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Mi, 16:26 Uhr
10.02.2010

nnz-Forum: "Papier"-Tiger

Im Forum der nnz meldet sich eine Leserin zum Regelsatz-Urteil zu Wort. Wie ihr Urteil ausfällt, das erfahren Sie mit dem ersten Klick...


Nach der ganzen Euphorie von gestern möchte ich nun gern mein Urteil zum Urteil fällen. Dieses Urteil kann man meiner Meinung nach getrost mit dieser Bauernregel vergleichen. „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist.“ und „Wenn der Herr Papier spricht sein Urteil vorm Bundesverfassungsgericht, ändert sich der Regelsatz oder er bleibt wie er ist.“

Seit sage und schreibe fünf Jahren wird geklagt und wir dürfen nun erfahren, die Regelsätze sind und waren verfassungswidrig, aber es gibt keine Nachzahlungen seit 01. Januar 2005 für falsch bemessene Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder. Als Begründung lieferten die Richter das Argument, dies sei aus “ fiskalischen Gründen” (also des Geldes wegen) nicht möglich. Das heißt, keiner ist verhungert, keiner hat seine Kinder verkauft wegen der verfassungswidrigen Regelsätze, also braucht man auch nichts nachzuzahlen.

Wie soll man so etwas denn verstehen, wenn marode Banken und Versicherungen und sonstige Pleite-Unternehmen für deren eigene Fehler mit Milliarden von Steuergeldern gerettet werden? Ich kann das nicht nachvollziehen und ander sicherlich ebenso wenig.

Für mich ist das ganze ein fröhlicher „Papier-Tiger“ denn die Karlsruher Entscheidung wird keine wesentlichen Änderungen bewirken. So mein Fazit. Allein die Aussage, dass weder die Erwachsenen- noch die Kinderregelsätze für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach Auffassung des Gerichts nicht "evident unzureichend“ seien, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Das heißt doch nur: An der Höhe gibt es an sich nichts auszusetzen.

Nun wird der Gesetzgeber eine bessere Begründung finden, um nicht mehr Geld den Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Die Regierung wird auf Teufel komm raus alle Lücken suchen, die sie finden kann um nach Möglichkeit alle Zahlung zu vermeiden. Ein politischer Wille, die Sache in positiver Weise für die ALG II Bezieher zu ändern, ist doch überhaupt nicht vorhanden.

Das Bundesverfassungsgericht hat meiner Meinung nach dem Gesetzgeber außerdem zu viel Gestaltungsspielraum gelassen und dieser wird ihn natürlich auch nutzen.. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Evelin Hohnwald, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Georg
10.02.2010, 20:45 Uhr
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harzm
11.02.2010, 08:24 Uhr
Änderungen ?
Ich glaube nicht, dass sich an den Harz IV Regeln überhaupt was ändern wird...Und ich glaube auch nicht, dass es mehr finanzielle Leistungen geben wird...Ich rechne mit weniger Leistungen !

Man kann es drehen und wenden wie mann will: Es fehlen Arbeitsplätze von dem mann nach Steuern und Abgaben auch leben kann - ohne noch auf Beihilfen angewiesen zu sein...Aber eine Regelung könnte sofort in Kraft treten: Härtere Sanktionen für absolut Arbeitsunwillige, die nicht enmal bereit sind einen 1-Euro-Job anzunehmen !

Die jetzigen Sanktionen 30% weniger usw. reichen nicht aus und so mancher geht sowieso in die Schwarzarbeit...Wer überhaupt nicht arbeiten will (nicht kann!) darf nicht noch auf Kosten der anderen versorgt werden...Aber das wird wohl ein Wunschtraum von mir bleiben...
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