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Mo, 08:46 Uhr
22.12.2008

Tipps für den letzten Tag

Leider ereignen sich zum Jahreswechsel immer wieder zahlreiche Brände und Unfälle, die auf den Umgang mit Pyrotechnik zurückzuführen sind. Die Nordhäuser Berufsfeuerwehr gibt deshalb ein paar Hinweise zum sicheren Verhalten.

Vorsicht am letzten Tag (Foto: Grabe) Vorsicht am letzten Tag (Foto: Grabe) „Vorsicht ist schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern geboten“, sagt der amtierende Leiter der Berufsfeuerwehr Gerd Jung. Nur pyrotechnische Erzeugnisse mit einem Prüfzeichen BAM-P der „Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung“ entsprechen den in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen und dürfen verwendet werden. Erzeugnisse, die oft bereits ganzjährig im Ausland vertrieben würden, entsprächen nur selten den erforderlichen Sicherheitsanforderungen, sagt er.

Auch sollten Erzeugnisse, die für den Einsatz im Freien bestimmt sind, nicht in Räumen abgebrannt werden, da sie hier erhebliche Schäden verursachen können. Feuerwerkskörper sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nicht für Kinder und Jugendliche geeignet.

Es gibt Erzeugnisse der Klasse I, die ganzjährig von Personen ab 12 Jahren angewendet werden können. Erzeugnisse der Klasse II, dürfen in der Regel vom 29. bis 31. Dezember an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Zu verwenden ist dieses Feuerwerk nur vom 31. Dezember bis zum 01. Januar. In jedem Fall sollten die Hinweise in den Gebrauchsanweisungen beachtet werden, rät der Fachmann.

Nachfolgend gibt er hier einige Hinweise zum sicheren Zünden von Feuerwerk:
„Feuerwerk sollte nie in der Nähe von leicht brennbaren Materialien abgebrannt werden, bei Höhenfeuerwerk stets auch die Umgebung achten (u. a. Betriebsgelände mit abgelagerten brennbaren Materialien, landwirtschaftliche Einrichtungen, Tankstellen), standsichere Abschussmöglichkeiten verwenden und  unbedingt Windrichtung und Windgeschwindigkeit beachten.  Nie die Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abschießen, da Personen an Fenstern und Balkonen so erheblich gefährdet werden können, denn Raketen sind zumeist in der Lage, Fensterscheiben zu durchschlagen. Ein Brandausbruch wäre dann vorprogrammiert.

Das Abschießen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern aus Fenstern und von Balkonen sollte ebenfalls unterlassen werden. Schädigungen der Augen, Verbrennungen des Gesichts, anderer Körperteile und Gehörschäden zählen zu den häufigsten Indikationen für Rettungsdiensteinsätze in der Silvesternacht.

Feuerwerkskörper sind ebenfalls nie gegen fahrende Fahrzeuge zu richten, da die Schreckreaktion der Kraftfahrer zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Auch sollte beim Abbrennen von Feuerwerk genügend Abstand zu geparkten Fahrzeugen gehalten werden, da sich Kraft- und Schmierstoffablagerungen entzünden können. Besonders wer Silvester nicht zu Hause verbringt, sollte alle Fenster geschlossen halten. Leichtbrennbares Material z.B. auf Terrasse oder Balkon kann gefährlich sein – deshalb besser entfernen. Möglichst sollten Nachbarn um Kontrollen gebeten werden.

Feuerwerkskörper, die nicht ordnungsgemäß gezündet haben, sollten entfernt werden, da besonders an den Folgetagen Gefahr für spielende Kinder besteht. Vor dem Entfernen jedoch eine ausreichende Zeit warten.
Autor: psg

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