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So, 15:18 Uhr
23.01.2011

nnz-Polizeibericht am Wochenende (2)

Heringen war gestern nicht nur das Zentrum des kommunalpolitischen Geschehens, sondern auch der Ort mehrerer polizeilicher Einsätze. Hier die Einzelheiten...


Zu einem Wildunfall auf der Landstraße zwischen Günzerode und Mauderode kam es in den frühen Abendstunden des Samstags. Als die 33-jährige Autofahrerin diese gegen 17:30 Uhr befuhr, kam von rechts ein Reh aus dem Wald und lief in das Fahrzeug. Das Reh wurde durch den Zusammenprall sofort getötet, am Auto entstand ein Sachschaden von 2.000 Euro.


Während einer Streifenfahrt stellten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Nordhausen gestern, gegen 17:37 Uhr in Ellrich ein Fahrzeug fest, dass in verkehrsuntypischer Weise auf einem Parkplatz des Industriegebietes Am Auwald fuhr. Bei näherem Hinsehen stellten die Beamten fest, dass es sich um einen 66-jährigen Rentner handelte, der seinem 18-jährigen Enkel unerlaubten „Fahrunterricht“ erteilte. Da der junge Mann über keinerlei Fahrerlaubnis verfügt, muss er sich nun auf eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einstellen.


Während einer Verkehrskontrolle in der Halleschen Straße wurde heute morgen ein 26-jähriger Autofahrer festgestellt, der sein Fahrzeug im alkoholisierten Zustand führte. So ergab ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,35 Promille. Der Führerschein des 26-Jährigen wurde sichergestellt, weiterhin muss er mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.


Zu einer Körperverletzung kam es in Heringen in den Abendstunden des Samstags. Dort brach gegen 20:00 Uhr zwischen zwei Bewohnern einer Wohngemeinschaft eine verbalen Auseinandersetzung um finanzielle Belange aus, in deren Verlauf der 21-jährige Täter den 22-jährigen Geschädigten mehrfach mit der Faust ins Gesicht schlug. Dabei zog sich das Opfer Verletzungen im Gesicht zu. Gegen den Täter wird eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung gefertigt.


Ein 51-jähriger Mann machte sich am ebenfalls am Samstag, ebenfalls in Heringen des Hausfriedensbruches und der Sachbeschädigung strafbar, indem er die Wohnung seiner Exfreundin durch die unverschlossene Tür unerlaubter Weise betrat. Dies bemerkten die besagte 46-jährige Exfreundin und ihr jetziger Freund. Da der verschmähte Liebhaber sich weigerte, die Wohnung unverzüglich wieder zu verlassen, kam es zu einer wüsten Rauferei zwischen den Männern, in deren Verlauf das Glasfenster einer Wohnungstür zu Bruch ging. Verletzt wurde niemand, bevor sich der Eindringling doch entschloss, die Wohnung zu verlassen.
Autor: nnz

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Kommentare
kein nordhäuser
23.01.2011, 20:43 Uhr
nicht ganz die wahrheit
Bei der Auseinandersetzung ging es nicht um Geld, sondern die beiden hatten nur zuviel getrunken und wenn 2 Kerle über mehrere Monate in einer Wohnung leben kommt es auch mal zu Streitigkeiten und das sogenannte Opfer will die Anzeige am Montag zurück ziehen, da die beiden trotzdem befreundet bleiben. Ich kenne sie schon eine Weile und weiß das dieses Thema bald von Tisch ist.
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