Mi, 09:04 Uhr
02.09.2009
Richter Kropp: Mit 87 Jahren
An größeren Amtsgerichten in Thüringen wie dem in Sondershausen sind es Standardfälle, das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Fast jeden Tag gehen hier Akten ein und aus, in denen es heißt, dass ein Täter wieder einmal schwarz gefahren sei, so wie es der Volksmund nennt. Meistens sind es Jugendliche, die ihr Glück auf den weiten Straßen des Kyffhäuserkreises ausprobieren. Meistens...
Aber es müssen nicht nur Jugendliche sein, auch das hohe Alter ist vor solchen Taten nicht gefeit. Bekanntermaßen altert unsere Bevölkerung rapide. Was früher in Songs wie Mit 66 Jahren fängt das Leben an oder Unsere Oma fährt im Hühnerstall Motorrad beiläufig besungen wurde, wird heute unter Namen wie Golden Age sogar für die Wirtschaft dienlich gemacht. Wie mobil die ältere Bevölkerung zum Teil ist, konnte man jetzt am Amtsgericht Sondershausen verfolgen:
In den Mittagsstunden des 02.12.2008 informierte eine Dame aus Sondershausen die Polizeiinspektion Kyffhäuser über einen Pkw-Fahrer, der offensichtlich besoffen und sehr langsam fahre.
Als Beamte der Inspektion vor Ort eintrafen, gab der mit einer Pudelmütze bekleidete Mann an, sich verfahren zu haben, wobei er zurückrollte und beinahe in ein Haus fuhr. Erst auf lautes Rufen der Beamten zog Artur B. (Name geändert) die Handbremse. Hierbei beteuerte B., dass er fahren könne und auch eine Fahrerlaubnis habe.
Eine Funküberprüfung bei der Führerscheinstelle ergab, dass B. aus gesundheitlichen Gründen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Er ist 87 Jahre alt und nach einem ärztlichen Gutachten ist seine Konzentration und Ausdauer – wie man sieht - sehr schnell aufgebraucht.
Also keine Alkoholtat, sondern ein einfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Mit seinem hohen Alter ist Artur B. nunmehr einsamer Rekordhalter in Sachen Straftaten. Erst vergangenes Jahr hatte das Amtsgericht Sondershausen einen 72 Jahre alten Mann verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen. Er hatte sich auf einem Motorrad mit Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser ein Wettrennen geliefert.
Artur B. ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt worden. Gleichzeitig wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Damit dürfte altersbedingt auch nicht mehr zu rechnen sein.
Die Überalterung der Bevölkerung bringt es mit sich, dass auch zunehmend ältere Mitbürger sich vor den Gerichten des Freistaates Thüringen verantworten müssen. Nehmen sie am Straßenverkehr teil, so sollte man vielleicht diskutieren - wie in Amerika üblich – ab einem gewissen Alter regelmäßig Fahrtauglichkeitsprüfung durchzuführen. Denn die Fahrt des B. hätte leicht auch mit schlimmen Folgen schief gehen können.
Autor: nnz/knAber es müssen nicht nur Jugendliche sein, auch das hohe Alter ist vor solchen Taten nicht gefeit. Bekanntermaßen altert unsere Bevölkerung rapide. Was früher in Songs wie Mit 66 Jahren fängt das Leben an oder Unsere Oma fährt im Hühnerstall Motorrad beiläufig besungen wurde, wird heute unter Namen wie Golden Age sogar für die Wirtschaft dienlich gemacht. Wie mobil die ältere Bevölkerung zum Teil ist, konnte man jetzt am Amtsgericht Sondershausen verfolgen:
In den Mittagsstunden des 02.12.2008 informierte eine Dame aus Sondershausen die Polizeiinspektion Kyffhäuser über einen Pkw-Fahrer, der offensichtlich besoffen und sehr langsam fahre.
Als Beamte der Inspektion vor Ort eintrafen, gab der mit einer Pudelmütze bekleidete Mann an, sich verfahren zu haben, wobei er zurückrollte und beinahe in ein Haus fuhr. Erst auf lautes Rufen der Beamten zog Artur B. (Name geändert) die Handbremse. Hierbei beteuerte B., dass er fahren könne und auch eine Fahrerlaubnis habe.
Eine Funküberprüfung bei der Führerscheinstelle ergab, dass B. aus gesundheitlichen Gründen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Er ist 87 Jahre alt und nach einem ärztlichen Gutachten ist seine Konzentration und Ausdauer – wie man sieht - sehr schnell aufgebraucht.
Also keine Alkoholtat, sondern ein einfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Mit seinem hohen Alter ist Artur B. nunmehr einsamer Rekordhalter in Sachen Straftaten. Erst vergangenes Jahr hatte das Amtsgericht Sondershausen einen 72 Jahre alten Mann verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen. Er hatte sich auf einem Motorrad mit Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser ein Wettrennen geliefert.
Artur B. ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt worden. Gleichzeitig wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Damit dürfte altersbedingt auch nicht mehr zu rechnen sein.
Die Überalterung der Bevölkerung bringt es mit sich, dass auch zunehmend ältere Mitbürger sich vor den Gerichten des Freistaates Thüringen verantworten müssen. Nehmen sie am Straßenverkehr teil, so sollte man vielleicht diskutieren - wie in Amerika üblich – ab einem gewissen Alter regelmäßig Fahrtauglichkeitsprüfung durchzuführen. Denn die Fahrt des B. hätte leicht auch mit schlimmen Folgen schief gehen können.

