Fr, 08:53 Uhr
15.09.2023
Untere Naturschutzbehörde und Landschaftspflegeverband
Verantwortung für Südharzer Bergwiesen
In der nnz erschien gestern ein Aufruf des Landschaftspflegeverbandes Südharz-Kyffhäuser an potenzielle ehrenamtliche Helfer zur Unterstützung des LPV beim Harken einer gemähten Bergwiese im Naturschutzgebiet Brandesbachtal. BUND-Mitglied und floristischer Kartierer Bodo Schwarzberg mit einer Stellungnahme...
Dieses Vorhaben ist ausdrücklich zu begrüßen, da die Mahd die geeignetste und ökologisch effektivste Bewirtschaftungsart für Bergwiesen ist. Zudem werden unsere Bergwiesen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie entsprechend meist dem Lebensraumtyp 6520 "Bergmähwiesen" zugeordnet, die, so sagt es bereits diese amtliche Bezeichnung, nur durch ein- oder zweischürige Mahd erhalten werden können.
Kennzeichnende Arten der Bergmähwiesen sind zum Beispiel der Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum), das Berg-Rispengras (Poa chaixii), der Schlangen-Knöterich (Polygonum bistorta), die Bärwurz (Meum athamanticum) und der Weichhaarige Pippau (Crepis mollis), die alle auf der vom LPV zu beharkenden Wiese vorkommen. Der LPV, die Untere Naturschutzbehörde, aber auch die höheren Naturschutzinstitutionen wie TLUBN und das Umweltministerium tragen die Verantwortung für die Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Naturschutzgebietsverordnungen und damit für die Erhaltung zum Teil hochgradig bedrohter bzw. international mit einem nur kleinen mitteleuropäischen Areal ausgestatteten Pflanzenarten, die zum Teil auch im Brandesbachtal siedeln und dort mit letzte Rückzugsorte im Thüringer Südharz haben.
Dass die deutschen Behörden der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und hier insbesondere der Erhaltung und Förderung bestimmter Arten nicht in befriedigendem Maße nachkommen, lässt sich aus einer laufenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof unschwer erkennen.
Der bereits genannte Weichhaarige Pippau etwa gehört zu jenen Arten, für deren weltweite Erhaltung Deutschland "in besonders hohem Maße" verantwortlich ist (Quelle: Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands Metzing et al. 2018). Weitere Arten, für die eine erhöhte internationale Verantwortlichkeit besteht und die auf den Bergwiesen des Thüringer Südharzes vorkommen, sind z.B. die letzten Pflanzen der einst sehr häufigen Arnika (Arnica montana) und das BreitblättrigenKnabenkraut (Dactylorhiza majalis). Viele andere Arten sind auf unseren Bergwiesen längst verschwunden.
Bergmähwiesen wurden überwiegend gemäht
Nachdenklich stimmende Behauptungen, diese Wiesen seien traditionell mit Rindern in hoher Besatzdichte beweidet worden, treffen nicht zu. In der Publikation "Über 40 Jahre Bergwiesenpflege im Thüringer Wald und im Thüringer Schiefergebirge", veröffentlicht von H. Endreß im Heft 2/2016 der Zeitschrift "Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen" beispielsweise ist eindrücklich erkennbar, dass zahlreiche Bergwiesenarten unter intensiver, ja selbst extensiver Rinderbeweidung im Süden Thüringens während des langen Unersuchungszeitraumes zum Teil stark zurückgingen. Der Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser kennt diesen Beitrag ebenso wie die Untere Naturschutzbehörde.
Die gesetzlich geschützte und einst häufige Trollblume (Trollius europaeus, Foto) kann ebenso wie die Arnika als Negativbeispiele für den Südharz dienen. Erstere wurde zumindest von mir bei gezielten Kartierungsausflügen im Raum Rothesütte in den letzten Jahren auf rinderbeweideter oder aufgelassener Fläche kaum mehr gesehen, wohingegen sie im bis ca. 2018 regelmäßig einmal jährlich gemähten Wiesen im NSG Brandesbachtal bis heute größere Bestände hat. Die einst sehr häufige Arnika ist bis auf wahrscheinlich ca. zwei Bestände im Landkreis so gut wie ausgestorben. Um den Südharzer Genotyp der Art zu erhalten und vielleicht andere Bergwiesen einst wieder mit ihr zu besiedeln, kümmern sich Mitglieder und Freunde des BUND-Kreisverbandes um ein Vorkommen intensiv und mit Erfolg.
