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Mo, 06:08 Uhr
14.11.2011

Kraftverkehrsunternehmer aufpassen

Eine Änderung beim Berufszugang für Kraftverkehrsunternehmer wird wirksam. Hier die Einzelheiten, die nnz/kn von der IHK Erfurt erhielt...

Künftig ist doppelt so lange Leitungstätigkeit nachzuweisen.
Für den Nachweis der Sachkunde im gewerblichen Güterkraftverkehr sowie im Omnibusverkehr entfällt nach dem 3. Dezember 2011 die Möglichkeit der Anerkennung einer fünfjährigen leitenden Tätigkeit in dieser Branche als Alternative zur bestandenen Sachkundeprüfung.

Das teilt der Leiter des Regionalen Service-Centers Nordhausen der IHK Udo Rockmann mit. Nach Inkrafttreten der entsprechenden europäischen Verordnung (EG Nr. 1071/2009) muss bei nach dem 3. Dezember eingehenden Anträgen eine zehnjährige ununterbrochene leitende Tätigkeit nachgewiesen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der IHK Erfurt, Abt. Verkehr, Frau Ludwig, Tel. 0361 3484-203.
Autor: khh

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Kommentare
keilndh
14.11.2011, 15:16 Uhr
Verkehrsleiter - Fragen und Antworten
Mit Wirkung zum 4. Dezember 2011 gilt die EU Verordnung (EG) 1071/2009 zur europaweit einheitlichen Berufszugangsverordnung für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens im Güter- und Personenkraftverkehr. Daraus ergeben sich zahlreiche kleinere und zum Teil auch größere Veränderungen für die betroffenen Unternehmen. Nachfolgend geht es schwerpunktmäßig um die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem neuen Begriff „Verkehrsleiter“.

Einen Frage-Antwort Katalog zum Thema - sowie viele andere nützliche Informationen finden sie unter
http://www.berufsfahrer24.de/verkehrsleiter/index.html
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