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Mi, 14:21 Uhr
08.01.2025
API Thüringen

Seit wann sind hier 130 km/h?

Dem einen oder anderen mag es schon aufgefallen sein, alle Anderen bekommen nun große Augen: Auf der A4 in Fahrtrichtung Frankfurt, zwischen den Anschlussstellen Erfurt-Vieselbach und Erfurt-Ost, gilt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung...

Erfurt-Vieselbach und Erfurt-Ost, gilt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung (Foto: API THüringen) Erfurt-Vieselbach und Erfurt-Ost, gilt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung (Foto: API THüringen)


Seit 11.Oktober 2024 darf hier zwischen 16 und 20 Uhr nur noch maximal 130 km/h schnell gefahren werden. Dies bemerkten jedoch viele Verkehrsteilnehmer erst, als die Technische Verkehrsüberwachung der Autobahnpolizei in der vergangenen Woche Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich durchführte.



Doch warum gibt es diese neue Festlegung eigentlich?
Dieser Streckenabschnitt wurde durch die Unfallkommission der Autobahn GmbH als Unfallhäufungsstelle deklariert. Das bedeutet, dass sich dort aufgrund verschiedener Ursachen immer wieder schwere Verkehrsunfälle ereigneten und deswegen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen werden müssen. Alle bedeutsamen Verkehrsunfälle in diesem Bereich wurden durch die Autobahnpolizeiinspektion Thüringen hinsichtlich des Unfallzeitpunktes ausgewertet. Daraus ergab sich, dass sich die meisten Unfälle zwischen 16 und 20 Uhr ereigneten. Aufgrund dessen wurde die Geschwindigkeitsfestlegung zeitlich begrenzt.

Kurz vor der Anschlussstelle Erfurt-Ost wird die Begrenzung durch das Verkehrszeichen 282 wieder aufgehoben.

Wer nun schimpft, der sollte bedenken, dass diese Maßnahme zur allgemeinen Verkehrssicherheit beiträgt und nicht grundlos ergriffen wurde.

Zusätzlich gibt es im oben genannten Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe. Hier darf bei regennasser Fahrbahn maximal 120 km/h, teilweise auch nur 100 km/h schnell gefahren werden. Die Gründe hierfür sind dieselben. Für solche Festlegungen bedarf es vorab eine intensive Prüfung der Notwendigkeit. Erst wenn diese durch mehrere Instanzen geprüft und als notwendig erachtet wurden, werden verkehrsbehördliche Anordnungen getroffen.

Hier gilt nun "Fuß vom Gas".
Autor: emw

Kommentare
Leser X
08.01.2025, 15.17 Uhr
Genug
Reicht doch auch.
Kobold2
09.01.2025, 08.21 Uhr
Viel mehr
gibt der Abschnitt um diese Zeit eh kaum her.
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