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Mo, 11:06 Uhr
07.06.2010

Richter Kropp: es lebe Spanien!

Die Geschichte der Familie P. aus dem östlichen Kyffhäuserkreis liest sich wie ein Märchen aus 1001 Nacht oder besser noch wie eine spanische Fantasia. Auch für Amtsrichter Christian Kropp...


Da gibt es die Eheleute P, Eltern zweier Jungen von 12 und 14 Jahren. Die Mutter P. entschließt sich, 2007 die Familie zu verlassen und sich nach Spanien zu begeben. Den Mann lässt sie mit ihren Jungen zurück. Was sie in Spanien genau gemacht hat, ist unklar. Sie selbst nennt das Kellnern.

2008 stirbt der Mann, seine Söhne leben dann bei seinen Eltern. Zu diesem Zeitpunkt ist das Sondershäuser Amtsgericht zum ersten Mal mit dem Fall betraut. Der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp überträgt die elterliche Sorge in Teilen auf die Großeltern und das Jugendamt des Kyffhäuserkreises. Frau P. erklärt sich schriftlich zunächst damit einverstanden.

Jetzt kommt ein neues Schreiben von Frau P. an das Gericht. Sie möchte jetzt ihre Kinder in Spanien haben. Die Großeltern seien völlig überfordert, denn die Kinder würden sich Alkohol und Zigaretten zuwenden und seien Angehörige der örtlichen Punkerszene. Also gibt es ein neues Verfahren vor dem Familiengericht in Sondershausen, wieder wird ein Verfahrenspfleger bestellt, ist das Jugendamt zu beteiligen.

Dann der Termin vor dem Sondershäuser Gericht und eine völlig neue Wende. Ein Junge ist mit den Ersparnissen der Großeltern durchgebrannt, das Jugendamt kann berichten, dass die Großeltern mit den 12 und 14jährigen nicht zu Recht kommen. Die Schule habe berichtet, der Ältere sei oft betrunken, beide haben Schulschwächen. Für den Familienrichter keine leichte Entscheidung, zu den Großeltern können die Kinder nicht mehr.

Diese lehnen auf einmal in der mündlichen Verhandlung die Übernahme jeglicher Verantwortung ab. Sogleich die Kinder zur Mutter zu geben, ist wohl zu früh. Die Mutter hat nun schon zweimal die Kinder verlassen – für einen Mann. Die Kinder müssen auf die neue Situation vorbereitet und erste Spanischkenntnisse erwerben. Zudem muss die Situation der Mutter in Spanien geklärt werden. Bis dahin wird das Jugendamt des Kyffhäuserkreises für sie als Amtsvormundschaft zuständig sein.

Wie man aus Justizkreisen zwischenzeitlich gehört hat, verlief diese Prüfung so positiv, dass der 12jährige Sohn sich inzwischen in Spanien befindet. Der ältere Sohn wird wohl aus eigenem Willen in Deutschland verbleiben. Es lebe Spanien!
Autor: nnz

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