Di, 10:36 Uhr
27.07.2010
Verein hat reagiert
nnz-Leser Harald Buntfuß hatte in einem Beitrag im Forum der nnz kritische Fragen zu Projekten des Nordhäuser Horizont-Vereins gestellt. Jetzt gibt es eine Antwort, verbunden mit einer Einladung...
Sehr geehrter Herr Buntfuß,
herzlichen Dank für Ihre Fragen vom 20.07.2010 in der nz. Sie geben uns die Gelegenheit, unsere Vereinsarbeit einer kritischen Öffentlichkeit gegenüber transparent zu machen:
Sie haben sich in Ihrem Beitrag ausführlich mit der Situation in Gudersleben beschäftigt. Diese Gemeinde ist, wie so viele kleine Dörfer in der Region von Abwanderung und einem gravierenden demografischen Wandel betroffen. Das wiederum hat sich negativ auf die wirtschaftliche und kulturelle Infrastruktur ausgewirkt. Die Dorfgaststätte Lindenhof beispielsweise ist lange Jahre ungenutzt gewesen und die dazugehörigen Stallungen waren dem Verfall ausgesetzt. Als gemeinnütziger Träger hat sich Horizont, auf Bitten des Bürgermeisters und der Einwohner, eingebracht, um dieser Tendenz entgegenzuwirken.
Um die maroden Gebäude, Stallungen und das Arial nutzbar machen zu können, sind selbstverständlich finanzielle Mittel notwendig. Die Begegnungsstätte im Lindengu(d)t wurde deshalb zum Teil durch Fördermittel aufgebaut. Hierbei handelt es sich einerseits um das Hauptgebäude an der Straße (Dorfgemeinschaftshaus) und andererseits um das Nebengelass. Der Rückbau beschränkt sich hauptsächlich auf die hinteren, ungenutzten Stallungen des Vierseitenhofes. Diese waren vom Einsturz bedroht. Für diesen Bauabschnitt wurden Mittel vom Sozialministerium aus dem ehemaligen SED-Parteivermögen zur Verfügung gestellt, um ein Camp für hilfebedürftige Familien aufzubauen.
Im Haupthaus/Dorfgemeinschaftshaus waren im angrenzenden Saal ebenfalls Rückbaumaßnahmen erforderlich. Es ist nicht unüblich, dass bei sehr alter Bausubstanz (Fachwerk) immer wieder unvorhersehbare und ungeplante Baumaßnahmen notwendig werden. Durch einen Fehler wurde erst nach Fertigstellung festgestellt, dass bei der Bauplanung kleine aber wichtige Veränderungen nicht berücksichtigt worden waren und damit eine optimale Nutzung für die Besucher nicht möglich war. Dieser Fehler ist ausgewertet und korrigiert worden. Dennoch stehen beide Baumaßnahmen nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Zur genaueren Recherche verweisen wir auf die nachfolgenden Links und können abschließend nur dazu sagen-nein dies entspricht nicht den Tatsachen.
(1); (2)
Bei dem von Ihnen ebenfalls erwähnten Sozialcafé in der Grimmelallee handelt es sich um die HinterHofWerkStadt des Integrativen Zentrums Nordhausen (IZN). Als Café bzw. Kantine ist dieses Objekt weder ausgelegt noch geeignet. Die ARGE ist über eine Projektfinanzierung bei der Errichtung beteiligt gewesen. Diese Unterstützung in Form von Zuschüssen zu Sach- und Personalkosten brachte zwei Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der größte Anteil der Finanzierung des Projektes wurde von Unternehmen aus dem Landkreis Nordhausen gesponsert.
Die HinterHofWerkStadt steht insbesondere Arbeitslosengeld II Empfängern und ihren Familien für verschiedene Projekte und Veranstaltungen, wie beispielsweise Kochkurse, Frauenfrühstück, Erwachsenen-Uni sowie Fest- und Feierlichkeiten (Sommerfest, Martinifeier, Weihnachtsfeier etc./siehe Foto) zur Verfügung. Diese Angebote werden gemeinsam mit den Mitarbeitern des IZN geplant, organisiert und durchgeführt.
Wozu diese WerkStadt für und mit hilfebedürftigen Menschen weiterhin errichtet wurde, kann man unter den nachfolgenden Links erfahren:
(1); (2); (3); (4); (5)
Anzumerken ist noch, dass im HORIZONT eine Kantine existiert. Diese befindet sich in den ehemaligen Räumlichkeiten des Schachtbaus in der Elisabethstraße 13 und dient der Versorgung von Teilnehmern und Mitarbeitern, aber auch jeder andere ist hier herzlich willkommen. Dieses Objekt bitte nicht verwechseln mit der Grimmelallee 46!
