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Do, 10:45 Uhr
08.06.2023
Beigeordneter wehrt sich gegen Vorwürfe aus dem Landratsamt

Kramer sieht sich zwischen den Fronten

Michael Kramer, der ehrenamtliche Beigeordnete der Stadt Nordhausen, hat Beschwerde gegen Landrat Jendricke eingereicht und strebt ein Disziplinarverfahren an. Außerdem: vor dem Verwaltungsgericht Meiningen kommt endlich Bewegung in die Sache…

Im Nordhäuser Rathaus wehrt sich Michael Kramer gegen Vorwürfe aus dem Landratsamt (Foto: agl) Im Nordhäuser Rathaus wehrt sich Michael Kramer gegen Vorwürfe aus dem Landratsamt (Foto: agl)


Die Causa Buchmann geht in die nächste Runde. Nachdem der erste ehrenamtliche Beigeordnete der Stadt, Michael Kramer, in der vergangenen Woche zwei der im Rathaus gesperrten Büros wieder öffnen ließ, folgte prompte Kritik aus dem Landratsamt. Die untere Rechtsaufsicht hatte Kramer unter anderem dienstrechtliche Konsequenzen angedroht.

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Dagegen will sich Kramer nun wehren. Er habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor dem Landesverwaltungsamt in Weimar eingereicht, mit dem Ziel eines Dizisplinarverfahren gegen Landrat Matthias Jendricke. Gegen seine Person sei eine „Drohkulisse“ aufgebaut worden unter anderem sei Schriftverkehr, postalisch wie elektronisch, an seine private Adresse und nicht seine dienstliche Adresse gegangen. Für disziplinarische Schritte sei man im Landratsamt zudem gar nicht zuständig, dies sei Sache der Stadt.

Im Gespräch mit der nnz verteidigt Kramer auch seine Entscheidung, die Büros zweier Mitarbeiter wieder zu öffnen. Im Zuge der vorläufigen Amtsenthebung des Oberbürgermeisters Kai Buchmann waren diese auf Geheiß der Bürgermeisterin Alexandra Rieger versiegelt worden. Kramer argumentiert, dass es sich dabei nicht um amtliche Siegel gehandelt habe. „Das waren Klebebänder der Stadtverwaltung, keine amtlichen Siegel, da hätte man genauso gut rot-weißes Flatterband nehmen können“, sagt Kramer. Die Versiegelung der Büros habe die Bürgermeisterin mit dem „Schutz der Mitarbeiter“ begründet, erläutert der ehrenamtliche Beigeordnete weiter, nicht aber mit dem Zwecke einer Durchsuchung.

Eine Anfrage Seitens der Kommunalaufsicht zwecks einer Durchsuchung habe es gegeben, die ist nach Kramers Rechtsauffassung aber nur durch richterlichen Beschluss möglich und einen solchen habe es nie gegeben. Ebenso sei nie ein Antrag auf ordentliche Sperrung der Räume von Seiten der Rechtsaufsicht eingegangen. „Ich stehe hier zwischen zwei Fronten. Ich arbeite nicht für den OB. Im Moment bin ich der vom Landesverwaltungsamt eingesetzte Dienstherr und ich bin in der Pflicht, Entscheidungen zu treffen. Wir leben in einem Rechtsstaat und da geht es nicht, dass man einfach mal so Räume durchsucht.“, erklärt Kramer gegenüber der nnz. Er stehe in engem Austausch mit dem Rechtsamt der Stadt Nordhausen und treffe seine Entscheidungen nach sorgfältiger Abwägung und unparteiisch.

Siegelmarke an einem Büro im Nordhäuser Rathaus (Foto: agl) Siegelmarke an einem Büro im Nordhäuser Rathaus (Foto: agl)


Die Öffnung sei notwendig geworden, da wichtige Akten aus dem Rechtsamtsbereich nicht weiter bearbeitet werden konnten und der Stadt Schaden hätte entstehen können, wären die Büros weiter geschlossen geblieben. Genutzt werden die Räumlichkeiten durch die Rechtsamtsleiterin noch nicht wieder, die Entscheidung hierzu obliege der Bürgermeisterin. Das Amt habe aber wieder Zugang zu den Akten.

Eine Stellungnahme aus dem Landratsamt steht noch aus.

Verfahren anhängig
An anderer Stelle ist nun auch das eingetreten, was seit Beginn der "Causa Buchmann" erwartet worden war: vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen ist nun ein Eilverfahren anhängig. Nachdem er den direkten Rechtsweg zuletzt noch vermieden hatte, geht Herr Buchmann nun vor Gericht gegen seine vorläufige Suspendierung vor.

