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So, 19:31 Uhr
15.02.2009

nnz-Forum: Rückzahlungspflicht

Da es in den Kommentaren zum Leserbrief „(K) ein Wintermärchen“ vom 5.02.2009 viele offene Fragen zu dem Problem der Zahlungsmoral der „ARGE“ gegeben hat, möchte ein Leser der nnz den betroffenen Personenkreis darauf aufmerksam machen, wie man das zustehende Geld doch noch bekommen kann.

Auf Klassenfahrt (Foto: Bunfuß) Auf Klassenfahrt (Foto: Bunfuß)

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist, gibt es die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB zu stellen. [Überprüfungsantrag – §44 SGB X – die Behörde muss vier Jahre rückwirkend rechtswidrige Bescheide aufheben und Ihnen die vorenthaltene Summe nachzahlen.]

Sollten Sie wider Erwarten keinen Erfolg haben, wenden Sie sich an Frau Grünwald. Sie hat versprochen jeden zu unterstützen, der um Hilfe bittet, soweit es ihre Kompetenzen nicht überschreitet. Es gibt aber auch immer die Gelegenheit, sich einen Beratungstermin beim DGB zu holen, auch für Nichtmitglieder steht hier die Tür offen. Rufen Sie einfach die Telefonnummer 03631/60850 an und vereinbaren einen Beratungstermin bei Herrn Wolfgang Meier.

Zum Schluss noch ein unglaublicher Vorfall. In Deutschland gibt es ARGE-en, die ihren Kunden empfohlen haben betteln zu gehen. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, musste das Bundessozialgericht extra ein Urteil fällen. Siehe dazu auch : http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-duerfen-von-der-agentur-fuer-arbeit-nicht-daruf-verwiesen-werden-bei-dritten-betteln-zu-gehen-damit-sie-die-tatsaechlichen-kosten-fuer-eine-klassenfahrt-aufbringen-koennen_20080812.html. Wie lautet die nächste Empfehlung Diebstahl von Lebensmitteln oder schlimmer?
Harald Buntfuß, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Okieh
15.02.2009, 20:19 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert.
->EchterNordhäuser<-
15.02.2009, 20:38 Uhr
zum Bild
Bei dem Bild kommt mir nur eine Frage in den Sinn: Wo kann man als "Nicht-ALG1/2-Bezieher" für seine Kinder Geld für Klassenfahrten und/oder sonstige Annehmlichkeiten beantragen?
Left of Life
17.02.2009, 21:17 Uhr
Anträge
@ Echter Nordhäuser

Das ist ganz einfach. Man kann, wenn das Gehalt nicht ausreicht, aufstockend ALG II beantragen. Man kann auch versuchen, Geld vom Sozialamt zu bekommen, wenn man sich die Klassenfahrt des Kindes nicht leisten kann. Auch Caritas und Diakonie zu fragen, wäre eine Möglichkeit.

Problem ist, dass man dann plötzlich auch in der Staatsmühle steckt.
-MCH-
18.02.2009, 08:58 Uhr
Staatsmühle?
Was ist den bitte die Staatsmühle?
Mehl fürs Volk?
Im Ernst, ich find das auch net toll, wenn die Kinder von armen Eltern durch solche Sachen von der Klassen isoliert werden. Aber was so mancher, der von der Stütze lebt, an Ansprüchen stellt, für die dann der Steuerzahler/die Gesellschaft zu zahlen haben, ist schon unerhört. Diese Versorgungsmentalität, quasi die Gier der "kleinen, arbeitslosen" Leute.
teamplayer
18.02.2009, 10:24 Uhr
Man könnte...
....natürlich auch probieren den Staat nicht ständig in die Pflicht nehmen zu wollen, sodern sein Leben selbst zu verantworten.

Leider wurde das bei der Erziehung hier im Osten aber leider 40 Jahre vergessen, sodass man weiter davon ausgeht, "der Staat muss das schon regeln, schließlich ist er nur dafür da".

Hartz4 und Co nimmt man mit, aber trotzdem müsste mir der Staat noch viel mehr geben, schließlich muss das doch so sein (nichtmal nen Urlaub ist davon drin).

Wenn nicht langsam mal ein Umdenken stattfindet und die Menschen mal realisieren, dass sie selbst für ihr Leben verantwortlich sind, wird es ein böses Erwachen geben, denn dann wird der Staat gar nichts mehr leisten können.
Left of Life
19.02.2009, 21:22 Uhr
Ansprüche?
@MCH
Welche Ansprüche stellt man denn? Da hätte ich schon gern eine etwas genauere Beschreibung. Hartz IV Betroffene stellen die Ansprüche, die ihnen gesetzlich zustehen. Klassenfahrten sind ein Teil kultureller Teilhabe, die wohlweislich im ALG Regelsatz gar nicht vorkommt. Es ist also menschlich und von Anstand und Mitgefühl geprägt, dass Betroffene die Erstattung für die Fahrt gezahlt bekommen, denn Kinder von Bildung auszuschließen, wie es die Hartz Gesetze vorsehen, ist alles ander als Menschlich.

@teamplayer
Niemand nimmt Hartz IV mit. Jeder Betroffene sucht verzweifelt eine Möglichkeit, aus dieser staatlich verordneten Armut herauszukommen.
Wie weit die Menschen für ihr Leben noch verantwortlich sein dürfen, hat Nordhausen erst kürzlich an der Geschichte der Firma Bike-System erfahren dürfen. Die Menschen kämpfen, aber staatlicherseits wird ihnen jede Chance genommen. Bundesweit ist es nun an Opel ersichtlich.
Wer sich für diesen Staat einsetzen will, muss eine Umkehr im Denken vornehmen. Steuergelder werden ganz woanders verschleudert und niemand will es sehen. Wenn ein Computerfachmann zum dritten Mal einen Lehrgang besuchen soll, in dem ihm beigebracht wird, wie man einen PC einschaltet, dann kostet das Unsummen, die der Steuerzahler blind verschleudert. Warum? Anstatt diese Gelder in sinnvolle Jobs zu investieren, oder auch in die Bildung unserer Kinder, wird weiterhin einer Regierung geglaubt, die schon lange gar keine Verantwortung mehr tragen will.
teamplayer
20.02.2009, 07:16 Uhr
Man darf...
... durchaus Ansprüche haben, keine Frage. Aber diese sollten maßvoll und der Situation angemessen sein. Und wenn Left of ife tatsächlich meint, "Niemand nimmt Hartz IV mit. Jeder Betroffene sucht verzweifelt eine Möglichkeit aus dieser staatlich verordneten Armut herauszukommen", dann lebt er in einer Traumwelt.

Ich kenne persönlich doch Einige, die sich inzwischen sehr gut eingerichtet haben. Aber daran wird sicher auch der Staat schuld sein, bietet er doch keine Perspektiven....
->EchterNordhäuser<-
20.02.2009, 07:27 Uhr
RE: Ansprüche?
Left of Life: "Niemand nimmt Hartz IV mit. Jeder Betroffene sucht verzweifelt eine Möglichkeit, aus dieser staatlich verordneten Armut herauszukommen."

Wer das glaubt, der glaubt vermutlich auch noch an den Weihnachtsmann. Sicherlich versucht ein Großteil der Betroffenen wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Leider gibt es auch sehr viele dieser "Betroffenen", die mehr auf der Suche nach ihnen "zustehenden" Zuschüssen als auf der Suche nach Arbeit sind!
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