nnz-Forum: (K) ein Wintermärchen
An einem frostigen Sonntagmorgen, es ist der 7. Januar 2007, in einer Südharzer Kleinstadt. Thomas R. stellt verwundert fest, dass seine Wohnung eiskalt ist. Er greift zum Telefon und ruft bei seiner vertraglich gebundenen Heizungsfirma an....
Die hat erst vor kurzem die Heizung gewartet. Der Meister lässt sich den Fehlercode durchsagen und verspricht schnelle Hilfe. Schon am nächsten Nachmittag erscheint ein Monteur mit dem neuen Ersatzteil und ruck-zuck, die Heizung ist wieder in Betrieb, die Wohnung wieder warm. Nach drei Tagen kommt die Rechnung über 267,48€
Was ist nun das Besondere an dieser Geschichte? Herr R. ist arbeitslos, bekommt ALG II und hat kein Geld, um die Rechnung zu bezahlen. Am Freitag, dem 12.Januar hat Volker R. einen bereits vorher vereinbarten Termin bei seinem Fallmanager der Arge Nordhausen, dem Herrn G. Bei dieser Gelegenheit übergibt Herr R. die Rechnung für die Heizungsreparatur und stellt den Antrag auf Übernahme der Kosten. Laut § 22 des SGB II sind diese Kosten als Kosten der Unterkunft zu übernehmen, wenn die Reparatur zur Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit dient, was in diesem Fall ja auch zutrifft.
Was macht nun der Fallmanager Herr G.?----Er denkt darüber nach, wie man diese Ausgabe verhindern kann und kommt nach kurzer Überlegung zu folgender Entscheidung: Der Antrag ist abgelehnt! Sie hätten mich vorher über den Ausfall der Heizung informieren und die Reparatur anmelden müssen. Dann kommt in der gleichen Woche ein Mitarbeiter vom technischen Dienst und begutachtet den Schaden. Danach müssen sie noch drei Angebote von Heizungsfirmen einholen und mir diese vorlegen. Ich treffe dann die Entscheidung, welche Firma die Reparatur ausführen darf und erst dann können sie die Reparatur in Auftrag geben. Das haben sie aber nicht getan und deshalb lehne ich ihren Antrag auf Kostenübernahme ab.
Vermutlich reibt sich Herr G. die Hände und denkt bei sich: Wieder einmal Kosten gespart! Ungläubig und ratlos verlässt Thomas R. das gut beheizte Büro des Fallmanagers. Er fragt sich, ob das ernst gemeint sein kann. Wenn ich das alles beachtet und eingehalten hätte, könnte die Reparatur ja erst nach frühestens 10- 14 Tagen erfolgen und das bei den Minusgraden?
Herr R. wendet sich rat- und hilfesuchend an seine Gewerkschaft. Dort versucht man in einem Telefonat mit dem Fallmanager, Herrn G., die Sache einvernehmlich zu regeln. Herr G. hat aber seine Entscheidung getroffen und hält unerschütterlich an ihr fest. Auch ein Telefonat mit der II. Beigeordneten des Landrats, Frau Grünwald, und ein persönliches Gespräch mit dem Geschäftsführer der Arge Nordhausen, Herrn Müller, sind erfolglos.
Mit Hilfe seiner Gewerkschaft erhebt Herr R. Widerspruch und erwirkt bei seiner Heizungsfirma einen Zahlungsaufschub. Nach langer Zeit kommt auch endlich der Bescheid von der Widerspruchsstelle der Arge. Mit der wortgleichen Begründung wird dort auch der Widerspruch abgeschmettert. Aber es wird noch auf die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht hingewiesen.
Wieder einmal ein schönes Beispiel für den Umgang dieser Behörde mit ihren Kunden. Nach dem Motto; Wir sparen, wo wir können, koste es was es wolle ist man bei der Arge das Problem erst einmal los. Man hat inzwischen eine Menge Leute mit diesem Fall beschäftigt. Dass für die Summe von 267,48 € nun auch noch das Sozialgericht bemüht werden muss, scheint die dafür verantwortlichen Mitarbeiter der Arge nicht sonderlich zu stören.
Es sind nun über zwei Jahre vergangen und Herr Volker R. hat sein Geld immer noch nicht erhalten. Es hat noch keine Verhandlung vor dem Sozialgericht stattgefunden. Dort liegt die Klage im großen Stapel der noch zu verhandelnden Hartz IV-Fälle und wartet weiter auf eine Entscheidung.
Wolfgang Meyer, ALG II Berater des DGB Kreisvorstand Nordhausen
Autor: nnz
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Kommentare
angel23
05.02.2009, 18:42 Uhr
erst die ARGE und dann die Heizungsfirma!
Es ist natürlich wirklich sehr ärgerlich, aber grundsätzlich ist doch bekannt, daß alle Kosten, die von der ARGE übernommen werden sollen, vorher abgesprochen bzw. beantragt werden müssen...rückwirkend führt dies immer zu Schwierigkeiten, wie ja in diesem Fall zu sehen ist.
Thomas R. hätte Sonntag Morgen auf den Anrufbeantworter der ARGE sprechen können und den Fall schildern können, dann wäre nachweislich das Anliegen schoneinmal "registriert" und am Montag hätte er sich persönlich zum Bearbeiter begeben sollen und die Situation besprechen können.
