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Mi, 07:02 Uhr
20.08.2008

Umrüstungspflicht abgewendet!

In einem Gespräch mit Udo Rockmann vom Servicecenter der IHK in Nordhausen war über eine mögliche Umrüstungspflicht von Registrierkassen informiert worden. Jetzt kam die Entwarnung..


Die mögliche Umrüstungspflicht war in einem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer weiterer Gesetze hatte das Bundesfinanzministerium die Betreiber von Registrierkassen verpflichten wollen, alte Kassen umzurüsten oder gar eine neue zu kaufen. Damit wären auf viele Gewerbetreibende, auch in Nordthüringen, erhebliche Kosten zu gekommen.

Ziel war gewesen, alle Registrierkassen mit einer Signatureinheit (Smart-Card) auszurüsten. Über diese Signiereinheit wollten sich die Behörden eine schnelle Möglichkeit einräumen, um auch unangekündigt sofort auf die Daten zugreifen zu können.

Wie die Steuerinfo 08/5 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages in seiner neusten Ausgabe berichtet, wurden auf Grund der massiven Beschwerden in der Sitzung des Bundeskabinetts am 30. Juli 2008 beschlossen, alle Passagen zu den Registrierkassen wieder aus den Entwürfen zu streichen. Hintergrund ist, dass viele moderne Registrierkassen bereits alle notwendigen relevanten Daten elektronisch archivieren und so eine Smart-Card völlig unnötig wäre.
Autor: nnz/kn

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