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Fr, 14:21 Uhr
30.07.2010

Recht muss Recht bleiben

Das Land Thüringen und die Stadtverwaltung Ellrich wollen knapp 900.000 Euro für die Sanierung einer Straße ausgeben, die vorrangig von einem Gips abbauenden Unternehmen befahren wird. So geht das nicht, hieß es aus dem Verkehrsministerium und auch die Bündnisgrünen im Landtag sehen das so...


Dirk Adams, wirtschafts- und innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, begrüßt die Klarstellung des Thüringer Bauministeriums zum generellen Umgang mit Bauprojekten in FFH-Gebieten. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Fraktion war festgestellt worden, dass auch bei Um- und Ausbaumaßnahmen von Straßen in solchen Gebieten eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Zudem muss mit einem Planfeststellungsverfahren geklärt werden, wie die Ablehnung privater Eigentümer gegen ein Straßenbauvorhaben zu werten ist. „Nur mit dieser ernsthaften Prüfung kann sichergestellt werden, ob ein durch öffentliche Mittel finanziertes Bauprojekt auch wirklich für die Gemeinschaft notwendig ist und eine Verschwendung von Steuergeldern ausgeschlossen werden kann“, sagt Adams.

Im konkreten Fall geht es um ein Straßenbauprojekt durch ein besonders geschütztes Naturgebiet im Raum Niedersachswerfen im Landkreis Nordhausen, für das auch das Einverständnis verschiedener Landeigentümer fehlt. „Bereits heute nutzen die Betreiber des Gipstagebaus Rüsselsee den vorhandenen Plattenweg zur An- und Abfahrt, der für diese Anforderungen völlig unzureichend ist. Ich bezweifele in diesem Zusammenhang auch, dass die Zorgebrücke für den stattfindenden Gesteinstransport von bis zu 30 Tonnen Gesamtlast überhaupt geeignet ist“, so Adams weiter.

Der bündnisgrüne Politiker fordert daher die Staßenbauplanungen seitens der Stadt Ellrich mit Daten aus Verkehrszählungen zu untermauern, die die Belastung durch den Schwerlasttransport des Tagebaus Rüsselsee real belegen. „Recht muss Recht bleiben“, stellt Adams fest. „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn öffentliche Mittel des Freistaates Thüringen und der Stadt Ellrich in Höhe von über 890 000 Euro dazu benutzt werden, die Zuwegung eines Steinbruchs sicherzustellen. Dort wären nach dem Verursacherprinzip diejenigen Firmen in die Pflicht zu nehmen, die laut Rahmenbetriebsplan auch für die Instandsetzung der Straße verantwortlich sind“, schließt der Politiker.
Autor: nnz

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