Nach getaner Reparatur dort mit einer Rechnung aufzutauchen ohne vorher seiner "Meldepflicht" nachzukommen ist taktisch halt wirklich unklug, wobei ich auch die etwas sture Haltung des Sachbearbeiters nicht ganz nachvollziehen kann.
Hoffe es klärt sich trotzdem und das Sozialgericht entscheidet zu Gunsten von Herrn R.
Freidenker 1304
06.02.2009, 01:48 Uhr
ARGE - Zweck dieser Einrichtung?
Gut - mal angenommen, man kennt die genauen Hintergründe dieser Ablehnung nicht. War es eine Mietwohnung, warum hat der Vermieter dann nicht reagiert? War es privates Wohneigentum ? Doch in so einem "Notfall" sollte auch im nachhinein eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Wie hätte denn den bearbeitenden Damen und Herren der ARGE ein Heizungsausfall in ihrem Heim über mehrere Tage im Winter gefallen? Nur um den Bürokratieweg pedantisch einzuhalten ? Aber darüber zu urteilen, fehlen die genauen Fakten. Fakt jedoch ist eines. Die ARGE ist im Grunde eine Einrichtung für die Grundbedürfnisse der sozial schwachen Menschen. Nur sind einige Mitarbeiter meiner Meinung nach durch ihre Arbeitsweise und die strikte Befolgung internen Vorschriften nicht immer Lebensnah. Milde ausgedrückt. Natürlich gibt es schwarze Schafe unter den Langzeitarbeitslosen, und ungerechtfertigte Forderungen müssen abgewiesen werden. Trotzdem, es gibt offenbar leider schon bedürftige Mitmenschen 2. und 3. Klasse. Wer sich die Warteräume des Arbeitsamtes im Vergleich zur ARGE genauer anschaut, sieht schon den Unterschied. Ich glaube nicht, das die Mitarbeiter der ARGE unfreundlicher sind, aber sie sind oft unpersönlicher. Vieleicht muß man in diesem Job härter sein ? Nur... wenn, mit welchem Recht ? Pauschal ? Und wenn von 10 Antragstellern sich soundsoviel abwimmeln lassen, um so besser. Und wenn nicht, zahlt's ja im Sozialgerichtsklagefall der Steuerzahler. Gut gespart. Nur, bei wem gespart...
Albert
06.02.2009, 09:46 Uhr
Und die Handwerker ???
Welche Schlussfolgerungen ziehen wohl die kleinen Selbstständigen und Handwerksbetriebe, wenn sie so etwas lesen?
Real Human
06.02.2009, 15:47 Uhr
Wer nicht arbeiten will, ...
Wer nicht arbeiten will, ...... der soll auch nicht essen. Dies ist die eigentliche Geisteshaltung, der Hartz-IV seine Existenz verdankt. Zum Nachweis das folgende Müntefering-Zitat. In einem Interview mit dem ZDF vom 24.07.2005 sagte er:
... Es gab einen ganz alten Spruch in der Sozialdemokratie: 'Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen'. Das traut man sich heute gar nicht mehr zu sagen. Aber das war sozialdemokratisches Denken. Die haben gewusst: Jeder muss sich anstrengen, jeder muss seinen Teil dazu beitragen. ...
Als diese Sozi-Weisheit gepredigt wurde, ernährte ein Landarbeiter etwa acht andere Bürger. Heute sind es 80! Auch das Ford'sche Fließband gibt es heute nur noch in Ländern mit einem Monatslohn unter ca. 200 € (Dacia in Rumänien). Dort lohnt es sich, statt der Blech-Mechas wieder mehr flexiblere Bio-Mechas an die Taktstraßen zu stellen. Heute produziert das deutsche Bildungssystem künftige Bio-Mechas, die auch mit Hilfe eines Taschenrechners nicht ausrechnen können, wieviel Liter Farbe man zum Streichen einer bestimmten Wandfläche benötigt.
(An unsere Neonazis:) Hätte Hitler den Krieg gewonnen ... wären diese einfach im Kampf gegen aufständische Untermenschen verheizt worden. So haben alle Kolonialmächte ihre kräftigen aber überflüssigen zornigen jungen Männer in Kolonialkriegen entsorgt. Wohin heute mit diesen Überflüssigen, die nur unser Sozialsystem belasten? Nach Afghanistan?
Zur Lösung dieses Problems gibt es in jeder deutschen Kreisstadt einen Ort an dem nach einem immer komplizierter werdenden Regelwerk versucht wird, aus für den Arbeitsmarkt Unbrauchbaren wertvolles Humankapital zu machen. Doch Millionen, deren Arbeitskraft nicht nachgefragt wird (Reservearmee und Drohpotenzial), bleiben dauerhaft arbeitslos. Was das ARG(E)listige Monster nicht verdauen kann, müssen die Sozialgerichte wiederkäuen. Deren Richter werden zu Hamstern im Laufrad.
