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Di, 08:18 Uhr
24.02.2009

Nachträgliches Geld

Einwohnerfragenstunden in Kreistags- oder Stadtratssitzungen können mitunter komplett am Thema vorbeigehen. Es werden schlicht und ergreifend Statements abgegeben, Fragen sind Fehlanzeige. Ab und zu gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel...


Die nnz greift eine Frage auf, die sich auf die mögliche Kostenentwicklung für die unterführende Baustelle in der Freiherr-vom-Stein-Straße bezieht. Hintergrund der nnz-Nachfrage nach möglichen Nachträgen sind Erfahrungen von Bauherren, vor allem aus dem öffentlichen Bereich, dass eine Baumaßnahme nie mit der Summe abgerechnet wird, mit der sich das Unternehmen an der Ausschreibung beteiligt hat. Nachträge sind das Zauberwort und gehören – Branchenkenner bestätigen das – mitunter auch schon mal zur Philosophie einiger Firmen.

Nachträge – also Mehrkosten für den Auftraggeber – könnten durchaus auch bei der Unterführung anfallen. Das will die Nordhäuser Stadtverwaltung auf nnz-Nachfrage nicht ausschließen. „Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine sehr komplexe und technisch anspruchsvolle Bauleistung. Sicher ist es nicht 100-prozentig möglich, im Vorfeld alle Leistungen zu erfassen. Weiterhin können die in der Ausschreibung gemachten Annahmen von der tatsächlich vorgefundenen Wirklichkeit im unterirdischen Bauraum abweichen. Dass die Baufirma Leistungen vergütet bekommt, die zusätzlich anfallen, ist daher normal und wird über Nachträge geregelt“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Für diese Baumaßnahme gibt es mit der Stadtverwaltung der Deutsche Bahn AG, der Spedition Will sowie der Harzer Schmalspurbahnen vier Auftraggeber, die über die Berechtigung von Nachträgen entscheiden, die seitens der bauausführenden Firmen bereits gestellt wurden. Noch allerdings ist darüber noch keine Entscheidung getroffen worden, läßt das Rathaus mitteilen.
Autor: nnz

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