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Mo, 09:25 Uhr
06.07.2009

Richter Kropp und klauende Raben

„Die Leute klauen wie die Raben!“, so eine Verkäuferin erst kürzlich in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen. Eine leichte Zunahme der Zahl der Ladendiebstähle hat das Amtsgericht Sondershausen im Kyffhäuserkreis nämlich auch 2008 registriert...


Schon 2007 wies die polizeiliche Kriminalstatistik hier 1574 Fälle auf, 36 mehr als im Vorjahr. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer, da viele Täter beim Einstecken kleinerer Gegenstände in Kaufmärkten oft nicht beobachtet werden.

Am meisten von Ladendiebstählen betroffen sind Supermärkte, Drogerien und Baumärkte. Seit mehreren Jahren schon geben sich dort die Detekteien die Türklinke in die Hand. Die von ihnen erwischten „Kunden“ kommen aus allen sozialen Schichten und stehlen vom 99-Cent-Artikel, der schnell mal in der Tasche verschwindet, bis hin zu größeren Objekten. Nicht selten entdeckten die Mitarbeiter die gestohlene Ware erst, wenn sie beim Aufräumen die leere Verpackung im Regal finden. Dann ist es schon zu spät und der Dieb über alle Berge.

Und was es da nicht vor Gericht alles für Ausreden gibt, wenn jemand ertappt wurde. Da wird geschwindelt, dass sich die Balken biegen. Man habe den Gegenstand in der Tasche vergessen, man habe wieder zurückkommen wollen, um zu bezahlen. Am originellsten war der Sondershäuser der vortrug, eine Flasche Alkohol nur eingesteckt zu haben, damit sein Nachbar, der zufällig im Einkaufsmarkt war, ihn nicht damit sehe. Warum er beim Herausgehen nicht bezahlt habe, wusste er dem Richter auch nicht zu sagen.

Das Problem bei Drogerien sind die zahlreichen Kleinwaren in den langen Regalen, die eine Überwachung erschweren. Und sollten etwa Kinder erwischt werden, kommt es kaum zu einer Anzeige, weil diese nicht schuldfähig sind. Viele Inhaber, insbesondere von kleineren Läden, sind froh, dass die Ware sichergestellt ist und ansonsten kein Verlust eingetreten ist.

Allerdings werden Ladendiebstähle dort, wo Hausdetektive eingesetzt sind, grundsätzlich angezeigt. Die Täter müssen neben dieser Anzeige mit einem Hausverbot und einer sogenannten Fangprämie bis zu 100 Euro rechnen.

Im Kyffhäuserkreis sind nur ein Drittel der Täter Jugendliche, der Rest Erwachsene. In den letzten Jahren weist die polizeiliche Kriminalstatistik bei Diebstahlshandlungen zwei Drittel männliche und nur ein Drittel weibliche Täter auf. Vor Gericht erscheinen allerdings Männlein und Weiblein fast in gleicher Stärke. Nicht auffällig ist auch, dass sich besagte Diebstähle auf die größeren Städte im Landkreis konzentrierten, die wenigsten finden mangels Gelegenheit im Umland statt.

Die Sanktionen sind verschieden. Bei erstmaligem Delikt bleibt es beim Strafbefehl, das heißt einer Geldstrafe. Bei Mehrfachtätern, auch aus anderen Straftaten, kann es durchaus zu Gerichtsverhandlungen und zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen kommen. Bekannt ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen geworden, in dem ein Rentner, der Rosinen gestohlen hatte, zu vier Jahren Freiheitsstrafe – ohne Bewährung – verurteilt wurde.

Jugendliche müssen im Kyffhäuserkreis schon beim ersten Mal beim Richter erscheinen: ihnen droht die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden.
Autor: nnz/kn

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