Es gäbe eine Lösung: Die Einführung eines Grundeinkommens für jeden deutschen Staatsbürger. Dem könnten sich weitere Staaten und schließlich alle anschließen. (So könnte endlich doch noch am deutschen Wesen die Welt genesen.) Das Grundeinkommen könnte beim heutigen Geldwert bei etwa bei 1.500 € liegen. Jeder Deutsche müsste ab dem ersten verdienten Euro in diesen Topf einzahlen und würde eine Flatrate von 1.500 € monatlich vom Staat auf sein Konto zurückgezahlt bekommen. So wäre dieses Umlageverfahren auch finanzierbar. Alle Versicherungen und die eventuelle Miete müssten aus dem Grundeinkommen bestritten werden. Das ARGE-Monster und viele andere teure Bürokratiekonstrukte wären überflüssig.
Genau eine solche Reform lässt das deutsche Wesen aber nicht zu. Denn Missgunst, Geiz, Habgier, Schadenfreude, Dünkelhaftigkeit und ein abgrundtiefes Misstrauen gegen jede revolutionäre Idee sind seit H. Heines Zeiten immer noch charakteristisch für das Volk der Dichter und Denker. Der legendäre kleine Mann, der immer litt und nie gewann (W. Biermann) denkt nämlich nicht daran, irgendwelchen Faulpelzen etwas von seinem sauer Verdienten abzugeben. Dass er, wenn er z. B. über 40 ist, auch einmal vom Hof gejagt werden könnte, das fällt ihm im Traum nicht ein.
Und was sagt einer der deutschesten Philosophen dazu? Wegen der Länge hier der Link: http://www.textlog.de/21872.html. CDU-Fans sollten auch mal in der Bibel nachlesen, was Jesus über das Sähen und Ernten so sagt. Ihr handelt doch in der Verantwortung vor Gott (GG)! Oder nicht?
H.Buntfuß
08.02.2009, 18:21 Uhr
ARGE in Erklärungsnot ???
Als erstes möchte ich Herrn Meyer dafür danken, dass er mit solchen Geschichten an die Öffentlichkeit geht. Ich hoffe, wir hören mehr von ihm, denn auf seinen Schreibtisch müssen doch viele solcher und ähnlicher Fälle liegen.
Da wir schon einmal dabei sind, möchte ich auch einen kuriosen Fall der ARGE zum Besten geben. Eine Person kommt zur ARGE und möchte Heizkosten beantragen. Diese werden wie so oft nicht genehmigt. Was macht die Person um nicht zu frieren? Sie borgt sich das Geld um die Heizkosten zu bezahlen.
Als sie mit der Rechnung zur ARGE geht, bekommt sie dort sinngemäß zu hören: Ihnen hat doch jemand das Geld gegeben für die Rechnung, was wollen Sie dann von uns? Ihr wurde das geborgte Geld quasi als Einkommen angerechnet. Diese Geschichte ist schwer zu glauben, aber sie kann belegt werden. Und sie ist auch kein Einzelfall.
Wie ich gehört habe, gibt es bei der ARGE einen so genannten Beirat, der über das wachen soll, was die ARGE so macht. Soviel wie ich weiß, ist auch ein Vertreter der Linkspartei in diesen Beirat.
Beiratsvorsitzender ist nach meinen Infos Herr Hohberg, – Bürgermeister von Sollstedt und Kreistagsmitglied. Meine Frage an den Beirat lautet deshalb: Wissen Sie von solchen Vorgängen, und in wie weit werden sie überhaupt über solche Missstände informiert? Was unternehmen insbesondere der Vertreter der Linkspartei gegen diese Vorgänge? Denn Sie stehen ja für die Abschaffung der Hartz-IV-Gesetze. Hier haben sie die Möglichkeit gegen die Ungerechtigkeiten vorzugehen!
angel23 kann ich nur fragen: Wissen Sie nicht wie es bei der ARGE zugeht? Oder sind Sie ein Mitarbeiter der ARGE mit einem Versuch der Rechtfertigung?
Hier noch etwas zum Nachdenken. Vor kurzem bekam ich einen Artikel von einem Bekannten. Darin stand unter anderen folgendes: Jeder Bürger, der jeden Tag mit seiner Hände Arbeit sein tägliches Brot verdient, sollte wissen, dass alles, aber wirklich alles – ob Managergehälter, Bundesbürgschaften für Zocker aber auch Politikerdiäten etc. – von dieser Arbeit stammen.
teamplayer
08.02.2009, 21:29 Uhr
@Werner
.....und Hartz4 auch. Deshalb sollte auch alles, wie beschrieben, sehr genau geprüft werden.
Nordhäuserin
09.02.2009, 06:51 Uhr
Schon komisch
Eine Frage an Werner und Dubtschekisto: Was wäre, wenn Sie in einer Behörde arbeiten und sich dabei an Dienstanweisungen halten müssen, die wiederum auf Gesetzen basieren? Stellen Sie sich vor, Sie erteilen jemandem einen Baugenehmigung für einen Anbau, weil er Ihnen leid tut. Sie wissen jedoch, dass das rechtlich nicht zulässig ist? Was würden Sie tun? Ihrem Mitgeid nachgeben, sich an die Gesetze halten oder Ihren Arbeitsplatz behalten wollen?
