Fr, 09:33 Uhr
23.07.2010
Auslegung verlängert
Der Bebauungsplan mit der Nummer 88 hat es in sich. Der betrifft das Terrain mit dem Autohof in Sundhausen. Seine Auslegung soll jetzt verlängert werden.
Die im Ratskurier – Amtsblatt der Stadt Nordhausen – Nr. 5/2010 vom 19. Juni 2010 bekannt gemachte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 88 Autohof (OT Sundhausen) wird aufgrund der Urlaubs-/Ferienzeit bis zum 27. August 2010, und damit um einen Monat verlängert.
Bis zu diesem Termin können die Planungsunterlagen und deren Begründung (einschließlich Umweltbericht) im Flur des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtplanung der Stadtverwaltung Nordhausen, Markt 1, während der Öffnungszeiten weiterhin eingesehen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der verlängerten Auslegungszeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Bebauungsplan während der Dienstzeiten ebenfalls eingesehen werden, Auskünfte sind jedoch nur zu den Öffnungszeiten möglich.
Autor: nnzDie im Ratskurier – Amtsblatt der Stadt Nordhausen – Nr. 5/2010 vom 19. Juni 2010 bekannt gemachte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 88 Autohof (OT Sundhausen) wird aufgrund der Urlaubs-/Ferienzeit bis zum 27. August 2010, und damit um einen Monat verlängert.
Bis zu diesem Termin können die Planungsunterlagen und deren Begründung (einschließlich Umweltbericht) im Flur des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtplanung der Stadtverwaltung Nordhausen, Markt 1, während der Öffnungszeiten weiterhin eingesehen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der verlängerten Auslegungszeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Bebauungsplan während der Dienstzeiten ebenfalls eingesehen werden, Auskünfte sind jedoch nur zu den Öffnungszeiten möglich.

