Mo, 11:37 Uhr
18.05.2009
nnz-Forum: Sorge ist unberechtigt
Ein eventueller Stadtrat der FDP hat sich im Forum der nnz so seine Sorgen um das Südharz-Krankenhaus gemacht. Die seien unberechtigt – so der Tenor der Antwort aus der Robert-Koch-Straße...
Nun stehen wir wieder kurz vor der Wahl und wie nicht anders zu erwarten, rückt das Krankenhaus in den Blickpunkt der Begehrlichkeiten. Um es kurz zu fassen, das Krankenhaus ist wirtschaftlich und wird es aus heutiger Sicht auch bleiben. Den geschilderten Fall muß man etwas ausführlicher erklären und ich würde mir wünschen dass unsere künftigen Bürgervertreter dies im Vorfeld täten.
1. Ein niedergelassen tätiger Arzt kann nicht in ein Krankenhaus überweisen, sondern nur stationär einweisen oder an einen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ermächtigten Arzt überweisen.
2. D.h. jedes Krankenhaus, egal ob kommunal oder privat geführt, darf diesen ambulanten Patienten nicht behandeln (außer Notfall)
3. Ausnahme: Privatversicherte oder Selbstzahler, da bei diesem Personenkreis nicht die KV die Kosten erstattet, sondern der Patient selber oder eine private Versicherung.
Auch wenn uns das selbst nicht gefällt, ist es geltendes Recht und daran müssen wir uns halten. Zur weiteren Information möchte ich noch unsere Bemühungen schildern, um eine einheitliche Versorgung sicher zu stellen. Am 24.09.2008 haben wir einen Antrag auf Sonderbedarf für dieses Behandlungsspektrum bei der KV-Thüringen auf Wunsch einiger niedergelassener Hausärzte gestellt.
Nach Rücksprache der KV mit den Niedergelassenen Ärzten (FÄ für Innere Medizin und FÄ für Chirurgie) die diese Leistungen auch erbringen, wurde festgestellt, dass kein weiterer Bedarf vorliegt. Somit wurde unser Antrag am 09.12.2008 vom Zulassungsausschuß für Ärzte abgelehnt. Und damit möchte ich nicht die niedergelassenen Fachärzte in Ihrer Stellungnahme kritisieren, da diese von genannten Leistungen auch Ihre Praxis unterhalten müssen. Die Reaktion ist also für mich verständlich. Dieser Vorgang zeigt lediglich, dass wir uns im Rahmen von Recht und Gesetz überdurchschnittlich um eine einheitliche Vollversorgung bemühen, was nicht immer gelingt. Wir bitten um Nachsehen!
Ich möchte weiterhin noch klarstellen, dass das Krankenhaus nicht im Auftrag des Bürgers geführt und gefördert wird, sondern durch das Land Thüringen. Das Land entscheidet nach objektiven Kriterien sowohl über den Versorgungsauftrag, der sich im Landeskrankenhausplan widerspiegelt, als auch über die Fördermittel, die für den Bau zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten arbeitet das Südharz-Krankenhaus wie jedes am Markt tätige Unternehmen durch die Erbringung und Abrechnung von Leistungen. Da fließen keine Steuergelder! Und das Thema Gemeinnützigkeit ist kein Freifahrtsschein, sondern lediglich die Anerkennung vom Finanzamt, dass der erwirtschaftete Gewinn nicht versteuert werden muß. Damit einher geht aber die Verpflichtung, dass das Geld im Unternehmen verbleibt und für gemeinnützige Zwecke verwendet werden muß. Und genau das passiert hier.
Zu den sonstigen Problemen, die hier so nebenher angerissen werden möchte ich nur sagen: Wir sind ein Unternehmen mit knapp 2000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro. Da anzunehmen es gibt keine Probleme ist gelinde gesagt naiv. Es schmerzt uns auch, wenn Ärzte das Haus verlassen, allerdings ist es nicht unüblich und wenn damit auch noch ein Karrieresprung verbunden ist, kann man eigentlich nur gratulieren. Diese Themen allerdings mit jemandem zu diskutieren, der weder Personal- noch Ergebnisverantwortung, sondern nur Profilierungsinteressen vor einer Wahl hat, ist sehr müßig.
An dieser Stelle möchte ich sowohl unserem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erfüllung unseres Gesellschaftszwecks danken und sichere diesen Gremien stets rechtzeitige Information über wesentliche Geschäftsvorfälle zu, wie es auch bisher erfolgte.