Und noch eine Bitte in diese Runde: Nicht jeder, der die ARGE kritisiert ist guter Mensch, dem Böses widerfahren ist und nicht jeder, der eine andere Meinung hat, muss gleich ein Mitarbeiter der Behörde sein. Und rechtfertigen muss sich in diesem Forum wohl auch niemand.
angel23
09.02.2009, 10:55 Uhr
Antwort an WERNER
zum eigentlichen Sachverhalt habe ich meine Meinung geäußert, aber wenn man mir eine Frage stellt, dann möchte ich darauf antworten.
Nein,ich bin keine Mitarbeiterin der ARGE und trotzdem weiß ich sehr gut, wie dort gearbeitet wird, da ich selbst mal ALG2 Empfänger war. Ich hatte auch genug Dinge mit den jeweiligen Sachbearbeitern zu klären und was soll ich sagen, es war immer zufriedenstellend und vorallem schnell bearbeitet.
Ich habe dort angerufen, Sachverhalt geschildert und erhielt IMMER einen Rückruf noch am gleichen bzw. darauffolgenden Werktag, dort bekam ich immer Antworten auf meine Fragen. Anträge waren NIE länger als 14 Tage in der Bearbeitung und waren immer sachlich korrekt.
Ja ich kann nichts Negatives über die ARGE Nordhausen sagen, weil es nuneinmal in meinem Fall nichts dahingehend zu berichten gibt. Ich lese hier immer nur von Menschen, die negative Erfahrungen gemacht haben, aber ist es nicht auch mal wichtig, die Gegenseite aufzuzeigen?
Ich gehe sogar noch ein kleines Stück weiter und behaupte, daß es in vielen Fällen auch an dem Antragsteller selbst liegt, da werden Dinge nicht oder zu spät eingereicht, Gelder werden ausgegeben, für die man keine Zusage hat etc. etc...und dann ist es in der Tat leicht, sich in die Reihe der "ARGE-Kritiker" einzureihen und die Fehler nicht bei sich zu suchen.
Ich arbeite heute mit Menschen, die auch oft von ALG2-Bezügen abhängig sind und sehe dadurch, wie schlampig manchmal bei der Antragsstellung vorgegangen wird, teilweise aus Nichtwissen, teilweise aus Trotz und Ungenauigkeit. Aber genau diese Menschen haben eines ganz genau im Kopf: Sie wissen komischerweise ganz genau, auf wieviel Gelder sie Anspruch haben, welche Pflichten damit aber verbunden sind, vergessen einige dieser Menschen.
Ich will die Arbeit der ARGE-Sachbearbeiter weder beschönigen noch sie verteidigen, sondern einfach mal die andere Seite der Medaille aufzeigen, die es gibt und die auch hier in diesem Forum oft verschwiegen wird. Kritik an Anderen zu äußern ist auch einfacher, als eventuelle Fehler auch mal bei sich und der eigenen Vorgehensweise zu finden.
Natürlich wird es immer wieder Fehler geben, auch bei den Mitarbeitern dieser Behörde, wahrscheinlich nicht mehr als in anderen Behörden auch, aber die ARGE steht halt im Blickpunkt. Und Fehler sollten korrigiert werden und das möglichst unbürokratisch, auch dies habe ich übrigens schon hier in Nordhausen erlebt, wenn man den Sachbearbeiter nicht gleich als inkompetent bezeichnet und freundlich auf den Fehler hinweist, KANN es durchaus auch eine Entschuldigung geben.
Rubberduck
09.02.2009, 13:51 Uhr
Erfahrung!
Hartz IV ist Armut per Gesetz!
Nordhäuser
09.02.2009, 22:39 Uhr
Das kann doch nicht wahr sein!!
Hallo! Einige verteidigen die Arge manchmal auch zurecht, aber wie gesagt nur manchmal. Ich möchte auch nicht abstreiten das die Mitarbeiter der Arge Nett sind zumindest manche.ABER die Gesetze Kann man voll vergessen. Wie geht das, daß jemand in Arbeit kommt und bezieht für den monat noch Hartz4 und muß das vom ersten Lohn Zurück zahlen. Der Staat soll froh sein das jemand Arbeit gefunden hat aber nein man ist dann Überzahlt und ist gleich Schuldner, weil man das Geld ja nicht vom ersten Lohn bezahlen kann. Da aber der erste Lohn erst nach 6 Wochen kommt, brauch man noch ein Darlehn. Er wird auch bewilligt, die Mitarbeiterin sagt kommen sie morgen und holen sie sich das Geld ab. Ich gehe nächsten Tag hin und möchte das Geld holen sagt mir eine andere Mitarbeiterin, die Kollegin ist in Urlaub und kommt in zwei Wochen wieder und ich weiß davon nichts, mir hat keiner Bescheid gesagt. Was ist das für ein Arbeiten??Aber wie gesagt sie sagte es mir freundlich.Aber um mal wieder zum Thema zurück zukommen. Hatte durch meinen Vermieter eine Erhöhung der Nebenkosten bekommen von 20%, habe dann bei der Arge dieses beantragt, man lehnte es ab leider verschickte die Arge die Ablehnung an jemanden den ich nicht kenne und an eine falsche Anschrift. Somit kam die Ablehnung nie bei mir an und ich hatte durch diesen fehler keine Widerspruchsfrist mehr. Und jetzt muß ich die Erhöhung selber Zahlen.