Umso schwerer wiegt die Verantwortlichkeit der zuständigen Naturschutzinsititutionen, eine negative Entwicklung im Brandesbachtal zu verhindern und nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Gesamtfläche der dortigen Bergwiesen dauerhaft einer einschürigen Mahd zu unterziehen. Mittel dafür sollten doch in einem Land zu generieren sein, dessen Institutionen in kürzester Zeit in der Lage sind, Milliardenbeträge für die Rüstung zu mobilisieren.
Desweiteren sollte die Erhaltung bedrohter Arten auf einigen wichtigen anderen Bergwiesen des Thüringer Südharzes wieder mehr bei der Bewirtschaftung Berücksichtigung finden.
Auch diese Wiesen gehören wohl überwiegend dem zu erhaltenden Lebensraumtyp Bergmähwiesen an; einige wurden und werden aber, wenn überhaupt, dann nur zum Teil durch Mahd bewirtschaftet und teilweise zur Blütezeit von Orchideen beweidet. Selbst das besonders schädliche Mulchen musste, z.B. auf Teilen der Glashüttenwiese bei Rothesütte, festgestellt werden. - Mit den entsprechenden negativen Folgen, etwa für die Orchidee Breitblättriges Knabenkraut, die schon durch die zunehmenden Dürreperioden unter erhöhtem Druck steht.
Ein alter Hasselfelder Bergbauer erzählte mir einst im Zuge eines Interviews, wie die Bewirtschaftung der Harzer Bergwiesen noch in den 50er Jahren oft ablief: Erst Mahd mit der Sense, und dann eventuell eine extensive Nachbeweidung in Hütehaltung, die heute im Harz praktisch nicht mehr stattfindet und durch die Koppelhaltung von Rindern ersetzt wurde.
Aus all diesen Gründen ist die Einladung des LPV an ehrenamtliche Unterstützer für das Harken als Ergebnis einer durchgeführten Mahd auf den noch artenreichen Wiesen im Brandesbachtal als wirklich sinnvolle Bemühung zu begrüßen, wenngleich zwei Hektar natürlich nur eine relativ kleine Fläche sind.
Die nationalen Verantwortungsart Weicher Pippau wird laut der oben genannten Publikation von Endreß durch Mahd stark gefördert, wohingegen sie durch intensive Beweidung laut der oben genannten Publikation "kurzfristig erlöscht". Das als weitere Motivation zum Mähen.
Artenreichtum im Brandesbachtal muss erhalten bleiben
Die Wiesen im Brandesbachtal dürfen daher in Gänze traditionell auch in Zukunft extensiv nur durch Mahd und nur im Ausnahmefall kurzzeitig, als Ergänzung, sehr extensiv durch Beweidung bewirtschaftet werden. Dies ist auch deswegen notwendig, um ihre mögliche Funktion als Genpool bzw. Ausgangspunkt für eine Besiedlung anderer, derzeit nur noch wenig vorteilhaft bewirtschafteter Bergwiesen mit seltenen Arten zu sichern.
In Zeiten eines massiven Schwundes der Biodiversität werden sich die Naturschutzbehörden und Landschaftspflegeverbände zwischen Erfurt und Nordhausen auch in Zukunft ganz konkret und öffentlich daran messen lassen müssen, inwieweit seltene und bedrohte Arten auf Flächen, deren Bewirtschaftung sie zu verantworten haben, erhalten bleiben oder verschwinden, zumal es bisher im Thüringer Wald mehr erhaltende Bergwiesen- und Moorprojekte gab, als im weit entfernten Thüringer Südharz.
Die Biodiversitätsstragien von Bund und Ländern, aber auch die Ergebnisse der Weltnaturschutzkonferenz 2022 in Montreal müssen jederzeit mit Leben erfüllt werden.