Guido Hage, Stellvertretender Geschäftsführer und ein denkender Nordhäuser
Autor: nnzNun stehen wir wieder kurz vor der Wahl und wie nicht anders zu erwarten, rückt das Krankenhaus in den Blickpunkt der Begehrlichkeiten. Um es kurz zu fassen, das Krankenhaus ist wirtschaftlich und wird es aus heutiger Sicht auch bleiben. Den geschilderten Fall muß man etwas ausführlicher erklären und ich würde mir wünschen dass unsere künftigen Bürgervertreter dies im Vorfeld täten.
1. Ein niedergelassen tätiger Arzt kann nicht in ein Krankenhaus überweisen, sondern nur stationär einweisen oder an einen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ermächtigten Arzt überweisen.
2. D.h. jedes Krankenhaus, egal ob kommunal oder privat geführt, darf diesen ambulanten Patienten nicht behandeln (außer Notfall)
3. Ausnahme: Privatversicherte oder Selbstzahler, da bei diesem Personenkreis nicht die KV die Kosten erstattet, sondern der Patient selber oder eine private Versicherung.
Auch wenn uns das selbst nicht gefällt, ist es geltendes Recht und daran müssen wir uns halten. Zur weiteren Information möchte ich noch unsere Bemühungen schildern, um eine einheitliche Versorgung sicher zu stellen. Am 24.09.2008 haben wir einen Antrag auf Sonderbedarf für dieses Behandlungsspektrum bei der KV-Thüringen auf Wunsch einiger niedergelassener Hausärzte gestellt.
Nach Rücksprache der KV mit den Niedergelassenen Ärzten (FÄ für Innere Medizin und FÄ für Chirurgie) die diese Leistungen auch erbringen, wurde festgestellt, dass kein weiterer Bedarf vorliegt. Somit wurde unser Antrag am 09.12.2008 vom Zulassungsausschuß für Ärzte abgelehnt. Und damit möchte ich nicht die niedergelassenen Fachärzte in Ihrer Stellungnahme kritisieren, da diese von genannten Leistungen auch Ihre Praxis unterhalten müssen. Die Reaktion ist also für mich verständlich. Dieser Vorgang zeigt lediglich, dass wir uns im Rahmen von Recht und Gesetz überdurchschnittlich um eine einheitliche Vollversorgung bemühen, was nicht immer gelingt. Wir bitten um Nachsehen!
Ich möchte weiterhin noch klarstellen, dass das Krankenhaus nicht im Auftrag des Bürgers geführt und gefördert wird, sondern durch das Land Thüringen. Das Land entscheidet nach objektiven Kriterien sowohl über den Versorgungsauftrag, der sich im Landeskrankenhausplan widerspiegelt, als auch über die Fördermittel, die für den Bau zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten arbeitet das Südharz-Krankenhaus wie jedes am Markt tätige Unternehmen durch die Erbringung und Abrechnung von Leistungen. Da fließen keine Steuergelder! Und das Thema Gemeinnützigkeit ist kein Freifahrtsschein, sondern lediglich die Anerkennung vom Finanzamt, dass der erwirtschaftete Gewinn nicht versteuert werden muß. Damit einher geht aber die Verpflichtung, dass das Geld im Unternehmen verbleibt und für gemeinnützige Zwecke verwendet werden muß. Und genau das passiert hier.
Zu den sonstigen Problemen, die hier so nebenher angerissen werden möchte ich nur sagen: Wir sind ein Unternehmen mit knapp 2000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro. Da anzunehmen es gibt keine Probleme ist gelinde gesagt naiv. Es schmerzt uns auch, wenn Ärzte das Haus verlassen, allerdings ist es nicht unüblich und wenn damit auch noch ein Karrieresprung verbunden ist, kann man eigentlich nur gratulieren. Diese Themen allerdings mit jemandem zu diskutieren, der weder Personal- noch Ergebnisverantwortung, sondern nur Profilierungsinteressen vor einer Wahl hat, ist sehr müßig.
An dieser Stelle möchte ich sowohl unserem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erfüllung unseres Gesellschaftszwecks danken und sichere diesen Gremien stets rechtzeitige Information über wesentliche Geschäftsvorfälle zu, wie es auch bisher erfolgte.
Guido Hage, Stellvertretender Geschäftsführer und ein denkender Nordhäuser
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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