Aber sie hat sich wenigstens bei mir Entschuldigt.
Ellricher
10.02.2009, 00:35 Uhr
Erläuterung
Soweit ich informiert bin handelt es sich hierbei um Wohneigentum und Herr R. hatte zu dem Zeitpunkt auch einen Mieter der sicherlich auch nicht erfreut war über das "kalte Erwachen". Herr R. hätte sicherlich bei der ARGE auf den Anrufbeantworter sprechen können (sollen), doch wären die beiden Wohnungen davon auch nicht warm geworden, von daher ist es allzu normal bei der Heizungsfirma seines Vertrauens anzurufen. Das würde in einem solchen Fall jeder tun, ob arbeitslos oder nicht! Und woher sollte Herr R. denn wissen, wie die Verfahrensweise in einem solchen Fall ist?! Es handelt sich hier eindeutig um einen Havariefall! Wie lange hätte es wohl gedauert bis die ARGE entschieden hätte, welche Firma die Heizung reparieren soll? Wie lange hätten Herr R. und sein Mieter denn frieren müssen bis sich etwas getan hätte? Das würde mich zum Beispiel mal brennend interessieren! Vielleicht hätte die ARGE ja zwischenzeitlich Decken, und Wärmflaschen gesponsort...
Beate
10.02.2009, 08:28 Uhr
Immer besser!
Das wird ja immer besser. Verstehe ich das richtig, dass Herr R. der Vermieter ist? Der Vermieter Herr R. (nebenbei ALGII-Empfänger) möchte von der ARGE die Heizung für sich und seinen Mieter repariert bekommen? Das ist doch ein Scherz.
Falls Herr R. nicht der Vermieter ist, wäre er Mieter und somit sein Vermieter für die Reparatur zuständig.
Niemand soll frieren, aber der Staat ist doch nicht für Heizungsreparaturen von Vermietern verantwortlich.
H.Buntfuß
10.02.2009, 10:14 Uhr
Freundliche ARGE
Hiermit möchte ich gleich auf zwei Kommentare eingehen.
Zu dem Pseudonym Nordhäuserin: Es sind zumeist Empfehlungen auf die sich die Fallmanager da stützen und keine Gesetze. Es liegt sehr viel im Ermessen des Fallmanagers, was er den Bedürftigen zukommen lässt. Und ja, ICH würde lieber meine Arbeit verlieren, anstatt meine Mitbürger zu diskriminieren, denn was da geschieht, halte ich für diskriminierend. Es soll ja Leute geben, die springen aus dem Fenster, wenn der Chef es verlangt. [das ist als Redewendung gedacht] Außerdem halte ich das ganze Gerede um den Verlust vom Arbeitsplatz für eine Schutzbehauptung. Schließlich gibt es ja noch die Arbeitsgerichte, wo man seine Rechte einklagen kann. Dazu gehört natürlich ein wenig Zivilcourage.
Zu angel23 kann ich nur sagen: Es gibt sehr wohl auch nette Leute bei der ARGE. Zu gewissen Leuten ist man sogar sehr nett. Die bekommen eine Maßnahme nach der anderen, bis sie dann eine Festanstellung bei Lift (oder war es Horizont?) bekommen wo sie dann andere AGL II Empfänger zur Arbeit anleiten.
angel23
10.02.2009, 10:29 Uhr
Es geht auch ohne ...
>>Zu angel23 kann ich nur sagen: Es gibt sehr wohl auch nette Leute bei der ARGE. Zu gewissen Leuten ist man sogar sehr nett. Die bekommen eine Maßnahme nach der anderen, bis sie dann eine Festanstellung bei Lift (oder war es Horizont?) bekommen wo sie dann andere AGL II Empfänger zur Arbeit anleiten.>>
Damit können Sie mich ja nicht meinen, denn ich habe meinen Job durch Blindbewerbung bei einem Unternehmen (übrigens nicht in Nordhausen) bekommen. Eigeninitiative heißt das Zauberwort!
Ich mußte zwar übergangsweise mal Leistungen beziehen, habe mich aber nie darauf verlassen, daß mir die ARGE einen neuen Job sucht, dafür sorge ich schon selbst, ohne ARGE, Lift und Horizont. Dennoch war ich froh, daß es diese Leistungen gab, denn schließlich mußte ich mich und mein Kind versorgen.
Ellricher
10.02.2009, 12:41 Uhr
Mieter oder Vermieter
Zu Beate: Es ist doch im Grunde egal ob Herr R. ein Mieter oder Vermieter ist! Wäre er Mieter hätte sich selbstverständlich der Vermieter um die Heizungsreparatur kümmern müssen, das stimmt soweit! Ergo ist es Herrn R.'s Pflicht sich als Vermieter um eben eine solche Reparatur zu kümmern! Oder sollte er besser den Mieter fragen ob er ihm mal die Reparatur bezahlen kann?! Des Weiteren wird Einnahme aus Vermietung vom Grundbedarf abgezogen, sodass die ARGE in dem Fall sicherlich monatlich weniger Ausgaben für Herrn R. hat als für einen ALG II-Empfänger in einer Mietwohnung!
