Do, 08:34 Uhr
05.03.2026
Weitere Themen aus dem Sozialausschuss des Landkreises
Demenz, Digitalierung und ein Antrag
Der Südharz, ein Landstrich von Greisen? Vor diesem Hintergrund passte auch der Bericht vor dem Sozialausschuss von Norbert Klodt, dem Seniorenbeauftragten des Landkreises. Auch ein Antrag zur Arbeitspflicht für Asylbewerber stand auf der Tagesordnung…
Der Landkreis Nordhausen sei aktuell in der Seniorenarbeit insgesamt gut aufgestellt, meinte Norbert Klodt. Mit dem Pflegestützpunkt des Landkreises und dem Projekt Agathe, das sich insbesondere an alleinstehende Senioren richtet, bestehen bereits wichtige Beratungs- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen. Zudem engagieren sich vor Ort mehrere Seniorenvertretungen: Seniorenbeiräte gibt es in Harztor, Bleicherode und Nordhausen, daneben gibt es in weiteren Gemeinden einzelne Seniorenvertreter.
Mobilität und barrierearmes Wohnen
Ein großes Thema bleibt allerdings die Mobilität im ländlichen Raum: Ein Problem, das nicht nur den Landkreis Nordhausen betrifft, sondern vielerorts in ganz Thüringen eine Herausforderung darstellt. Großen Nachholbedarf gebe es aktuell und zukünftig noch stärker beim barrierearmen Wohnraum. Nicht nur in Nordhausen, sondern gerade auch auf dem Land nennt der Seniorenbeauftragte Punkte, die Menschen immer wieder an ihn herantragen.
Digitalisierung und das Recht auf analog
Ebenso wichtig ist der Umgang mit der zunehmenden Digitalisierung. Viele Angebote werden inzwischen digital organisiert, doch längst nicht alle älteren Menschen können oder wollen diese nutzen, sagt Klodt. Für Unmut sorgte beispielsweise, dass der Müllabfuhrkalender zeitweise nur noch als App angeboten wurde. Gerade Menschen ohne Smartphone fühlten sich ausgeschlossen, weshalb er schließlich wieder zusätzlich als Druckexemplar verteilt wurde. Ein Beispiel dafür, dass für viele Senioren weiterhin ein Recht auf analog wichtig ist.
Ein weiteres großes Thema ist die Einsamkeit im Alter, so der Seniorenbeauftragte. Begegnungsangebote wie gemeinsame Kaffeenachmittage oder Weihnachtsfeiern bieten für manche die seltene Gelegenheit, überhaupt unter Menschen zu kommen. Der Seniorenbeauftragte kann solche Initiativen mit einem kleinen Budget unterstützen: Für das Jahr 2025 gingen rund 30 Anträge ein, insgesamt stehen dafür etwa 8.000 Euro zur Verfügung, maximal 250 Euro pro Projekt. Viel Geld ist das nicht, doch oft lässt sich damit bereits einiges bewegen, sagt der Seniorenbeauftragte.
Demenz und hoher Beratungsbedarf
Auch die steigende Zahl an Demenzerkrankten macht Klodt Sorgen. Auch Susanne Riemann-Störr, Leiterin des Pflegestützpunktes, berichtete, dass der Beratungsbedarf bei älteren Menschen und deren Angehörigen extrem hoch sei. Rund 1000 Beratungsgespräche würden im Pflegestützpunkt jährlich geführt.
In puncto Demenz wolle sie den Landkreis gern zu einem demenzfreundlichen Kreis ausbauen. Allerdings brauche sie dafür ein breites Netzwerk an Menschen, die sich mit dem Thema auskennen. Wir brauchen dazu Mitstreiter außerhalb der Pflegeberufe, sagte Riemann. In einer Demenz-Lotsenschulung sollten Grundlagen vermittelt werden. Knapp 200 Einladungen hatte sie versendet, zurück kamen keine zehn Zusagen. Die Lotsenschulung wird wohl ausfallen, sagte die Pflegestützpunkt-Chefin.
Antrag zur Arbeitspflicht für Asylbewerber
Es gab auch einen Antrag der AfD, über den der Sozialausschuss abstimmen musste: Die Partei will eine Arbeitspflicht für Asylbewerber einführen. Nach Vorstellungen der Partei sollen Asylbewerber verpflichtend in geeignete Arbeitsgelegenheiten eingebunden werden. Dazu zählen Tätigkeiten in kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungen, beispielsweise in der Grünpflege oder Hilfstätigkeiten in entsprechenden Einrichtungen.
Als gesetzliche Grundlage zieht die AfD Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes heran. Dieser regelt Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende in Deutschland. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte (außerhalb der Schulpflicht) sind verpflichtet, zumutbare Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern anzunehmen. Diese dienen der Einrichtungspflege oder dem Gemeinwohl und werden mit 80 Cent pro Stunde vergütet. Es handelt sich dabei nicht um eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Lehnen Asylbewerber die Arbeit ab, können ihnen Leistungen gekürzt werden.