Die Probleme bei der Entsorgung des Mähgutes dürfen übrigens nicht dazu führen, dass unsere artenreichen Bergmähwiesen allmählich denselben Weg in den Naturschutzhimmel gehen, wie die mageren Flachlandmähwiesen (Lebensraumtyp 6510), die mittlerweile und kaum bemerkt zu fast 100 Prozent durch intensive bzw. ungeeignete Bewirtschaftung oder Umbruch zerstört wurden. Die Verantwortlichen von unten bis oben müssen sich fragen lassen, wie viele Widersprüche zwischen Realität und Regelungen zumindest mancherorts noch tragbar sind.
Es gibt positive Entwicklungen, auch im Landkreis Nordhausen, aber u.a. bei einigen Bergwiesen ist noch Luft nach oben.
LPV und Untere Naturschutzbehörde wurden von mir mehrfach über die beobachteten Probleme informiert.
Abschließend bliebe noch die Frage, warum der Landschaftspflegeverband seine ehrenamtlichen Unterstützer ausgerechnet für einen Wochentag zur Mithilfe aufruft. Wäre da ein Sonnabend hinsichtlich der möglichen Teilnehmendenzahlen nicht effektiver?
Bodo Schwarzberg
Autor: red
Die Trollblume (Trollius europaeus) war einst nicht selten auf den Südharzer Bergwiesen: Das gesetzlich geschützte und gefährdete Hahnenfußgewächs reagiert empfindlich auf zu intensive Beweidung, zu frühe Mahd, aber auch auf fehlende Bewirtschaftung. Mehrere Fundstellen im Raum Rothesütte konnten in den vergangenen zehn Jahren nicht mehr bestätigt werden. (Foto: B.Schwarzberg)
Dieses Vorhaben ist ausdrücklich zu begrüßen, da die Mahd die geeignetste und ökologisch effektivste Bewirtschaftungsart für Bergwiesen ist. Zudem werden unsere Bergwiesen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie entsprechend meist dem Lebensraumtyp 6520 "Bergmähwiesen" zugeordnet, die, so sagt es bereits diese amtliche Bezeichnung, nur durch ein- oder zweischürige Mahd erhalten werden können.
Kennzeichnende Arten der Bergmähwiesen sind zum Beispiel der Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum), das Berg-Rispengras (Poa chaixii), der Schlangen-Knöterich (Polygonum bistorta), die Bärwurz (Meum athamanticum) und der Weichhaarige Pippau (Crepis mollis), die alle auf der vom LPV zu beharkenden Wiese vorkommen. Der LPV, die Untere Naturschutzbehörde, aber auch die höheren Naturschutzinstitutionen wie TLUBN und das Umweltministerium tragen die Verantwortung für die Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Naturschutzgebietsverordnungen und damit für die Erhaltung zum Teil hochgradig bedrohter bzw. international mit einem nur kleinen mitteleuropäischen Areal ausgestatteten Pflanzenarten, die zum Teil auch im Brandesbachtal siedeln und dort mit letzte Rückzugsorte im Thüringer Südharz haben.
Dass die deutschen Behörden der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und hier insbesondere der Erhaltung und Förderung bestimmter Arten nicht in befriedigendem Maße nachkommen, lässt sich aus einer laufenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof unschwer erkennen.
Der bereits genannte Weichhaarige Pippau etwa gehört zu jenen Arten, für deren weltweite Erhaltung Deutschland "in besonders hohem Maße" verantwortlich ist (Quelle: Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands Metzing et al. 2018). Weitere Arten, für die eine erhöhte internationale Verantwortlichkeit besteht und die auf den Bergwiesen des Thüringer Südharzes vorkommen, sind z.B. die letzten Pflanzen der einst sehr häufigen Arnika (Arnica montana) und das BreitblättrigenKnabenkraut (Dactylorhiza majalis). Viele andere Arten sind auf unseren Bergwiesen längst verschwunden.
Bergmähwiesen wurden überwiegend gemäht
Nachdenklich stimmende Behauptungen, diese Wiesen seien traditionell mit Rindern in hoher Besatzdichte beweidet worden, treffen nicht zu. In der Publikation "Über 40 Jahre Bergwiesenpflege im Thüringer Wald und im Thüringer Schiefergebirge", veröffentlicht von H. Endreß im Heft 2/2016 der Zeitschrift "Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen" beispielsweise ist eindrücklich erkennbar, dass zahlreiche Bergwiesenarten unter intensiver, ja selbst extensiver Rinderbeweidung im Süden Thüringens während des langen Unersuchungszeitraumes zum Teil stark zurückgingen. Der Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser kennt diesen Beitrag ebenso wie die Untere Naturschutzbehörde.
