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Do, 11:05 Uhr
01.10.2009

Brennende Fragen

Wann darf verbrannt werden, wann wird der Grünschnitt entsorgt. Diese Fragen bewegen die Menschen im Landkreis Nordhausen natürlich aus. Und auch dazu haben wir von der nnz die Antworten...


Im Landkreis Nordhausen ist es vom 15. bis 28. Oktober 2009 wieder gestattet, Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt weist jedoch darauf hin, dass es Vorrang hat, pflanzliche Abfälle zu verwerten anstatt sie zu verbrennen. Jeder Gartenbesitzer kann den Grünschnitt selbst verwerten, indem er ihn schreddert, kompostiert oder bei der kostenlosen Grünabfallentsorgungstour im Landkreis vom 5. bis 17. Oktober bzw. vom 2. bis 14. November abgibt.

Kostenlose Grünschnittentsorgung

In der kommenden Woche können wieder die Einwohner des Landkreises ihren Grünschnitt kostenlos entsorgen, wie das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen mitteilt. Geplant sind zwei Touren durch den Landkreis Nordhausen: Die erste läuft vom 5. bis 17. Oktober, die zweite vom 2. bis 14. November. Die Standorte und -zeiten der kostenfreien Entsorgung stehen im aktuellen Entsorgungskalender 2009, den jeder Haushalt zu Beginn des Jahres erhalten hat. In Hesserode hat sich der geplante Standort geändert, dort können die Grünabfälle nun auf dem Wehrplatz abgegeben werden.

Das Entsorgungsfahrzeug steht in der Regel etwa 30 Minuten am angegebenen Standort. Jeder muss seine Grünabfälle selbst in das Fahrzeug laden. Es ist nicht erlaubt, den Grünschnitt vorher an der Sammelstelle abzuladen. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und entsprechend geahndet. Zu den Grünabfällen, die abgegeben werden können, zählen Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Pflanzenabfälle und Laub. Baum- und Strauchschnitt darf höchstens 1,50 Meter lang sein. Bindematerial muss vorher entfernt werden. Für Rückfragen stehen die Kollegen der Abfallberatung im Landratsamt gern zur Verfügung, Telefon 03631/ 911 330.
Autor: nnz

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