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Fr, 10:07 Uhr
30.01.2009

„Ein Schritt in die richtige Richtung“

Seit dem 1. Dezember vergangenen Jahres fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Weiterbildung von Berufstätigen. Zum 1. Februar startet die Bildungsprämie im Landkreis Nordhausen. Die Kreisvolkshochschule übernimmt dabei eine wichtige Aufgabe. Mehr dazu verrät Direktor Gerhard Tölle im Interview.

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Gerhard Tölle mit dem Prämiengutschein


nnz:Ab nächster Woche gibt es die Bildungsprämie auch im Landkreis Nordhausen. Was ist das eigentlich genau?

Gerhard Tölle: Die Bildungsprämie ist ein neues Förderinstrument in der Erwachsenenbildung und ist auf alle Fälle ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel ist es, dass auch diejenigen, die zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind, eine Fördermöglichkeit erhalten, um für ihre persönliche Weiterbildung im Beruf etwas zu tun. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

nnz:Welche Rolle spielt dabei die Kreisvolkshochschule?

Gerhard Tölle: Zum Ausreichen dieser Bildungsprämie wurden bundesweit Beratungsstellen geschaffen. Man konnte sich bewerben, eine solche Beratungsstelle zu werden. Wir haben uns beworben und haben das für die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuser zusammen mit der Volkshochschule im Kyffhäuserkreis bekommen.

nnz:Nicht alle Arbeitnehmer können bei Ihnen die Prämie in Anspruch nehmen, oder?

Gerhard Tölle: Nein. Gedacht ist sie eher für Angestellte und Selbstständige mit einem geringeren Einkommen. Die Einkommensgrenze ist festgelegt bei 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen für allein Veranlagte und 35.800 Euro für zusammen Veranlagte. Da noch verschiedene Pausch- und Freibeträge abgezogen werden können, kann das tatsächliche Bruttoeinkommen auch darüber liegen. Wer sich beraten lässt, muss einen Einkommensnachweis mitbringen. Wir können dann hier ausrechnen, ob derjenige noch in die Einkommensspanne fällt.

nnz:Aber nutzen nicht eher besser Verdienende Weiterbildungsangebote und weniger Geringverdiener?

Gerhard Tölle: Ein Stück weit ist dieses Problem vorhanden, das stimmt schon. Es sind eher die sozial besser gestellten Schichten, die selbst, aus eigenem Antrieb an ihrer persönlichen Weiterbildung arbeiten. Aber da wollen wir ja gerade dagegen steuern. Gering verdienende Schichten sollen den Anreiz haben und sagen, gut, jetzt tue ich auch mal etwas für mich und mache einen PC- oder Sprach-Kurs oder ähnliches.

nnz:Wenn ich gerade keine Arbeit habe, kann ich die Bildungsprämie also nicht nutzen?

Gerhard Tölle: Der Gedankengang, der dahinter steht, ist, dass denjenigen, die zurzeit Arbeitslosengeld I und II bekommen, andere Förderinstrumentarien zur Verfügung stehen, nämlich über die Bundesagentur für Arbeit und die Arge. Diejenigen, die ein Beschäftigungsverhältnis haben, sind bisher außen vor gewesen. Begünstigt werden nun aber auch Wehr- und Zivildienstleistende, Personen in Elternzeit und diejenigen, die zwar kein Beschäftigungsverhältnis haben, aber auch kein Arbeitslosengeld I oder II bekommen.

nnz:Wie wollen Sie auf die Zielgruppe der Prämie zugehen?

Gerhard Tölle: Wir stehen jetzt erst ganz am Anfang und müssen dieses neue Angebot erst einmal in die Öffentlichkeit bringen. Dafür nutzen wir verschiedene Möglichkeiten. Selbstverständlich werden wir auch auf die BA, die Arge und andere Institutionen zugehen und über die neue Fördermöglichkeit informieren. Denn auch denjenigen, die ein Beschäftigungsverhältnis haben und eine Aufstockung von der Arge bekommen, ist die Bildungsprämie zugänglich.

nnz:Welche Aufgaben übernehmen Sie in der VHS genau?