Die gesetzlich geschützte und einst häufige Trollblume (Trollius europaeus, Foto) kann ebenso wie die Arnika als Negativbeispiele für den Südharz dienen. Erstere wurde zumindest von mir bei gezielten Kartierungsausflügen im Raum Rothesütte in den letzten Jahren auf rinderbeweideter oder aufgelassener Fläche kaum mehr gesehen, wohingegen sie im bis ca. 2018 regelmäßig einmal jährlich gemähten Wiesen im NSG Brandesbachtal bis heute größere Bestände hat. Die einst sehr häufige Arnika ist bis auf wahrscheinlich ca. zwei Bestände im Landkreis so gut wie ausgestorben. Um den Südharzer Genotyp der Art zu erhalten und vielleicht andere Bergwiesen einst wieder mit ihr zu besiedeln, kümmern sich Mitglieder und Freunde des BUND-Kreisverbandes um ein Vorkommen intensiv und mit Erfolg.
Umso schwerer wiegt die Verantwortlichkeit der zuständigen Naturschutzinsititutionen, eine negative Entwicklung im Brandesbachtal zu verhindern und nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Gesamtfläche der dortigen Bergwiesen dauerhaft einer einschürigen Mahd zu unterziehen. Mittel dafür sollten doch in einem Land zu generieren sein, dessen Institutionen in kürzester Zeit in der Lage sind, Milliardenbeträge für die Rüstung zu mobilisieren.
Desweiteren sollte die Erhaltung bedrohter Arten auf einigen wichtigen anderen Bergwiesen des Thüringer Südharzes wieder mehr bei der Bewirtschaftung Berücksichtigung finden.
Auch diese Wiesen gehören wohl überwiegend dem zu erhaltenden Lebensraumtyp Bergmähwiesen an; einige wurden und werden aber, wenn überhaupt, dann nur zum Teil durch Mahd bewirtschaftet und teilweise zur Blütezeit von Orchideen beweidet. Selbst das besonders schädliche Mulchen musste, z.B. auf Teilen der Glashüttenwiese bei Rothesütte, festgestellt werden. - Mit den entsprechenden negativen Folgen, etwa für die Orchidee Breitblättriges Knabenkraut, die schon durch die zunehmenden Dürreperioden unter erhöhtem Druck steht.
Ein alter Hasselfelder Bergbauer erzählte mir einst im Zuge eines Interviews, wie die Bewirtschaftung der Harzer Bergwiesen noch in den 50er Jahren oft ablief: Erst Mahd mit der Sense, und dann eventuell eine extensive Nachbeweidung in Hütehaltung, die heute im Harz praktisch nicht mehr stattfindet und durch die Koppelhaltung von Rindern ersetzt wurde.
Aus all diesen Gründen ist die Einladung des LPV an ehrenamtliche Unterstützer für das Harken als Ergebnis einer durchgeführten Mahd auf den noch artenreichen Wiesen im Brandesbachtal als wirklich sinnvolle Bemühung zu begrüßen, wenngleich zwei Hektar natürlich nur eine relativ kleine Fläche sind.
Die nationalen Verantwortungsart Weicher Pippau wird laut der oben genannten Publikation von Endreß durch Mahd stark gefördert, wohingegen sie durch intensive Beweidung laut der oben genannten Publikation "kurzfristig erlöscht". Das als weitere Motivation zum Mähen.
Artenreichtum im Brandesbachtal muss erhalten bleiben
Die Wiesen im Brandesbachtal dürfen daher in Gänze traditionell auch in Zukunft extensiv nur durch Mahd und nur im Ausnahmefall kurzzeitig, als Ergänzung, sehr extensiv durch Beweidung bewirtschaftet werden. Dies ist auch deswegen notwendig, um ihre mögliche Funktion als Genpool bzw. Ausgangspunkt für eine Besiedlung anderer, derzeit nur noch wenig vorteilhaft bewirtschafteter Bergwiesen mit seltenen Arten zu sichern.
