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Do, 08:17 Uhr
26.08.2004

„Das liebe Geld“ (7) – Zuschüsse

Nordhausen (nnz). In der Reihe „Das liebe Geld“ widmen sich die Fachleute der Unternehmensberatung Beuthel & Scholz wieder einem Zuschuss für Investitionen. Den gibt es für alle, die...


...die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe (GA-Mittel) nicht gewährt bekommen können, und den hat das Land Thüringen als Landesinvestitionsprogramm aufgelegt.

So können Unternehmen unter der Maßgabe, dass sie entweder einen Ausbildungsplatz schaffen oder erstmaliger Existenzgründer sind, Zuschüsse aus diesem Programm erhalten. Die Zuschüsse werden für Investitionen gewährt und müssen innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein.

Die getätigte Investition kann sodann mit 25 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Der Zuschuss wird jedoch beschränkt auf 25.000 Euro pro Jahr. Wichtig ist dabei die Zweckbindefrist. Das heißt, die bezuschussten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 3 Jahre im Unternehmen verbleiben. Beantragt werden die Mittel bei der Thüringer Aufbaubank und eine Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank, um das Vorhaben zu sichern, muss vorhanden sein.

Aufgrund von Problemen bei der Umstellung unseres Servers bitten wir um Entschuldigung, dass die weiterführenden Informationen zu den Themen Investitionszulage und Existenzgründungshilfen vorübergehend nicht erreichbar waren. Unter dem folgenden Link haben wir noch einmal alle weiterführenden Informationen zu den Themen der Reihe „Das liebe Geld“ zusammengestellt.
Autor: nnz

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