Ohne weitere Diskussion fand der Antrag keine Zustimmung. Er wurde mit drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Nun liegt die Entscheidung beim Kreistag, der am 10. März tagt.
Susanne Schedwill
Autor: sscDer Landkreis Nordhausen sei aktuell in der Seniorenarbeit insgesamt gut aufgestellt, meinte Norbert Klodt. Mit dem Pflegestützpunkt des Landkreises und dem Projekt Agathe, das sich insbesondere an alleinstehende Senioren richtet, bestehen bereits wichtige Beratungs- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen. Zudem engagieren sich vor Ort mehrere Seniorenvertretungen: Seniorenbeiräte gibt es in Harztor, Bleicherode und Nordhausen, daneben gibt es in weiteren Gemeinden einzelne Seniorenvertreter.
Mobilität und barrierearmes Wohnen
Ein großes Thema bleibt allerdings die Mobilität im ländlichen Raum: Ein Problem, das nicht nur den Landkreis Nordhausen betrifft, sondern vielerorts in ganz Thüringen eine Herausforderung darstellt. Großen Nachholbedarf gebe es aktuell und zukünftig noch stärker beim barrierearmen Wohnraum. Nicht nur in Nordhausen, sondern gerade auch auf dem Land nennt der Seniorenbeauftragte Punkte, die Menschen immer wieder an ihn herantragen.
Digitalisierung und das Recht auf analog
Ebenso wichtig ist der Umgang mit der zunehmenden Digitalisierung. Viele Angebote werden inzwischen digital organisiert, doch längst nicht alle älteren Menschen können oder wollen diese nutzen, sagt Klodt. Für Unmut sorgte beispielsweise, dass der Müllabfuhrkalender zeitweise nur noch als App angeboten wurde. Gerade Menschen ohne Smartphone fühlten sich ausgeschlossen, weshalb er schließlich wieder zusätzlich als Druckexemplar verteilt wurde. Ein Beispiel dafür, dass für viele Senioren weiterhin ein Recht auf analog wichtig ist.
Ein weiteres großes Thema ist die Einsamkeit im Alter, so der Seniorenbeauftragte. Begegnungsangebote wie gemeinsame Kaffeenachmittage oder Weihnachtsfeiern bieten für manche die seltene Gelegenheit, überhaupt unter Menschen zu kommen. Der Seniorenbeauftragte kann solche Initiativen mit einem kleinen Budget unterstützen: Für das Jahr 2025 gingen rund 30 Anträge ein, insgesamt stehen dafür etwa 8.000 Euro zur Verfügung, maximal 250 Euro pro Projekt. Viel Geld ist das nicht, doch oft lässt sich damit bereits einiges bewegen, sagt der Seniorenbeauftragte.
Demenz und hoher Beratungsbedarf
Auch die steigende Zahl an Demenzerkrankten macht Klodt Sorgen. Auch Susanne Riemann-Störr, Leiterin des Pflegestützpunktes, berichtete, dass der Beratungsbedarf bei älteren Menschen und deren Angehörigen extrem hoch sei. Rund 1000 Beratungsgespräche würden im Pflegestützpunkt jährlich geführt.
In puncto Demenz wolle sie den Landkreis gern zu einem demenzfreundlichen Kreis ausbauen. Allerdings brauche sie dafür ein breites Netzwerk an Menschen, die sich mit dem Thema auskennen. Wir brauchen dazu Mitstreiter außerhalb der Pflegeberufe, sagte Riemann. In einer Demenz-Lotsenschulung sollten Grundlagen vermittelt werden. Knapp 200 Einladungen hatte sie versendet, zurück kamen keine zehn Zusagen. Die Lotsenschulung wird wohl ausfallen, sagte die Pflegestützpunkt-Chefin.
Antrag zur Arbeitspflicht für Asylbewerber
Es gab auch einen Antrag der AfD, über den der Sozialausschuss abstimmen musste: Die Partei will eine Arbeitspflicht für Asylbewerber einführen. Nach Vorstellungen der Partei sollen Asylbewerber verpflichtend in geeignete Arbeitsgelegenheiten eingebunden werden. Dazu zählen Tätigkeiten in kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungen, beispielsweise in der Grünpflege oder Hilfstätigkeiten in entsprechenden Einrichtungen.
Als gesetzliche Grundlage zieht die AfD Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes heran. Dieser regelt Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende in Deutschland. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte (außerhalb der Schulpflicht) sind verpflichtet, zumutbare Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern anzunehmen. Diese dienen der Einrichtungspflege oder dem Gemeinwohl und werden mit 80 Cent pro Stunde vergütet. Es handelt sich dabei nicht um eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Lehnen Asylbewerber die Arbeit ab, können ihnen Leistungen gekürzt werden.
Ohne weitere Diskussion fand der Antrag keine Zustimmung. Er wurde mit drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Nun liegt die Entscheidung beim Kreistag, der am 10. März tagt.
Susanne Schedwill

Wie der Südharz vergreist

