Mi, 10:07 Uhr
19.01.2011
Richter Kropp: Das unbekannte Wesen
Vielfach liest man in den Medien von Urteilen, in denen Angeklagte zwar verurteilt worden sind, aber die Strafe nur zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bevölkerung verbindet das mit einer Art Freispruch, die Angeklagten würden eine Strafe gar nicht spüren. Was ist also eine Bewährung?
Freiheitsstrafen werden regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt, wenn gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr festgesetzt wurde. Das Gericht muss hier eine günstige Sozialprognose prüfen. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren müssen für die Festsetzung einer Bewährungsstrafe besondere Gründe hinzukommen, höhere Freiheitsstrafen werden nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Für viele scheint damit die Strafe bloß auf dem Papier zu stehen. Dem ist aber nicht so!
Zahlreiche Bewährungsauflagen versüßen das Leben des Verurteilten für die Zeit nach seiner Verurteilung. Diese können für bis zu fünf Jahren festgesetzt werden und greifen teilweise massiv in die Lebensführung des Verurteilten ein. So wird ihm im Regelfall ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der die Einhaltung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen kontrolliert. Zudem sind Geldauflagen zur erbringen oder Arbeitsstunden abzuleisten, wobei zum Teil recht hohe Stundenzahlen festgesetzt werden. In manchen Fällen werden dem Verurteilten Therapien aufgegeben, etwa bei Alkoholikern.
Verstößt der Verurteilte gegen eine Auflage oder Weisung, also arbeitet er zum Beispiel nicht oder nur teilweise, oder wird er wieder straffällig, wird die Bewährung widerrufen. Legendär ist hier der Fall einer Arbeitsauflage, die in einem Thüringer Landratsamt erbracht werden musste, wo die Verurteilten dutzendweise Glühbirnen stahlen, die sie eigentlich einschrauben sollten.
Etwa ein Drittel aller Verurteilungen zu Bewährungsstrafen landen so wieder auf dem Tisch eines Straf- oder Jugendrichters des Amtsgerichts Sondershausen und werden nach mündlicher Anhörung im schriftlichen Verfahren widerrufen. Der Verurteilte muss dann die zur Bewährung ausgesetzte Strafe tatsächlich in einer Thüringer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Bewährung – das unbekannte Wesen? Für das am Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Klientel bedeutet ein solches Urteil eine ziemliche Belastung, welche nur ein Teil durchhält. So steht die Strafe nur bei manchen auf dem Papier, ein nicht geringer Teil der Verurteilten erfüllt jedoch die Auflagen und wird vor dem Strafgericht nicht mehr gesehen. Für alle dann ein befriedigendes Ergebnis!
Autor: nnzFreiheitsstrafen werden regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt, wenn gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr festgesetzt wurde. Das Gericht muss hier eine günstige Sozialprognose prüfen. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren müssen für die Festsetzung einer Bewährungsstrafe besondere Gründe hinzukommen, höhere Freiheitsstrafen werden nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Für viele scheint damit die Strafe bloß auf dem Papier zu stehen. Dem ist aber nicht so!
Zahlreiche Bewährungsauflagen versüßen das Leben des Verurteilten für die Zeit nach seiner Verurteilung. Diese können für bis zu fünf Jahren festgesetzt werden und greifen teilweise massiv in die Lebensführung des Verurteilten ein. So wird ihm im Regelfall ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der die Einhaltung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen kontrolliert. Zudem sind Geldauflagen zur erbringen oder Arbeitsstunden abzuleisten, wobei zum Teil recht hohe Stundenzahlen festgesetzt werden. In manchen Fällen werden dem Verurteilten Therapien aufgegeben, etwa bei Alkoholikern.
Verstößt der Verurteilte gegen eine Auflage oder Weisung, also arbeitet er zum Beispiel nicht oder nur teilweise, oder wird er wieder straffällig, wird die Bewährung widerrufen. Legendär ist hier der Fall einer Arbeitsauflage, die in einem Thüringer Landratsamt erbracht werden musste, wo die Verurteilten dutzendweise Glühbirnen stahlen, die sie eigentlich einschrauben sollten.
Etwa ein Drittel aller Verurteilungen zu Bewährungsstrafen landen so wieder auf dem Tisch eines Straf- oder Jugendrichters des Amtsgerichts Sondershausen und werden nach mündlicher Anhörung im schriftlichen Verfahren widerrufen. Der Verurteilte muss dann die zur Bewährung ausgesetzte Strafe tatsächlich in einer Thüringer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Bewährung – das unbekannte Wesen? Für das am Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Klientel bedeutet ein solches Urteil eine ziemliche Belastung, welche nur ein Teil durchhält. So steht die Strafe nur bei manchen auf dem Papier, ein nicht geringer Teil der Verurteilten erfüllt jedoch die Auflagen und wird vor dem Strafgericht nicht mehr gesehen. Für alle dann ein befriedigendes Ergebnis!