Beate
10.02.2009, 13:03 Uhr
Verkehrte Welt.
Es ist nicht egal ob Herr R. Vermieter oder Mieter ist. Es kann ja wohl nichts sein, dass die ARGE Kosten, die eigentlich Vermietersache sind, bezahlen soll.
Wenn Herr R. seine Pflichten als Vermieter nicht ohne staatliche Hilfe wahrnehmen kann, dann kann er eben kein Vermieter sein. Außerdem gibt es dafür ja Mieteinnahmen. Oder? Ob da etwas angerechnet wird oder nicht ist in meinen Augen unerheblich.
Dieses Anspruchsdenken, das der Staat für alles Verantwortlich ist, finde ich unerträglich.
Beim ALGII geht um Hilfe für in Not geratene Menschen und nicht um Wohnungssanierung.
Real Human
10.02.2009, 13:19 Uhr
Und unter allen Fahnen ...
... die idealen Untertanen.
Wir leben in einer relativen Demokratie, einem relativen Rechtsstaat und einem sehr relativen Sozialstaat. Ein annähernd ideales Gemeinwesen zu bilden, überfordert offensichtlich den real existierenden Homo sapiens. Wir Deutschen sollten aber – wie vielleicht kein anderes Volk – zwischen Gut und Böse zu unterscheiden gelernt haben.
Liebe Nordhäuserin! Stellen Sie sich einmal vor, Sie lebten nicht als Fallmanager (was ich nicht unterstelle) in einer heutigen deutschen Behörde, sondern 1943 in einer deutschen Diktatur. Nachdem Sie als wichtiger Beamter bis dahin u.k. gestellt worden sind, werden Sie ausgerechnet zur Waffen-SS (wegen deren Dezimierung) eingezogen, und werden, sagen wir mal, einem Kommando zur Partisanenbekämpfung in Italien zugeteilt. Ein Dorf wird umstellt und alle seine Einwohner sollen erschossen werden.
Sicher sind auch ein paar böse Heckenschützen darunter. Sie müssen Befehle befolgen, die wiederum auf Dienstanweisungen und Gesetzen beruhen. Befehlsverweigerung ist rechtlich nicht zulässig! Die Dorfbewohner tun Ihnen Leid. Was würden Sie tun? Ihrem Mitleid nachgeben, sich an die Gesetze halten um nicht eventuell selbst an die Wand gestellt zu werden?
Damals hat es solche gesetzeswidrigen Befehlsverweigerer gegeben, denen man nach dem Krieg sogar ein Denkmal gesetzt hat.
Das ist doch wohl ein an den Haaren herbeigezogener Vergleich! Oder? Sicher, die Fallmanager der ARGE sind keine SS-Angehörigen. Die Alg-II-Empfänger sind von ihrer Moral her mehrheitlich alles andere als idealistische Freiheitskämpfer. Aber unter folgendem Aspekt ist ein Vergleich meiner Meinung nach sehr wohl erlaubt:
Nicht nur im zweiten Weltkrieg gab es Menschen, die unter Lebensgefahr Mitleid gezeigt haben. Heute gibt es andere Menschen, die lieber schematisch Gesetze umsetzen als bei ganz unten angekommenen Alg-II-Empfängern Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Es droht ihnen kein Standgericht, aber sie haben eine jämmerliche Angst davor, eventuell einmal auf der anderen Seite des Schreibtisches zu sitzen und Rentenpunkte einzubüßen.
Da gibt es zum Beispiel eine Frau Grünwald (DIE LINKE !?), welche Hartz-IV als das grottenschlechteste Gesetz bezeichnet, das sie je umsetzen musste. Auch zu DDR-Zeiten hat sie als Bürgermeisterin Gesetze umgesetzt. Hat sie überhaupt jemals etwas anderes getan, als Gesetze umgesetzt?
Hat sie es zu DDR-Zeiten – wie heute – nur getan, um Schlimmeres zu verhindern? Die Volkspolizei war nicht immer Dein Freund und Helfer. Die ARGE ist nach ihrem Motto nur noch Förderer und Forderer. Was ist Frau Grünwald?
Eines haben sie alle gemeinsam: Sie waren und sind die willfährigen Machtinstrumente der jeweils herrschenden Klasse.
Gäbe es ein Grundeinkommen für alle, so bräuchte sich niemand aus Existenzangst wie ein Wurm vor seinem Arbeitgeber oder der ARGE zu winden, höchstens aus Geltungssucht und Habgier. Ein Grundeinkommen wäre ein sehr wichtiger Beitrag zu persönlicher Unabhängigkeit und würde damit auch wesentlich zu einer demokratischen Gesinnung beitragen.
Ellricher
10.02.2009, 23:42 Uhr
Rausschmiss?!
Zu Beate: Also sollen nach ihrer Ansicht alle ALG II beziehenden Vermieter ihre Mieter aus den Wohnungen werfen und ihr Haus mitsammt Grund und Boden aufgeben, was sich die Leute sicherlich zu besseren Zeiten (damit meine ich, als sie noch arbeitstätig waren) erworben und aufgebaut haben. Sie selbst scheinen sich ja Ihres Arbeitsplatzes sehr sicher zu sein! Bleibt zu wünschen, dass Sie sich nicht selbst mal auf der Seite des Tresens der ARGE wiederfinden wie so viele andere.
