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Mi, 10:46 Uhr
18.11.2009

Beharren auf Standpunkten

Heute Nachmittag will Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) im Hauptausschuss des Nordhäuser Stadtrates erklären, warum Sie die Neufassung der Geschäftsordnung beanstanden will. Die nnz hat sich im Vorfeld schon mal umgehört – im Landes der Dichter und Denker...


Zum Hintergrund: Unter anderen sieht die von der Mehrheit des Stadtrates beschlossene Geschäftsordnung vor, dass Barbara Rinke nicht mehr die Sitzungen leiten soll, das soll künftig ein Stadtratsvorsitzender oder eine Stadtratsvorsitzende erledigen. Für die Sozialdemokratie in dieser Stadt ist das eine offener Affront gegen die Oberbürgermeisterin und übrigens auch gegen die Stadt, die jetzt – so war in einer Pressemitteilung der SPD zu lesen – in Gefahr sei.

So richtig erklären mit der Gefährdung konnte das bislang niemand der Absender. Nach nnz-Informationen können das auch juristisch ausgebildete Menschen in Nordhausen und in Erfurt nicht. Denen hatte die nnz die beschlossene Fassungen der Geschäftsordnung und der Hauptsatzung zukommen lassen, versehen mit der Bitte um Prüfung. Auch die SPD-Fraktion soll einen solchen Vorstoß unternommen haben und soll der kommunalen Aufsicht des Landkreises ein Papierchen übergeben haben. Deren Vertreter hätte wohl – so flüstert man – abgewunken. Nun ja, vielleicht werden sich Gerichte damit beschäftigen müssen.

Die nnz íst einem anderen Argument der SPD und der Oberbürgermeisterin nachgegangen, warum bei der Sitzungsleitung alles so bleiben soll, wie es 15 Jahre praktiziert wurde. Da kam aus der SPD – auch in der jüngsten Stadtratssitzung die Aussage, dass auch andere Kommunen so verfahren würden. Das mag in Brotterode oder Ronneburg vielleicht so sein, in Städten, mit denen sich Nordhausen gern vergleicht, ist das eben nicht so.

In Erfurt, Eisenach, Jena, Mühlhausen oder Gotha gibt es einen Stadtratsvorsitzenden oder eine Vorsitzende. Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch läßt denn auch über seinen Pressesprecher mitteilen, dass er mit dieser Regelung sich wesentlich besser auf die Einbringung der Beschlussvorlagen sowie die Beantwortung der Fragen aus den Fraktionen während der Sitzung konzentrieren könne. Ein Argument, das in allen angefragten Kommunen zu vernehmen war und das zum Beispiel im Nordhäuser Kreistag seit der politischen Wende praktiziert wird.

Auch die anderen Gründe, wie zum Beispiel die zu geringen Summen, über die die Oberbürgermeisterin künftig verfügen kann, seien aus Sicht der Juristen nicht anfechtbar. Es sei denn, es handele sich um unrealistische Zahlen.

Allerdings mäkeln die von nnz befragten Juristen auch an der Geschäftsordnung-Version von CDU, FDP, LINKE und der Gruppe der Bündnisgrünen herum. So seien Fehler bei der Zuständigkeit der Ausschüsse gemacht worden, auch sei die Geschäftsverteilung im Rathaus nicht Sache des Stadtrates. Diese Passagen in dem Papier könnten jedoch einvernehmlich geändert werden. Dazu bedarf es lediglich eines Änderungsvorschlags aus den Reihen des Stadtrates.

Mit Änderungsanträgen werden sich die Stadträte am 1. Dezember in der vorverlegten Stadtratssitzung ebenfalls beschäftigen müssen. Aus der so genannten Allianz heraus werden Änderungen der immer noch gültigen Geschäftsordnung und Hauptsatzung gefordert. So sollen in den „alten“ Dokumenten die Sitzungsleitung neu definiert und die Summen, über die die Oberbürgermeisterin ohne Zustimmung des Stadtrates gebieten kann, beschränkt werden.

Heute erst einmal sollen im Ältestenrat vor der Sitzung des Hauptausschusses die Anfechtungsgründe der Oberbürgermeisterin angehört werden, ist aus den Reihen der „Allianz“ zu hören. Danach bleibe noch genügend Zeit, um die schriftlichen Ausführungen zu studieren.

Ob der „normale“ Bürger für diese Spielchen beider Seiten noch Verständnis aufbringen kann, das kann schon jetzt angezweifelt werden.
Autor: nnz

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Kommentare
denk-mal
18.11.2009, 13:23 Uhr
Spielchen ?
bei allem respekt, die durchsetzung von demokratischen regeln als spielchen zu bezeichnen ist das einzige zu beanstandende in diesem artikel.
dabei ist es egal ob man auf der meinungsseite der ob oder der stadträte steht.
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