In Zeiten eines massiven Schwundes der Biodiversität werden sich die Naturschutzbehörden und Landschaftspflegeverbände zwischen Erfurt und Nordhausen auch in Zukunft ganz konkret und öffentlich daran messen lassen müssen, inwieweit seltene und bedrohte Arten auf Flächen, deren Bewirtschaftung sie zu verantworten haben, erhalten bleiben oder verschwinden, zumal es bisher im Thüringer Wald mehr erhaltende Bergwiesen- und Moorprojekte gab, als im weit entfernten Thüringer Südharz.
Die Biodiversitätsstragien von Bund und Ländern, aber auch die Ergebnisse der Weltnaturschutzkonferenz 2022 in Montreal müssen jederzeit mit Leben erfüllt werden.
Die Probleme bei der Entsorgung des Mähgutes dürfen übrigens nicht dazu führen, dass unsere artenreichen Bergmähwiesen allmählich denselben Weg in den Naturschutzhimmel gehen, wie die mageren Flachlandmähwiesen (Lebensraumtyp 6510), die mittlerweile und kaum bemerkt zu fast 100 Prozent durch intensive bzw. ungeeignete Bewirtschaftung oder Umbruch zerstört wurden. Die Verantwortlichen von unten bis oben müssen sich fragen lassen, wie viele Widersprüche zwischen Realität und Regelungen zumindest mancherorts noch tragbar sind.
Es gibt positive Entwicklungen, auch im Landkreis Nordhausen, aber u.a. bei einigen Bergwiesen ist noch Luft nach oben.
LPV und Untere Naturschutzbehörde wurden von mir mehrfach über die beobachteten Probleme informiert.
Abschließend bliebe noch die Frage, warum der Landschaftspflegeverband seine ehrenamtlichen Unterstützer ausgerechnet für einen Wochentag zur Mithilfe aufruft. Wäre da ein Sonnabend hinsichtlich der möglichen Teilnehmendenzahlen nicht effektiver?
Bodo Schwarzberg
Kommentare
Bodo Schwarzberg
15.09.2023, 10.18 Uhr
Bergwiesen sind in Thüringen geschützt
Ich möchte meinen eigenen Beitrag zum Thema Bergwiesen noch kurz ergänzen: Im Südharz wurde das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet "Beretal mit Seitentälern" ausgewiesen, das zwar das Brandesbachtal beinhaltet, nicht aber zahlreiche Bergwiesen beispielsweise im Raum Rothesütte. Es wurden laut den im Internet zugänglichen Angaben dort also keine besonderen Gebiete im Sinne der FFH-Richtlinie unter Schutz gestellt. Das muss kritisiert werden, weil sich im Raum Rothesütte besonders große Bereiche mit Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse befinden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass diese wertvollen Bergwiesen nicht in möglichst gutem Zustand zu erhalten sind. Denn das Landesnaturschutzgesetz Thüringens hat Bergwiesen in Anlehnung an das Bundesnaturschutzgesetz als Geschützte Biotoptypen im § 15 ausgewiesen. Auf der Seite der oberen Naturschutzbehörde TLUBN heißt es:
"Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der so geschützten Biotope führen können, sind verboten."
Wenn diese Bergwiesen aber durch ungeeignete oder fehlende Bewirtschaftung ihren Charakter, oder, als Ausdruck dessen besonders gefährdete Pflanzenarten verlieren (z.B. Arnika und Trollblume, Breitblättriges Knabenkraut), so dürfte wohl von einer besonderen Beeinträchtigung auszugehen sein.
Das bedeutet jedoch nicht, dass diese wertvollen Bergwiesen nicht in möglichst gutem Zustand zu erhalten sind. Denn das Landesnaturschutzgesetz Thüringens hat Bergwiesen in Anlehnung an das Bundesnaturschutzgesetz als Geschützte Biotoptypen im § 15 ausgewiesen. Auf der Seite der oberen Naturschutzbehörde TLUBN heißt es:
"Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der so geschützten Biotope führen können, sind verboten."
Wenn diese Bergwiesen aber durch ungeeignete oder fehlende Bewirtschaftung ihren Charakter, oder, als Ausdruck dessen besonders gefährdete Pflanzenarten verlieren (z.B. Arnika und Trollblume, Breitblättriges Knabenkraut), so dürfte wohl von einer besonderen Beeinträchtigung auszugehen sein.
2
0
Login für Vote
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.