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Do, 13:06 Uhr
23.07.2009

Neues Zuschussgesetz in Kraft

Am 1. Juli 2009 ist das novellierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz Meister-Bafög, in Kraft getreten. Damit gelten für alle öffentlich-rechtlich geregelten Weiterbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Beispielsweise erhalten Lehrgangsteilnehmer zum Geprüften Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt mehr finanzielle Unterstützung. Bei erfolgreich bestandener Prüfung winkt ein zusätzlicher Bonus vom Staat.

„Dank der erweiterten Regelungen haben jetzt alle Antragsteller den Anspruch auf die Förderung einer Aufstiegsfortbildung, auch wenn sie zuvor schon einmal eine Weiterbildung absolviert haben“, unterstreicht Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, die verbesserten Bedingungen. Außerdem werde durch den höheren staatlichen Zuschuss ein attraktiver Anreiz geschaffen: „Wer seine Prüfung besteht, erhält bis zu 48 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Prämie zurück“, so Grusser.Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten seien neue Impulse für die Weiterbildung besonders wichtig.

„Durch kontinuierliche Qualifizierungs- und Kompetenzsteigerungen können wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der Region stärken“, beschreibt der IHK-Chef die Notwendigkeit, noch mehr Fachkräfte für eine berufliche Aufstiegsfortbildung zu gewinnen. Dabei spiele das neue Meister-BaföG eine wesentliche Rolle.Darüber hinaus biete der Staat eine zusätzliche Unterstützung: Sollte im Anschluss an die Fortbildungsmaßnahme eine Existenzgründung stattfin-den, könne ein gestaffelter Erlass auf das Restdarlehen gewährt werden.

Die Bundesregierung hat seit Beginn des Jahres viele neue Leistungen geschaffen, Aufstiegsfortbildungen reizvoller zu gestalten. Beispielsweise können Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen momentan 20.000 Euro nicht übersteigt, einmal jährlich einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 154 Euro beantragen, wenn persönlich mindestens die gleiche Summe für die Weiterbildung aufgebracht wird.
Autor: nnz

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