Und es ist nicht unerheblich ob er die Mieteinnahmen angerechnet bekommt. Immerhin steht ihm wie erwähnt nicht mehr Geld zur Verfügung als jedem anderen ALG II - Empfänger... Ganz im Gegenteil. Die Mieteinnahmen eines Hartz 4 - Empfängers dienen nicht dazu ihn reich zu machen sondern seinen Lebensunterhalt zu bestreiten... Und wenn ein solcher Havariefall eintritt kann er sich als Vermieter nur an die ARGE wenden. Immerhin gibt es bei der ARGE gesetzliche Regelungen, welche es ermöglichen, diese Reparaturkosten erstattet zu bekommen. Als Mieter würde es einem ALG II - Empfänger sicherlich nichts bringen wenn die ARGE die Kosten übernimmt, da die Reparatur Vermietersache ist. Daher ist diese gesetzliche Regelung um die Kostenübernahme für Vermieter mit ALG II - Bezug gedacht!
Und in Bezug auf das Anspruchsdenken: Sie sind doch sicherlich auch genauso froh wie ich, dass Sie wieder ab dem ersten Kilometer die Fahrt zur Arbeit erstattet bekommen, oder etwa nicht?! Warum sollte dann auch nicht ein ALG II - Empfänger versuchen seine Rechte zu erkämpfen. Immerhin sind diese Menschen keine Menschen zweiter Klasse. Zumindest nicht offiziell. Und nicht jeder Hartz 4 - Empfänger ist seit der Wende arbeitslos und verbringt die Hälfte des Tages in der Kneipe, um mal ein paar Klischees zu nennen. Es gibt auch mehr als genug Leute, die unvorhergesehen in die Arbeitslosigkeit geraten sind und nicht mehr so recht in das Arbeitsleben integriert werden können, weil sie "zu alt" sind, zu überqualifiziert usw. Und trotzdem bemühen sich diese Menschen, sei nun mit oder ohne Hilfe der BA oder ARGE um Arbeit, um wieder ein aktiver Teil der Gesellschaft zu werden!!!
Und in dem hier vorliegenden Fall hat niemand das Wort "Wohnungssanierung" in den Mund genommen. Oder rufen Sie etwa den Klempner um ihre Wohnung zu "sanieren" falls Ihre Heizung ausfällt?! Doch wohl auch mehr aus dem Grund, damit sie nicht frieren müssen...
Beate
11.02.2009, 08:42 Uhr
Ein paar Kleinigkeiten.
Ich finde es schon ein kleines bisschen eigenartig, dass jemand Geld vom Staat bekommt, weil er es (aus was für Gründen auch immer) alleine nicht schafft und auf der anderen Seite Wohnungen vermietet. Für ein Urteil in diesem Fall fehlen mir aber einfach die Fakten. Im Grunde genommen weiss doch keiner von uns Lesern genau wie der Fall liegt.
Die Reparaturkosten mindern logischerweise das Einkommen des Vermieters aus der Miete und werden somit nicht bei der Berechnung von ALGII herangezogen.
Zum Thema Fahrtkosten kann ich nur sagen, dass ich nicht froh bin, dass man die wieder ab dem ersten Kilometer geltend machen kann. Meiner Meinung nach sollte man diese ganze Absetzerei ganz abschaffen und dafür die Steuern insgesamt senken. Z.B. die Mehrwertsteuer. Das kommt allen gleich zugute.
Übrigens kann man nur etwas Absetzen, wenn man auch Einkommen generiert.
Ich persönlich bin in Bezug auf meinen Arbeitsplatz weit weg von sicher Herr oder Frau Ellricher (Warum sachlich, wenn´s auch persönlich geht!) und bin auch selbst schon oft genug durch unser soziales System gerutscht. In diesem Land muss niemand verhungern, alle wollen nur immer mehr, mehr und mehr vom Staat und das regt mich auf. Und wenn dann mal was abgelehnt wird, rennen alle gleich zur Zeitung.
Am Ende (um die Diskussion so richtig schön schräg zu machen) noch eine Frage zum unten angesprochenen Grundeinkommen? Wer soll den das bezahlen? Arbeiten dann alle wie bei Enterprise aus langer Weile oder schleifen die Fleißigen wieder die Jungs und Mädels vor der Kaufhalle mit durch?
Es gibt leider nicht nur die unverschuldet Arbeitslosen, sondern eine gewissen Anteil an Menschen die es sich jeden Tag in der sozialen Hängematte bequem machen und einfach gar nicht wollen. Daher ist das Erbringen von Nachweisen für die Bedürftigkeit schon nicht so schlecht. Die Ehrlichen werden damit kein Problem haben.
Madame-Cherie
11.02.2009, 13:16 Uhr
Im Tal der Ahnungslosen !!
Beate, Sie sollten sich was schämen! Sie bedienen sich lediglich der Plattitüden der Mainstreampresse.
Aber es ist ja so leicht alles nachzuplappern!
