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Mo, 10:24 Uhr
31.05.2010

Richter Kropp: Raus aus der Wohnung

Das Martyrium mancher Frauen in einigen Ehen muss grausam sein. Da leben sie mit prügelnden und vergewaltigenden Ehemännern zusammen und können sich doch nicht von der ehemals großen Liebe trennen. Da gibt es Kinder und die Hoffnung auf noch einen Rest des früheren vielleicht harmonischen Ehelebens...


Solche Paare kommen oft nicht auseinander, obwohl eine Trennung ihnen gut täte. Nicht selten landen solche Verfahren wegen Körperverletzung vor dem Strafrichter, der dann nur resigniert die Akten schließen kann, wenn die Frau im Termin den Strafantrag zurücknimmt. Man habe sich ausgesöhnt, heißt es: Auf ein Neues. Oder der Familienrichter ist gefragt. Dann gehen solche Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und führen zu Verboten an den prügelnden Ehemann, sich der Frau zu nähern. In der Praxis kommt es hier nicht selten zu Problemen der tatsächlichen Umsetzung.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen war jetzt ein Verfahren anhängig, in dem die Frau auf andere Weise geschützt wurde. Auch diese Frau hatte ein Martyrium hinter sich, bis ihr Ehemann sie sogar eines Tages krankenhausreif schlug. Da dieser mit einer Tochter in der Ehewohnung saß, musste die Frau ins Frauenhaus ziehen. Kein haltbarer Zustand. Die Ehefrau beantragte nun während der Trennung der Parteien die Zuweisung der Ehewohnung. Als der Ehemann sich mal wieder in die Psychiatrie begab, zog sie ein und der Ehemann stand nach seiner Entlassung vor der Tür.

Gedeckt war dies durch eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichts Sondershausen. „Ein schon immer praktiziertes Verfahren, das in der Öffentlichkeit nicht sehr bekannt ist“, begründete der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp seine Entscheidung über die Zuweisung der Ehewohnung. Den Vorschlag des Ehemannes, die Wohnung doch zwischen den Parteien zu teilen, wischte er mit einem kurzen Satz vom Tisch: „Wer prügelt, verlässt die Ehewohnung!“
Autor: nnz

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