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Di, 09:56 Uhr
26.07.2011

Frist für Lohnunterlagen läuft aus

Die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen vor der Wiedervereinigung läuft Ende des Jahres aus. Die betroffenen Versicherten sollten auf Lücken ihres Rentenbescheids achten und die vorhanden Unterlagen der zuständigen Rentendienststelle bis zum 31.Dezember vorlegen.

Versicherte, die Beschäftigungszeiten in Betrieben der ehemaligen DDR zurückgelegt und diese bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) noch nicht nachgewiesen haben, sollten die Feststellung dieser Zeiten so schnell wie möglich beantragen. Die KBS kann die betrieblichen Lohnunterlagen in vielen Fällen nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres prüfen, da zu diesem Zeitpunkt die Aufbewahrungsfristen bei den Arbeitgebern und in den Archiven ablaufen.

Die Betroffenen sind bereits im Jahr 2006 von der KBS zur Klärung ihrer Versicherungszeiten aufgefordert worden. Bei der Mehrzahl der Versicherten hat die KBS die Versicherungszeiten umfassend und lückenlos festgestellt und entsprechende Mitteilungen und Bescheide erteilt. In Fällen, bei denen dies noch nicht geschehen ist, können aber noch Lücken aus Beschäftigungszeiten vor der Wiedervereinigung vorhanden sein.

Die entsprechenden Versicherten sollten ihren Bescheid auf Lücken überprüfen und ihre für diese Zeiten vorhandenen Unterlagen der zuständigen Rentendienststelle oder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorlegen.
Die vollständige Speicherung aller Versicherungszeiten ermöglicht später eine zügige Bearbeitung des Rentenantrags und eine umfassende Berechnung der Rentenhöhe.

Weitere Auskünfte erhalten die Versicherten auch unter der gebührenfreien Service-Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (0800 1000 48080).
Autor: nnz

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