Haben Sie überhaupt eine Ahnung, wie verschwindend gering die Zahl derer ist, die sie hier verurteilen? Kennen sie die Geschichten, die dahinter stehen? Nein, sicherlich nicht, aber die Leute vorverurteilen! Sie tun mir leid !
Alg II Empfänger sind weder Almosenempfänger noch Bettler !!!!
Bevor man hier wahllos Polemiken weitergibt, sollte man sich doch mal mit den Gepflogenheiten eingehend befassen. Das SGB II,das auf diesen Hartz Gesetzen basiert, ist ein Wischi Waschi Gesetz, das nur gemacht wurde, um Menschen zu unterdrücken und ein Heer von Billigarbeitern zu produzieren.Und deshalb wird die Regierung einen Teufel tun und das Gesetz präzisieren.
Die Arbeitslosen, die sich ständig in einem Überlebenskampf gegen die Erfüllungsgehilfen (Argen) der Regierung befinden , sehen sich ständig gezwungen, die ihnen zustehenden Rechte, gegen die Missachtung der Gesetze durch die Ämter, zu erkämpfen.
Der Staat spart vorsätzlich an den Ärmsten dieses Landes, die ihre Situation selber gar nicht zu verantworten haben.
Die Gesetze und Gerichtsurteile werden vorsätzlich ignoriert, um Geld zu sparen. Also muss das Recht eingeklagt werden und der Steuerzahler muss die Zeche begleichen.
Über diese Gesetze mal nachzudenken, übersteigt leider den Horizont vieler, die sich so äußern, wie Sie es tun.
Tweety
11.02.2009, 13:58 Uhr
Ewige Kleingeister...
Ein klein wenig komisch finde ich die geballte Ladung – ich wills mal diplomatisch ausdrücken – Unwissenheit über die Zusammenhänge zwischen Hartz IV-Bezug und der Vermietung einer Wohnung.
Eines sticht direkt ins Auge: entweder Beate lebt in einer Welt fernab der Realitäten oder sie ist eine Mitarbeiterin der Arge. Anders kann man diese Art der Gedankengänge nicht nachvollziehen.
Für die von ihr genannten fehlenden Fakten über diesen Fall hat sie jedenfalls sehr klare, fast totalitäre, in jedem Fall aber eigenartige Vorstellungen über die Verfahrensweise, die ihrer Meinung nach angebracht ist.
Wenn ihr Arbeitsplatz weit weg von sicher ist und sie schon öfter durchs Netz gefallen ist, kann man dieses, von jeglichem Sachverstand befreites, Geschreibsel erst recht nicht mehr deuten.
Jedenfalls scheint mir das allgemeine Sozialverhalten sehr mangelhaft ausgeprägt zu sein.
Kann sein, dass es ein Zwang ist, seine Bedürftigkeit nachzuweisen. der Nachweis mancher Dummheit geschieht offenbar freiwillig.
Keine Ahnung wo Beate denken lässt, aber sie sollte dort nach den Gründen der Klageflut bei den Sozialgerichten nachfragen und dabei gleich die Ergebnisse auswerten lassen. Die sprechen nämlich (aufgrund der Gesetzeswiedrigen Handlungsweisen der Arge) eine überdeutliche Sprache. Das alles dann auch zu verstehen kann ihr natürlich niemand abnehmen.
Übrigens dient ein Grundeinkommen für jeden dazu, dass niemand mehr betteln muss, sich nach seinen Möglichkeiten selbstbewusst frei entfalten und einbringen kann und dieses unsägliche Lohndumping (untrennbar verbunden mit Raffgier der jeweiligen Arbeitgeber) endlich der Vergangenheit angehören würde.
Es würde – über das Grundeinkommen hinaus – jeder bekommen WAS ER VERDIENT oder eben auch nicht. Erst dann ist übrigens eine Trennung der Spreu vom Weizen möglich.
Finanzierbar ist das mit gleichzeitigem Wegfall der jetzigen kranken Strukturen ganz einfach und das wurde auch schon zur Genüge nachgewiesen.
Als kleinen Anstoß hier mal die Frage, wem es nutzt, dass es so ungerecht bleibt. Wenn man diese Frage beantworten kann, dann ist der Schuldige gefunden!
Viel Glück beim denken….
Beate
11.02.2009, 15:05 Uhr
Dann eben dumm!
Weil ich nicht einfach mit auf die ARGE einprügele bin ich natürlich gleich dumm oder arbeite da oder beides! Ein Traum von Einfachheit.
Auf die Idee, dass die ARGE-Mitarbeiter manchmal auch einfach das richtige tun kommt hier keiner.
Ich kenne eben den einen oder anderen Sozialschmarotzer persönlich und weiss wie manche davon ticken. Diese Minderheit bringt die große Zahl der wirklich bedürftigen in Verruf.
Es geht eben nicht darum alle pauschal zu verurteilen, sondern zu differenzieren. Das muss dann aber auch für Mitarbeiter der ARGE gelten. Das die Gesetze in diesem Zusammenhang nicht der große Wurf sind, weiss ich selbst.
Wenn zwei sich streiten, heißt dass nicht das einer Recht hat! Ich schreib zu diesem Thema erst mal nichts mehr. :-)
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