Wie das Gericht auf Anfrage der nnz mitteilt, hat Herr Buchmann in der letzten Woche der Disziplinarkammer einen Antrag auf Aussetzung der gegen ihn verhängten vorläufigen Dienstenthebung gestellt. Der Antrag richtet sich nach § 42 Abs. 5 Thüringer Disziplinargesetz. Dabei überprüft das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung und kann diese im Ergebnis bestätigen oder diese aussetzen. Sollte Letzteres der Fall sein, könnte Buchmann sein Amt wieder ausüben.

Bei dem Vorgang handelt es sich rechtlich nicht um eine Klage, der Eilantrag wird von der Disziplinarkammer durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden. Eine konkrete zeitliche Einschätzung könne man nicht geben, das Verfahren sei "recht umfangreich", werde aber zeitnah
bearbeitet, versichert das Verwaltungsgericht Meiningen.
Angelo Glashagel

Update, 11.03 Uhr, Statement des Landratsamtes
Das Landratsamt erklärt auf Anfrage der nnz dass man die Vorwürfe gegen den Landrat als haltlos betrachte. Auch der von Kramer vorgebrachten Notwendigkeit eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses widerspricht man. Da es sich nicht um Privat- sondern um Diensträume handele, wäre im Rahmen des dienstrechlichen Verfahrens eine Durchsuchung durch die Behörde auch ohne richterliche Anordnung zulässig gewesen. Weiterhin sei nicht die Versiegelung an sich Hauptanliegen der Kommunalaufsicht gewesen, sonden eben die Durchsuchung, entsprechend habe man auch keinen Antrag auf Sperrung der Büros gestellt.

Im Kreistag hatte die Fraktion "Bürgerliste Südharz", der auch OB Kai Buchmann angehört, Akteneinsicht gefordert. Wie das Landratsamt weiter mitteilt, sei dies nun von der übergeordneten Behörde verweigert worden da der Kreistag in der Verfahrenssache nicht zuständig sei. Das Landesverwaltungsamt habe damit die Rechtsauffassung des Landratsamtes vertreten, hieß es weiter aus der Kreisverwaltung. Vor dem Verwaltungsgericht Meiningen werde man im Rahmen des Eilverfahrens in den vorgebenen Fristen eine Stellungnahme abgeben.
Autor: red

Kommentare
Agricola
08.06.2023, 11.04 Uhr
Nordhausen Skandal hat mehr als ein Geschmäckle...
da stinkts zum Himmel!
Bleistift und Papier
08.06.2023, 11.21 Uhr
Herr Kramer bedient sich des Rechtsamtes?
Des Amtes also, dessen Räume verschlossen wurden zur Beweissicherung?! Und genau diese Räume! lässt er nach Beratung durch das Rechtsamt! wieder entsiegeln. Das geht doch alles nicht. Das müsste doch auch Herr Kramer merken?! Ich denke, er wird hier zum Kanonenfutter genacht.
Graue Eminenz
08.06.2023, 11.31 Uhr
Für was hält sich denn der Kramer?
Ist dem Herrn da was zu Kopf gestiegen, der blickt anscheinend gar nicht durch. Der OB wird durch die hauptamtliche Beigeordnete vertreten und die ist die Hausherrin. Also wenn die Rieger sagt, die Türen bleiben zu und werden versiegelt, dann ist das einfach mal so. Da braucht es überhaupt keine Rechtsaufsicht dazu. Die könnte genauso sagen, ich mache die Hälfte der Räume im Rathaus zu oder ab Freitag 13.00 Uhr kommt keiner mehr ins Haus. Aber was macht der Herr Kramer? Der bricht mal eigenmächtig ein Siegel (auf dem Foto ist eindeutig zu erkennen, dass es ein Siegel ist und nicht nur ein "Sperrband"), weil er denkt, dass ist besser so. Ich würde den sofort anzeigen, was ist das denn hier für eine Bananenrepubkik, wo jeder denkt, er kann in der Behörde machen was er will. Puh, da wird einem schwindelig, wenn man das liest.
Kill_it_tonight
08.06.2023, 11.33 Uhr
Also ich weiß ja nicht,
Aber wenn es sich bei den Siegeln um jene handelt, die von Herrn Glashagel fotografiert wurden, dann handelt es sich eben nicht um "rot-weißes Absperrband".
Neben dem Hinweis "Amtlich(e)" finden sich ein Stempel der Stadtverwaltung und eine Unterschrift eines Verwaltungsmitarbeiters (in der Regel der OB, was ja aber aufgrund der Situation nicht mehr möglich war. Da hier ein "im Auftrag verwendet wurde, ist davon auszugehen, dass die Bürgermeisterin oder Herr Kramer in seiner Funktion als ehrenamtlicher Beigeordneter unterzeichnet hat).
Weiterhin signalisiert die Farbe so viel wie "Achtung!". Wenn man in letzter Konsequenz die Farbe ignorieren will, steht sogar die direkte Folge des Siegelbruchs auf dem Siegel. Ich weiß nicht, was hier den Ausschlag für die Einschätzung als "nicht amtliches Siegel" gibt.

