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Fr, 10:49 Uhr
16.01.2009

Um Pauschale geprellt

Die nnz hatte gestern über den Ausgang eines Verwaltungsrechtsstreits berichtet. Dabei ging es um Sozialhilfeleistungen, die der Landkreis nicht zurückzahlen muss. Das will ein Verwaltungschef im Südharz nicht so hinnehmen...


Einige Aussagen aus dem Landratsamt seien schlichtweg falsch, konstatiert Bernd Meyer, Chef der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“ gegenüber der nnz. Der gestrigen Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass der Landkreis, die Stadtverwaltung Nordhausen und die VG Hohnstein/Südharz eine Vereinbarung über die Übernahme von sozialen Aufgaben geschlossen hatten, die in beiderseitigem Einvernehmen zunächst nicht veröffentlicht wurde.

Hier verweist Meyer auf den Paragraph 8 der Vereinbarung, in dem die Veröffentlichung ausdrücklich gefordert wurde. Da das nicht geschehen sei, wurde die Vereinbarung quasi nie gültig. Eine neue Fassung hatte die VG abgelehnt, sie wurde seitens der Südharzer im Jahr 2002 denn auch gekündigt.

Meyer kritisiert gegenüber der nnz auch die Gründe der Kündigung. Der Landkreis habe die Auftragskostenpauschale vom Land nicht an die VG weitergereicht. In Ilfeld habe man die Leistungen erbracht, das Geld aber habe die Kreisverwaltung eingestrichen.
Autor: nnz

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