Do, 13:09 Uhr
14.05.2009
Zählen war wieder angesagt
Es war der vierte Seecontainer innerhalb der vergangenen drei Wochen, bei dem Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt Verstöße gegen die Zollvorschriften feststellten. Die Fracht reichte von Schlauchbooten bis Kopfmassagegeräten...
Auf einem tschechischen LKW sollte der 40-Fuß-Container vom Hamburger Freihafen nach Prag transportiert werden. Am Mittwoch gegen 11:00 Uhr endete der Transport auf dem Rastplatz Hansens Holz an der Autobahn 14.
Die Zöllner kontrollierten die Fracht und glichen diese mit den Angaben auf den Zollpapieren ab. Dabei stellten sie Unregelmäßigkeiten fest. Rund 140.000 Artikel, die in den Zollpapieren nicht aufgeführt waren, befanden sich in diesem Container.
Von Warnwesten über Kinderfahrräder, Batterien, Kinderschlauchboote, Kopfmassagegeräte, Hundekissen bis hin zu Sitzkissen mit Motiven bekannter Comicfiguren reichte die Palette der nicht angemeldeten Waren.
Bei letzteren Waren wird nun auch geprüft, ob es sich um Markenrechtsverletzungen handelt. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, werden diese Sitzkissen auf Antrag der jeweiligen Rechtsinhaber im Rahmen der Grenzbeschlagnahme eingezogen.
Die Einfuhrabgaben wurden vorläufig auf rund 48.000 Euro (rund 8.000 Euro Zoll und 40.000 Euro Einfuhrumsatzsteuer) festgesetzt. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Dresden.
Autor: nnz/knAuf einem tschechischen LKW sollte der 40-Fuß-Container vom Hamburger Freihafen nach Prag transportiert werden. Am Mittwoch gegen 11:00 Uhr endete der Transport auf dem Rastplatz Hansens Holz an der Autobahn 14.
Die Zöllner kontrollierten die Fracht und glichen diese mit den Angaben auf den Zollpapieren ab. Dabei stellten sie Unregelmäßigkeiten fest. Rund 140.000 Artikel, die in den Zollpapieren nicht aufgeführt waren, befanden sich in diesem Container.
Von Warnwesten über Kinderfahrräder, Batterien, Kinderschlauchboote, Kopfmassagegeräte, Hundekissen bis hin zu Sitzkissen mit Motiven bekannter Comicfiguren reichte die Palette der nicht angemeldeten Waren.
Bei letzteren Waren wird nun auch geprüft, ob es sich um Markenrechtsverletzungen handelt. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, werden diese Sitzkissen auf Antrag der jeweiligen Rechtsinhaber im Rahmen der Grenzbeschlagnahme eingezogen.
Die Einfuhrabgaben wurden vorläufig auf rund 48.000 Euro (rund 8.000 Euro Zoll und 40.000 Euro Einfuhrumsatzsteuer) festgesetzt. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Dresden.




