Do, 10:12 Uhr
06.08.2009
Wenn das Lehrlingsgeld knapp ist…
Viele Jugendliche sind am 1. August ins Berufsleben gestartet. Beim Blick auf die erste Abrechnung und das Ausbildungsentgelt trübt sich manchmal die Freude, wenn das Geld nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit mit einer Beihilfe unterstützen...
Wenn Auszubildende während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, können sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, kann BAB auch geleistet werden, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Bedarf, der Art der Unterbringung und dem Einkommen des Auszubildenden. Das Jahreseinkommen des Ehe- bzw. Lebenspartners (falls vorhanden) und der Eltern wird dabei, wenn bestimmte Freibeträge überstiegen werden, gegebenenfalls angerechnet.
Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Die Arbeitsagentur empfiehlt schon bei der Antragstellung nachzufragen, welche Informationen benötigt werden. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf BAB bestehen könnte, sagt bereits der BAB - Rechner unter www.babrechner.arbeitsagentur.de. Das Ergebnis der Berechnung gibt lediglich eine Orientierung auf einen möglichen Anspruch, ersetzt aber nicht den Kontakt zur Arbeitsagentur. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de oder unter Tel. 01801 555 111.
Autor: nnz/knWenn Auszubildende während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, können sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, kann BAB auch geleistet werden, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Bedarf, der Art der Unterbringung und dem Einkommen des Auszubildenden. Das Jahreseinkommen des Ehe- bzw. Lebenspartners (falls vorhanden) und der Eltern wird dabei, wenn bestimmte Freibeträge überstiegen werden, gegebenenfalls angerechnet.
Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Die Arbeitsagentur empfiehlt schon bei der Antragstellung nachzufragen, welche Informationen benötigt werden. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf BAB bestehen könnte, sagt bereits der BAB - Rechner unter www.babrechner.arbeitsagentur.de. Das Ergebnis der Berechnung gibt lediglich eine Orientierung auf einen möglichen Anspruch, ersetzt aber nicht den Kontakt zur Arbeitsagentur. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de oder unter Tel. 01801 555 111.


