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Fr, 12:33 Uhr
30.01.2009

nnz-Forum: Unverantwortlich?

Immer wieder, wenn irgendwo ein schlimmer Unfall passiert, der vermeidbar gewesen wäre, wird der Ruf nach administrativen Konsequenzen laut. Und ebenfalls immer wieder werden die falschen Konsequenzen gefordert.


So zum Beispiel auch im Landkreis Nordhausen, als in Niedersachswerfen eine 77 Jahre alte Dame von einem Transporter überfahren wurde, weil der Fahrer die Frontscheibe nur sehr partiell vom Eis befreit hatte. Weil er auch noch Alkohol getrunken hatte, wurde sofort wieder die 0,0-Promille-Grenze gefordert.

Weitere Forderungen waren eine Ampelregelung an etwa der Unfallstelle, eine Geschwindigkeitsbegrenzung, ein Fußgängerüberweg oder eine andere Querungshilfe. Hoffentlich habe ich nichts vergessen.

Sicher sind das alles Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle verbessern würden, aber sie beseitigen nicht die eigentliche Unfallursache, nämlich die grobe Fahrlässigkeit des Fahrzeugführers. Auch der nüchterne Fahrer hätte die Fußgängerin oder die Ampel eben wegen der selbst verschuldeten schlechten Sicht nicht wahrgenommen.

Gegen grobe Fahrlässigkeit gibt es leider nur ein Mittel: Man muss sie deutlich härter bestrafen. Für selbst verschuldete schlechte Sicht sind 6 Monate Fahrverbot durchaus angebracht. Wird dabei auch noch ein Unfall verursacht, sollte über das Vielfache ernsthaft nachgedacht werden, denn solche Unfälle, hervorgerufen durch pure Bequemlichkeit oder Gedankenlosigkeit, sind absolut überflüssig und vermeidbar.

Rast irgendwo ein besoffener Vollidiot (Verzeihung, aber für diese Spezies fällt mir keine andere Bezeichnung ein) in einer Kurve in den Tod, kommt nur allzu oft vor diese Kurve eine Geschwindigkeitsbegrenzung, obwohl die dafür Zuständigen eigentlich wissen sollten: Der nächste besoffene Vollidiot sieht auch das Schild nicht und die nüchternen Kraftfahrer grüßen an dieser Stelle fortan langsam fahrend den „Hut des Landvogtes“ oder eine private Gedenkstätte in Form eines mehr oder weniger geschmackvollen und geschmückten Kreuzes.

Kein Alkohol am Steuer zu fordern, ist prinzipiell nicht verkehrt und zu DDR-Zeiten ging es ja auch. Man muss aber bedenken, dass man damit auch den Fahrer kriminalisiert, der zum Geschäftsessen ein Bier oder zur Gratulation zum Jubiläum ein Glas Sekt getrunken hat. Weit grundsätzlicher sollte daher gelten: Bereits vor dem Anlassen des Motors und bis zum Abstellen des Fahrzeugs Gehirn einschalten! Aber auch der Radfahrer, der z. B. vor den Haustüren von Reihenhäusern über den Gehweg „brettert“, macht etwas Grundsätzliches falsch!

Wer da meint, so viel grobe Fahrlässigkeit gäbe es ja auch wieder nicht, dem sei, wenn er Nordhäuser ist, mal ein morgendlicher Gang zur Zeit des Schulbeginns vor die Käthe-Kollwitz-Schule empfohlen. Polizisten sollten diesen Gang ohne Uniform antreten. Da wird an den ungeeignetesten Stellen angehalten, bis selbst die Ampelkreuzung Stolberger-, Wilhelm-Nebelung-Str. verstopft ist. Nicht selten werden dann die übergewichtigen Kinder von einem ebenfalls wohlbeleibten Elter auch noch zur Straße hin aussteigen gelassen. Wenn dann ein „kinderloser“ Autofahrer, weil er schnell zur Arbeit muss und der endlosen Verabschiedungsorgien überdrüssig ist, zum Überholen links der Fußgänger-Mittelinsel ausschert, ist sozusagen „der Bock fett“.

Ich habe mir sagen lassen, vor anderen Schulen sähe es häufig nicht anders aus. Wie soll Verkehrserziehung funktionieren, wenn vor Schulbeginn die Eltern mit schlechtem Beispiel voran gehen?

Selbstverständlich ist es für alle Ordnungshüter einfacher, messbare Verstöße - wie „zu schnell“, „bei Ampel-Rot“, „zu blau“ - zu ahnden. Der täglichen Gedanken- und/oder Rücksichtslosigkeit einiger Kraftfahrer den Kampf anzusagen, wäre jedoch nachhaltiger.
J. Wiethoff
Autor: nnz

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