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Do, 11:46 Uhr
05.08.2004

Anklage erhoben

Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Ole S. aus Nordhausen erhoben. Die Liste der Vorwürfe ist lang, sie reicht von Bedrohung und Nötigung bis hin zum versuchten Totschlag....


Außerdem werden dem 28jährigen versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Die Verhandlung wird am Landgericht Mühlhausen stattfinden.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Anklagte einen jungen Mann in Nordhausen Anfang Juni zur Rede gestellt haben, weil dieser ihn wegen einer Körperverletzung vom Dezember angezeigt hatte. Nachdrücklich soll Ole S. den Zeugen aufgefordert haben, die Anzeige zurückzunehmen, ansonsten würde er dessen Familie „wegrauchen“ und sein Haus und Geschäft anzünden. Außerdem drohte er dem Zeugen Schläge für den Fall an, daß er seine Strafanzeigen nicht zurückziehen würde.

Doch damit nicht Schluß: Am nächsten Tag soll der 28jährige in den frühen Nachmittagsstunden im Geschäft des Zeugen erschienen sein und ihm ein „Schuldanerkenntnis“ zur Unterschrift vorgelegt haben. Durch seine Unterschrift sollte der Zeuge versichern, daß die von ihm angezeigte Körperverletzung des Angeklagte nur die Folge eines „rechtswidrigen Angriffs“ auf die Person des nunmehr Angeklagte gewesen sei.

Als der junge Mann sich weigerte, soll S. ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Danach soll er eine Bierflasche ergriffen und dem Zeugen auf den Kopf geschlagen haben, behaupten die Staatsanwälte. Mit dem abgebrochenen Flaschenhals schließlich soll er dem hinzugekommenen Vater des Zeugen eine 11 Zentimeter lange tiefe Scnittwunde an der rechten Halsseite zugefügt haben. Die Verletzung war lebensgefährlich und mußte chirurgisch versorgt werden. Vater und Sohn gelang es schließlich doch noch, den Angeklagten zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte nicht vorbestraft. Gegen ihn wurde jedoch eine weitere Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Gegenstand jenes Verfahren ist die Körperverletzung vom Dezember vergangenen Jahres, die Ausgangspunkt der gesamten weiteren Auseinandersetzung gewesen ist.
Autor: nnz

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