eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 16:10 Uhr
11.02.2009

nnz-Forum: Bitte annehmen

Mit den Gesetzlichkeiten rund um Hart IV setzt sich im Forum ein Leser der nnz auseinander. Auch er bittet letztlich um Hilfe.


Seit einiger Zeit ist es in Nordhausen Usus, dass ALG II Empfänger mit Kindern im Haushalt Wohngeld beantragen müssen, da es sich bei diesen Leistungen um sogenannte vorrangige Leistungen handelt. Laut Gesetz besteht ein Rechtsanspruch auf ALG II, solange die vorrangigen Leistungen noch nicht bewilligt und gezahlt worden sind. Kürzungen des ALG II sind somit rechtswidrig. Die Arge scheint das jedoch anders zu sehen.

Wer einen Antrag auf Wohngeld gestellt hat, kann noch nicht im Vorfeld wissen, ob ihm Wohngeld zusteht. Außerdem können bis zur Bewilligung des Antrags bis zu 12 Wochen vergehen. Die Wohngeldstelle ist verpflichtet, die ARGE schnellstmöglich zu unterrichten, ob ein Anspruch besteht, oder nicht. Fällt der Bescheid positiv aus, ist dies für die Betroffenen fatal, denn man streicht einfach die Leistungen, die durch das Wohngeld ersetzt werden könnten.

Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie im schlimmsten Fall über Monate hinweg auf die ihnen zustehenden Leistungen verzichten müssen und dadurch bei den ohnehin schon zu geringen Regelsätzen, in eine noch größere finanzielle Notlage stürzen.

Dagegen sollte man umgehend Widerspruch einlegen und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Die ARGE handelt hier eindeutig rechtswidrig! Auch bei Nachfragen werden die Leistungsbezieher vertröstet und man versucht den schwarzen Peter der Wohngeldstelle zu zuschieben.

Auch möchte ich, Bezug nehmend auf den Artikel "Reaktion: Erneute Prüfung" in der nnz, Frau Loni Grünwald (LINKE) bitten, sich auch zu diesem Thema für die Betroffenen einzusetzen.
Evelin Hohnwald
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Anzeige symplr (6)
Kommentare
Norbert
11.02.2009, 17:06 Uhr
Die ARGE Nordhausen eben
Ich kann bei solchen Artikeln nur mit dem Kopf schütteln, wenn die ARGE ein normales Geschäft wäre, die wären schon längst Pleite. Sparen um jeden Preis? das kann es nicht sein oder?
Peppone
11.02.2009, 20:31 Uhr
Helfen muss Wohngeldstelle,
so würde ich das nach Schilderung des Sachverhaltes sehen. Es kann doch nicht sein, dass eine Wohngeldstelle des zuständigen Leistungsträgers nach Bewilligung eines Antrages Monate braucht, um die bewilligte Leistung an den Betroffenen auszuzahlen.

Das die ARGE nach Kenntnis der Bewilligung des Wohngeldantrages die Leistung kürzt, halte ich für logisch. Ich sehe den "schwarzen Peter" hier schon bei der Wohngeldstelle, die zwar bewilligt hat, aber letztendlich nicht pünktlich und zeitnah zahlt.
Das Kompetenzgerangel der unterschiedlichen Leistungsträger hat im hiesigen Raum aber leider eine unsägliche Tradition. Stadt und Landkreis lassen grüßen.
angel23
12.02.2009, 08:09 Uhr
wer sagt denn...
das die Wohngeldstelle nach Bewilligung nicht gleich zahlt? Ich hatte den Bescheid noch nicht im Briefkasten, da war das Wohngeld schon auf meinem Konto, der Bescheid kam1 Tag später als das Geld.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)