Do, 07:15 Uhr
05.08.2004
Das liebe Geld (4) – GA-Mittel
Nordhausen (nnz). Ein Medienthema in der vergangenen Woche war die Kürzung der GA-Mittel des Landes Thüringen. Dabei wurden die Zuschüsse auf maximal 25 Prozent gekürzt. Ein Grund die GA-Mittel einmal näher zu betrachten.
Die Mittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die unter anderen der gewerblichen Wirtschaft gewährt werden. Die Zuschüsse haben die Aufgabe, die Wirtschaft zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Grundsätzlich können Betriebserrichtungen und –erweiterungen sowie Rationalisierungen gefördert werden. An die Gewährung sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft. So muss neben dem überregionalen Absatzgebiet auch die Voraussetzung der Arbeitsplatzsschaffung gegeben sein. Förderfähig sind dabei die Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter. Leasinggüter, Patente und Lizenzen sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Diese Zuschüsse können sich je nach Investitionsvorhaben aber auch auf Lohnkosten beziehen.
Wie hoch die Zuschüsse zu den Investitionen sind, hängt davon ab, in welchem Fördergebiet das Unternehmen sitzt. So werden in A-Fördergebieten, zu welchen auch der Landkreis Nordhausen gehört, maximal 25 % der Kosten bezuschusst und in B-Fördergebieten 18 %.
In jedem Fall muss der Investor einen Eigenanteil zur Finanzierung leisten.
Der Antrag auf die Zuschüsse muss immer vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Um die Umsetzung der gesamten Investition zu gewährleisten, muss eine Durchfinanzierungsbestätigung der Bank vorliegen.
Susann Krause, Beuthel & Scholz Unternehmensberatung GmbH
Autor: nnzDie Mittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die unter anderen der gewerblichen Wirtschaft gewährt werden. Die Zuschüsse haben die Aufgabe, die Wirtschaft zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Grundsätzlich können Betriebserrichtungen und –erweiterungen sowie Rationalisierungen gefördert werden. An die Gewährung sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft. So muss neben dem überregionalen Absatzgebiet auch die Voraussetzung der Arbeitsplatzsschaffung gegeben sein. Förderfähig sind dabei die Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter. Leasinggüter, Patente und Lizenzen sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Diese Zuschüsse können sich je nach Investitionsvorhaben aber auch auf Lohnkosten beziehen.
Wie hoch die Zuschüsse zu den Investitionen sind, hängt davon ab, in welchem Fördergebiet das Unternehmen sitzt. So werden in A-Fördergebieten, zu welchen auch der Landkreis Nordhausen gehört, maximal 25 % der Kosten bezuschusst und in B-Fördergebieten 18 %.
In jedem Fall muss der Investor einen Eigenanteil zur Finanzierung leisten.
Der Antrag auf die Zuschüsse muss immer vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Um die Umsetzung der gesamten Investition zu gewährleisten, muss eine Durchfinanzierungsbestätigung der Bank vorliegen.
Susann Krause, Beuthel & Scholz Unternehmensberatung GmbH