Vielleicht kann die Redaktion hier kurz Aufklärung leisten. Das Siegel könnte vom Datum her nämlich passen.
__________________________________________________________
Anm. d. Red.: Das Foto haben wir am 5. April 2023 im Nordhäuser Rathaus aufgenommen. Herr Kramer argumentiert das er als zuständiger Dienstherr das Recht hatte die Büros wieder öffnen zu lassen. Die Bürgermeisterin hat sich in der Sache als befangen erklärt.
bleibtmalfeinineurer
08.06.2023, 11.35 Uhr
Wie wäre es mal...
...endlich zusammen, statt gegeneinander zu arbeiten ? Dann geht's vielleicht auch mal voran... das geht an die Adressen LRA und Rathaus gleichermaßen. Kommunikation ist alles, einfach mal das Telefon in die Hand nehmen und miteinander reden...und zwar wohlwollend. Dieses elende Hickhack persönlicher Egomanie ist ja nicht mehr zu ertragen. Kann es nicht endlich mal um die Sache, statt immer nur darum gehen, wer die dickeren Testikel hat ?
Anna Lüst
08.06.2023, 11.41 Uhr
Das ist ein städtisches Siegel
Ich verstehe den ganzen Zirkus nicht. Wenn der oberste Dienstherr der Stadtverwaltung das Siegel angebracht hat, kann er es auch wieder entfernen.
Da hat sich das Landratsamt überhaupt nicht einzumischen.
Ich hoffe sehr, dass sich das alles lückenlos aufklärt und die Quittung dafür bei der nächsten Wahl kommt.
Und eines ist klar:
Das können sie der AfD, insbesondere Jörg Prophet, nicht in die Schuhe schieben.
PS:
"Wenn ein Clown in einen Palast einzieht, wird nicht der Clown zum König, sondern der Palast zum Zirkus"!
Wir werden sehen, wer der Clown ist...
Bodo Bagger
08.06.2023, 11.50 Uhr
nachdem sich der Landkreisfürst Mathias J
schon eine kleine private Polizeibehörde zur besonderen Verwendung gönnt (natürlich durch das Steuersubstrat finanziert), agiert er jetzt offenbar auch noch in Personalunion als Richter und Staatsanwalt.

Es wird endlich Zeit, dass dieser lächerliche Landkreis (an)geschlossen wird an den Landkreis Eichsfeld oder Kyffhäuser und Fürst Mathias J, den es ja nach diversen Verlautbarungen eh in die Bundespolitik zieht seine Grenzen aufgezeigt werden.
Schnapsglas
08.06.2023, 12.11 Uhr
Das Rechtsreferat der Stadt berät Hr. Kramer in eigenen Interesse?
Die Rechtsabteilung setzt BG Kramer zur Wahrung eigener Interessen ein. Das kann nur schiefgehen. Ich sehs genauso wie obiger Kommentator, das nämlich Herrn Krames wichtige Neutralität dahin ist, weil ihn die Rechtsabteilung zum eigenen Nutzen einspannt. Ich finde dies auch gegenüber Hr. Kramer als absolut unehrenhaft!

Absolut unklar: Für die einen (Beteiligte) werden die Räume frei gegeben. Für die anderen (Aufsichtsbehörde) aber nicht?
Mit Verlaub: Vetrauensfördernd ist das nicht. Da muss dich etwas Brisantes in den Räumen sein?!
ChristianNDH
08.06.2023, 13.01 Uhr
Wenn sich zwei Streiten.....
Das ganze Gezänk ist mir schwer erträglich.
Ich bin da richtig angewidert und ich denke es geht vielen Bürgern so.
Mal vom politischen Schaden für die Stadt abgesehen gibt es nur einen Gewinner.
Ich glaube die handelnden Akteure werden im Oktober (hoffentlich) ihr blaues Wunder erleben.
roni
08.06.2023, 15.02 Uhr
Fremdschähmen
was für ein peinlicher Kindergarten !
Diese Leute wollen die Geschicke einer Stadt / LK leiten....Wie tief kann man eigentlich sinken.... so ein Schmierentheater...
MHI
08.06.2023, 18.02 Uhr
Genau dieser Kindergarten.....
ist der Grund das man sich nur noch angewidert abwenden kann. Es ist alles so endpeinlich! Jendricke, Rieger, Buchmann und alle anderen Brandstifter sollten sich mal überlegen wie diese Außendarstellung überall so ankommt. Ich weiß: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. Dieses Mimimi schadet der Stadt und dem Landkreis. Genau das was es braucht auf dem Weg zum Oberzentrum. Boah wie erbärmlich.
geloescht.20240214
08.06.2023, 18.46 Uhr
Und in..
..Mühlhausen siedeln sich während des Klamauks hier zwei neue Firmen im Industriegebiet an.
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