Mi, 18:23 Uhr
17.02.2010
Kein Einblick
Die nnz hatte im Dezember über die Erhöhung von Gebühren innerhalb des Abwasserzweckverbandes Bode Wipper berichtet. Jetzt gibt es dagegen großen Widerstand...
Wie die nnz erfahren hatte, sei die Gebührenerhöhung im Dezember gegen die Stimmen mehrerer Verbandsmitglieder gefasst worden, darunter sollen sich auch zwei Bürgermeister befunden haben. Im Übrigen hätte die Leitung des Zweckverbandes Druck auf die Mitglieder ausgeübt, schnell zu entscheiden, da sonst Fördermittel pfutsch wären.
Wie ein Verbandsrat der nnz heute mitteilte, sei bei der entscheidenden Verbandsversammlung zwar eine Gebührenkalkulation vorgelegt worden, die aber habe einen Verweis auf eine Globalkalkulation beinhaltet. Dieses globale Zahlenwerk soll allerdings nicht vorhanden gewesen sein.
Aus all diesen Umständen heraus, haben die Sollstedter Wohnungsbaugesellschaft und die Wohnungsbaugenossenschaft nun eine Fach-Rechtsanwältin in Jena mit der Überprüfung der Gebührenkalkulation beauftragt. Sollte sich im Ergebnis dieser Prüfung zeigen, dass die gesamte Kalkulation auf wackligen Füßen stehe, dann wollen die beiden großen Vermieter klagen. Grundstücksbesitzer, die sich mit dieser Gebührenerhöhung nicht einfach so abfinden wollen, können sich dann einer Sammelklage anschließen.
Autor: nnzWie die nnz erfahren hatte, sei die Gebührenerhöhung im Dezember gegen die Stimmen mehrerer Verbandsmitglieder gefasst worden, darunter sollen sich auch zwei Bürgermeister befunden haben. Im Übrigen hätte die Leitung des Zweckverbandes Druck auf die Mitglieder ausgeübt, schnell zu entscheiden, da sonst Fördermittel pfutsch wären.
Wie ein Verbandsrat der nnz heute mitteilte, sei bei der entscheidenden Verbandsversammlung zwar eine Gebührenkalkulation vorgelegt worden, die aber habe einen Verweis auf eine Globalkalkulation beinhaltet. Dieses globale Zahlenwerk soll allerdings nicht vorhanden gewesen sein.
Aus all diesen Umständen heraus, haben die Sollstedter Wohnungsbaugesellschaft und die Wohnungsbaugenossenschaft nun eine Fach-Rechtsanwältin in Jena mit der Überprüfung der Gebührenkalkulation beauftragt. Sollte sich im Ergebnis dieser Prüfung zeigen, dass die gesamte Kalkulation auf wackligen Füßen stehe, dann wollen die beiden großen Vermieter klagen. Grundstücksbesitzer, die sich mit dieser Gebührenerhöhung nicht einfach so abfinden wollen, können sich dann einer Sammelklage anschließen.


