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Di, 13:04 Uhr
14.07.2009

Fußgängerüberweg für die Altstadt

Um den Fußgängerzuwachs in der Altstadt gerecht zu werden, wird in der Engelsburg, Einmündung Kranichstraße bis zur endgültigen Umgestaltung des Kreuzungsknotens ein Fußgängerüberweg angelegt. Das sagte jetzt Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan.

Wegen der Sperrung des Fußweges auf der Nordseite der Kranichstraße für den Kaufhaus-Neubau stieg auch der Querungsbedarf und somit das Sicherheitsbedürfnis auf der Südseite. Bekanntermaßen besteht in diesem Sektor ein relativ starker Verkehr. „Zur Vermeidung von Konfliktsituationen stellt ein Zebrastreifen dort rechtlich eine eindeutige Regelung dar“, sagte Frau Klaan.

Durch die Einrichtung von Fußgängerüberwegen soll an den Nordhäuser Verkehrskreiseln die Verhaltenssicherheit für alle erhöht werden. An ausgewählten Stellen werden jetzt Zebrastreifen angelegt, „um eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs zu erzielen.“ Das kündigte jetzt Rainer Kottek von der städtischen Verkehrsbehörde an.

Zuerst werde ein Zebrastreifen am Kornmarkt-Kreisel über die Kranichstraße angelegt. Dort ist der höchste Querungsbedarf für Fußgänger zwischen dem Rathaus bzw. der Straßenbahn-Haltestelle und der Kreissparkasse. Danach folgt die Umgestaltung am Kreisel Rautenstraße/ Neustadtstraße. Die Zebrastreifen werden in Richtung Bahnhof, rechts und links des Kreisels angebracht.

In Bereichen von Straßenbahngleisen seien Fußgängerüberwege rechtlich nicht umsetzbar, da hier wieder neue Konflikte entstehen würden. So müssen z. B. Straßenbahnen vor Zebrastreifen nicht halten, was u. a. auf die langen Bremswege von Bahnen zurückzuführen sei, so Kottek.

Grund für das Anlegen der Zebrastreifen sei immer wieder auftauchende Unsicherheit aller Verkehrsteilnehmer an den Kreisverkehrsplätzen. „An den Kreisverkehrsplätzen gilt die Vorfahrt- bzw. Vorrangregelung nach der StVO. Einige Beispiele: Fußgänger, die an einem Kreisel die Straße im Uhrzeigersinn überqueren wollen, müssen auf der ersten Fahrbahnhälfte die Fahrzeuge von links in den Kreisel einfahren lassen, denn diese sind gegenüber den Fußgängern vorfahrtberechtigt. Der Grund: Die Fahrzeuge fahren in eine bevorrechtigte Straße (Kreisverkehr). Auf der zweiten Fahrbahnhälfte aber müssen allerdings die Fahrzeuge von rechts, die den Kreisverkehr - als bevorrechtigte Straße - verlassen wollen, den Fußgängern Vorrang gewähren. Beim Überqueren gegen den Uhrzeigersinn ist die Regelung genau umgekehrt!“, sagte Kottek.

„Diese Regelungen sind aus der Sicht der Fahrzeugführer nicht minder kurios“, so Kottek weiter: „Denn beim Einfahren in den Kreisverkehr müssen sie meist sowieso warten, da die im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeuge Vorfahrt haben; bei der „flinken“ Ausfahrt aus dem Kreisel haben aber plötzlich die Fußgänger Vorrang. Da die meisten Fußgänger diese Regelung ohnehin nur schwer verstehen, aber auch die Fahrzeugführer sich in dieser Situation meistens vorfahrtberechtigt sehen, soll die Situation mit sicheren Querungshilfen eindeutig und für alle erkennbar geregelt werden.“
Autor: nnz

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