Haftbefehl gegen zwei Männer aus dem Landkreis Nordhausen
Beschaffungsfahrt endet mit Festnahme
Der Kriminalpolizei in Nordhausen ist ein weiterer Schlag gegen die Drogenszene gelungen. In Zusammenarbeit mit Spezialeinheiten des Thüringer Landeskriminalamtes konnten zwei Drogenkuriere während einer sogenannten Beschaffungsfahrt festgenommen und große Mengen an Drogen sichergestellt werden...
Sichergestellt (Foto: Polizei)
Seit mehreren Wochen ermittelten die Beamten gegen das Duo, bevor am Mittwochmittag in Dipoldiswalde in Sachsen nahe der Grenze zur Tschechischen Republik die Handschellen klickten.
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Bei den Durchsuchungen der Wohnungen der beiden Beschuldigten wurden nicht nur Drogen sondern auch eine Maschinenpistole der Marke Kalaschnikow und diverse Munition beschlagnahmt. Außerdem fanden die Ermittler ein Fahrtenmesser, eine Taschenlampe mit Elektroschocker-Funktion und mehr als 1.500 Euro Bargeld, das aus Drogengeschäften stammen dürfte.
Insgesamt wurden bei den 27 und 30 Jahre alten Dealern 5,5 Kilogramm Marihuana, rund 1.300 Gramm Crystal und verschiedene Tabletten Ecstasy gefunden.
Von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurden gegen die beiden Männer Untersuchungshaftbefehle wegen unerlaubtem Handeltreiben mit illegalen Betäubungsmitteln beantragt. Der zuständige Ermittlungsrichter hat inzwischen gegen beide Männer Haftbefehle erlassen, die aus dem Landkreis Nordhausen stammenden Beschuldigten sind in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.
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Gothe
09.12.2016, 13:14 Uhr
Danke Polizei...
Ich bedanke mich bei der Nordhäuser Polizei für den gelungenen Schlag gegen die Drogenkriminalität in unserer Gegend. Es wird auch langsam mal Zeit das "Ihr" ausgeschlafen habt. Es ist schon nicht mehr ansehnlich was in Nordhausen los ist und von seiten der Polizei kaum was unternommen wurde .
Ich glaube die Polizei weiß ganz genau Wer/Wo/Was seine kriminellen Geschäfte macht. Das Problem ist die Rechtslage und die Staatsanwaltschaft,die entscheiden über Haft,Dauer usw.
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Sinz2000
09.12.2016, 18:27 Uhr
Experte ReneM
Es wurde der Haftbefehl wegen des Verdachts auf illegalen Handel mit Betäubungsmitteln gestellt. Dies hat nichts damit zu tun, dass natürlich zusätzlich wegen den Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetzes und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt wird. Der Besitz einer Elektotaschenlampe stellt einen Verstoß gegen das WaffG dar. Nur beide letztgenannten Delikte würden vermutlich nicht für die U-Haft reichen. Der Verstoß gegen das BtmG ist in diesem Ausmaß ein Verbrechenstatbestand und reicht für den Antrag zur U-Haft. Es ist eine echte Kaschi und keiner wird verarscht. Der Antrag auf Untersuchungshaft wird nun mal für das Delikt gestellt, welches für den U-Haftantrag rechtlich ausreicht. Unabhängig weiterer begangener Straftaten. Also sich bitte kundig machen, dann äußern oder einfach von Sachen Abstand nehmen, von denen man keine Ahnung hat.
Das auf dem Foto zu sehende Modell einer Kalaschnikow ist aber ein schönes Museums Stück.
Original sieht die aber nicht aus da der Lauf und das Magazin eher zu einer Kleinkaliber MPI 69 passen und die Schulterstütze zur Original UDSSR AK 47.
Naja egal.
Hauptsache mit dem Ding wurde keiner verletzt und die beiden Jungs lernen mal eine Betonmauer von der Gestrichenen Seite kennen.
Abschreckend wirkt es allerdings nicht wirklich den wen einmal im Monat jemand festgenommen wird und jeden Tag 200 andere durchkommen, ist der Erfolg leider nur Minimal.
auf der rechten seite ( die im bild ) sowohl einen sicherungshebel, als auch den verschlusshebel.
es sei denn es handelt sich hier um ein linkshändermodell.
Dieses Gewehr ist eine Tchechiche Eigenproduktion und ist der AK nur optisch ähnlich und durch die selbe Munition 7,62 x 39 . Das Model ist eine Samopal vz 58 .