Bezugnehmend auf Ihre Fragen zur Ehrenarbeit möchten wir zunächst eine kurze Definition zur Begrifflichkeit geben: Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinne ist eine ehrenvolle und freiwillige Tätigkeit, welche nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Ehrenamtliche setzen sich für das Gemeinwohl ein, helfen Menschen und tun Sinnvolles. Beim HORIZONT e. V. engagieren sich viele freiwillige Mitarbeiter ehrenamtlich und erhalten dafür Lob, Anerkennung, Selbstbestätigung sowie eine geringe Aufwandsentschädigung. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass man prinzipiell nicht davon ausgehen kann für sein Ehrenamt finanziell entlohnt zu werden, dies ist beim HORIZONT ebenso.
Dennoch zahlen wir unseren vielen unverzichtbaren Helfern in der Regel den Höchstsatz, den das Ehrenamtsgesetz von 2007 erlaubt. Nicht korrekt ist, dass ehrenamtliche Mitarbeiter entlassen werden, weil sie zu viele Überstunden haben. Ehrenamtliche verfügen über keinen Arbeitsvertrag und können damit auch nicht entlassen werden. Durch ehrenamtliche Tätigkeiten in unserem Verein sind mitunter sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entstanden. Andererseits mussten aber auch Ehrenamtsverhältnisse auf Grund von weggebrochenen Einsatzfeldern bedauerlicherweise beendet werden.
Der HORIZONT e. V. betreibt sowohl wirtschaftliche, als auch gemeinnützige Projekte. Die Bereiche, welche wirtschaftlich arbeiten, sind notwendig, um unter anderem die Existenz von sozialen Projekten, die keine Einnahmen erzielen, zu sichern.
Sie, sehr geehrter Herr Buntfuß, aber auch alle Interessierten, sind herzlich eingeladen, sich ein Bild der geleisteten Arbeit vor Ort machen zu können. Terminabsprachen sind mit der entsprechenden Projektleitung möglich. Welche Projekte im HORIZONT e.V. durchgeführt werden und an wen Sie sich wenden können erfahren Sie unter: www.horizont-verein.de
Wir geben Ihnen gerne Auskunft und verbleiben hochachtungsvoll
Stefanie Seeboth, Projektleiterin Horizont e.V.
Autor: nnzSehr geehrter Herr Buntfuß,
herzlichen Dank für Ihre Fragen vom 20.07.2010 in der nz. Sie geben uns die Gelegenheit, unsere Vereinsarbeit einer kritischen Öffentlichkeit gegenüber transparent zu machen:
Sie haben sich in Ihrem Beitrag ausführlich mit der Situation in Gudersleben beschäftigt. Diese Gemeinde ist, wie so viele kleine Dörfer in der Region von Abwanderung und einem gravierenden demografischen Wandel betroffen. Das wiederum hat sich negativ auf die wirtschaftliche und kulturelle Infrastruktur ausgewirkt. Die Dorfgaststätte Lindenhof beispielsweise ist lange Jahre ungenutzt gewesen und die dazugehörigen Stallungen waren dem Verfall ausgesetzt. Als gemeinnütziger Träger hat sich Horizont, auf Bitten des Bürgermeisters und der Einwohner, eingebracht, um dieser Tendenz entgegenzuwirken.
Um die maroden Gebäude, Stallungen und das Arial nutzbar machen zu können, sind selbstverständlich finanzielle Mittel notwendig. Die Begegnungsstätte im Lindengu(d)t wurde deshalb zum Teil durch Fördermittel aufgebaut. Hierbei handelt es sich einerseits um das Hauptgebäude an der Straße (Dorfgemeinschaftshaus) und andererseits um das Nebengelass. Der Rückbau beschränkt sich hauptsächlich auf die hinteren, ungenutzten Stallungen des Vierseitenhofes. Diese waren vom Einsturz bedroht. Für diesen Bauabschnitt wurden Mittel vom Sozialministerium aus dem ehemaligen SED-Parteivermögen zur Verfügung gestellt, um ein Camp für hilfebedürftige Familien aufzubauen.