Gerhard Tölle: Wir führen das Beratungsgespräch so weit, dass zum Schluss der Bildungsgutschein ausgestellt wird. Im Idealfall hat der Interessent konkrete Vorstellungen, was für ihn gut wäre, hat vielleicht eine persönliche Zielsetzung. Wir können darüber sprechen und beratend das ein oder andere ergänzen. Dann wird das Bildungsziel vermerkt auf dem Gutschein und es wird angegeben, welche Bildungsanbieter in erreichbarer Nähe geeignet wären. In einer der Einrichtungen kann der Gutschein innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, die Maßnahme darf auch später anfangen. Man hat freie Wahl des Anbieters, wobei diese nicht verpflichtet sind, den Gutschein anzunehmen.

nnz:Das heißt man braucht eine solche Beratung, um einen Gutschein zu bekommen?

Gerhard Tölle: Richtig. Man kann sich auch nicht nur telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Es muss ein persönliches Beratungsgespräch stattfinden.

nnz:Sie empfehlen aber nicht nur Kurse der VHS?

Gerhard Tölle: Nein, die Beratung soll trägerunabhängig und neutral sein.

nnz:Welche Weiterbildung ich machen will, muss sicher zu meinem Beruf passen, oder?

Gerhard Tölle: Ja, das ist eine Vorgabe. Es soll nicht alles, was Weiterbildung ist, gefördert werden. Es sollte in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Es soll demjenigen helfen, seine Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten, so dass eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird, man up-to-date bleibt und mit den Entwicklungen im Berufsfeld mithalten kann.

nnz:Wäre es auch möglich, mit einem solchen Gutschein einen höheren Schulabschluss nachzuholen?

Gerhard Tölle: Schulabschlüsse sind herausgenommen aus diesem Förderpaket. Man geht davon aus, dass die bereits über viele andere flankierende staatliche Maßnahmen gefördert werden.

nnz:Wie viel genau gibt der Staat zur Weiterbildung dazu?

Gerhard Tölle: Es gibt einen Zuschuss bis zu 154 Euro pro Jahr. Allerdings ist gefordert, dass der Erwerbstätige noch einmal dieselbe Summe beisteuert, so dass insgesamt 308 Euro zur Verfügung stehen. Kostet die Weiterbildung mehr, erhöht sich entsprechend der Eigenanteil.

nnz:Kann ich denn die 308 Euro in mehreren Weiterbildungskursen anlegen, wenn einer weniger kostet?

Gerhard Tölle: Das ist leider vorerst nicht vorgesehen. Das wäre vielleicht noch eine Verbesserung, die man noch ins Auge fassen könnte, dass man das auch zusammensetzen kann aus verschiedenen, zueinander passenden Maßnahmen. Aber erst einmal soll der Betrag für ein konkretes Weiterbildungsziel eingesetzt werden.

nnz:Gibt es schon Erfahrungswerte aus anderen Regionen?

Gerhard Tölle: Wir haben einen Erfahrungsbericht, wie es in Berlin angelaufen ist. Dort hat es eine große Pressekonferenz des Senates gegeben, unter anderem auch zur Bildungsprämie. Und das hat den dortigen Beratungsstellen einen relativ großen, spontanen Ansturm gebracht. Ähnliches erhoffe ich mir auch für unsere Region, dass es bekannt wird und dass die Leute, die dafür in Frage kommen, es auch nutzen. Wir veranstalten am 10. Februar um 17.30 Uhr in der VHS einen Informationsabend zur Bildungsprämie, wo Berufstätige, aber auch Bildungseinrichtungen ihre ersten Fragen stellen können.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bildungspraemie.info.
Autor: nnz

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