindern an. Da sind Sachgutscheine für kinderbezogene / schulische Sachen effektiver. So ist sichergestellt, das das Geld auch da ankommt wo es hingehört.
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