Im Haupthaus/Dorfgemeinschaftshaus waren im angrenzenden Saal ebenfalls Rückbaumaßnahmen erforderlich. Es ist nicht unüblich, dass bei sehr alter Bausubstanz (Fachwerk) immer wieder unvorhersehbare und ungeplante Baumaßnahmen notwendig werden. Durch einen Fehler wurde erst nach Fertigstellung festgestellt, dass bei der Bauplanung kleine aber wichtige Veränderungen nicht berücksichtigt worden waren und damit eine optimale Nutzung für die Besucher nicht möglich war. Dieser Fehler ist ausgewertet und korrigiert worden. Dennoch stehen beide Baumaßnahmen nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Zur genaueren Recherche verweisen wir auf die nachfolgenden Links und können abschließend nur dazu sagen-nein dies entspricht nicht den Tatsachen.
(1); (2)
Bei dem von Ihnen ebenfalls erwähnten Sozialcafé in der Grimmelallee handelt es sich um die HinterHofWerkStadt des Integrativen Zentrums Nordhausen (IZN). Als Café bzw. Kantine ist dieses Objekt weder ausgelegt noch geeignet. Die ARGE ist über eine Projektfinanzierung bei der Errichtung beteiligt gewesen. Diese Unterstützung in Form von Zuschüssen zu Sach- und Personalkosten brachte zwei Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der größte Anteil der Finanzierung des Projektes wurde von Unternehmen aus dem Landkreis Nordhausen gesponsert.
Die HinterHofWerkStadt steht insbesondere Arbeitslosengeld II Empfängern und ihren Familien für verschiedene Projekte und Veranstaltungen, wie beispielsweise Kochkurse, Frauenfrühstück, Erwachsenen-Uni sowie Fest- und Feierlichkeiten (Sommerfest, Martinifeier, Weihnachtsfeier etc./siehe Foto) zur Verfügung. Diese Angebote werden gemeinsam mit den Mitarbeitern des IZN geplant, organisiert und durchgeführt.
Wozu diese WerkStadt für und mit hilfebedürftigen Menschen weiterhin errichtet wurde, kann man unter den nachfolgenden Links erfahren:
(1); (2); (3); (4); (5)
Anzumerken ist noch, dass im HORIZONT eine Kantine existiert. Diese befindet sich in den ehemaligen Räumlichkeiten des Schachtbaus in der Elisabethstraße 13 und dient der Versorgung von Teilnehmern und Mitarbeitern, aber auch jeder andere ist hier herzlich willkommen. Dieses Objekt bitte nicht verwechseln mit der Grimmelallee 46!
Bezugnehmend auf Ihre Fragen zur Ehrenarbeit möchten wir zunächst eine kurze Definition zur Begrifflichkeit geben: Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinne ist eine ehrenvolle und freiwillige Tätigkeit, welche nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Ehrenamtliche setzen sich für das Gemeinwohl ein, helfen Menschen und tun Sinnvolles. Beim HORIZONT e. V. engagieren sich viele freiwillige Mitarbeiter ehrenamtlich und erhalten dafür Lob, Anerkennung, Selbstbestätigung sowie eine geringe Aufwandsentschädigung. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass man prinzipiell nicht davon ausgehen kann für sein Ehrenamt finanziell entlohnt zu werden, dies ist beim HORIZONT ebenso.
Dennoch zahlen wir unseren vielen unverzichtbaren Helfern in der Regel den Höchstsatz, den das Ehrenamtsgesetz von 2007 erlaubt. Nicht korrekt ist, dass ehrenamtliche Mitarbeiter entlassen werden, weil sie zu viele Überstunden haben. Ehrenamtliche verfügen über keinen Arbeitsvertrag und können damit auch nicht entlassen werden. Durch ehrenamtliche Tätigkeiten in unserem Verein sind mitunter sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entstanden. Andererseits mussten aber auch Ehrenamtsverhältnisse auf Grund von weggebrochenen Einsatzfeldern bedauerlicherweise beendet werden.
Der HORIZONT e. V. betreibt sowohl wirtschaftliche, als auch gemeinnützige Projekte. Die Bereiche, welche wirtschaftlich arbeiten, sind notwendig, um unter anderem die Existenz von sozialen Projekten, die keine Einnahmen erzielen, zu sichern.
Sie, sehr geehrter Herr Buntfuß, aber auch alle Interessierten, sind herzlich eingeladen, sich ein Bild der geleisteten Arbeit vor Ort machen zu können. Terminabsprachen sind mit der entsprechenden Projektleitung möglich. Welche Projekte im HORIZONT e.V. durchgeführt werden und an wen Sie sich wenden können erfahren Sie unter: www.horizont-verein.de
Wir geben Ihnen gerne Auskunft und verbleiben hochachtungsvoll
Stefanie Seeboth, Projektleiterin Horizont e.V.


