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Di, 18:28 Uhr
15.02.2011

nnz-Forum: Besorgt um ihr Eigentum

Über 100 Garagenbesitzer folgten in der vergangenen Woche der Einladung der IG Nordhäuser Garageneigentümer in den Thomas Mann-Club. Garageneigentümer und der Vorstand der IG informierten über die derzeitige Praxis der Stadt Nordhausen. Dazu ein Beitrag im Forum dieser Zeitung.


Stadtverwaltung und SWG lehnen einen Tausch oder Verkauf bei Wohnungswechsel oder aus Altersgründen der Besitzer von Garagen, die auf Grundstücken der Stadt Nordhausen oder der SWG erbaut wurden, ab. Es besteht nach wie vor die Absicht, die Pachtverträge von Grundstücken auf denen Garagen errichtet wurden, nach dem Jahr 2013 zu kündigen und diese in das Eigentum der Stadt oder SWG zu überführen. Die bisherigen Besitzer können dann die Garage mit einen Mietzins von circa 25 Euro monatlich mieten.

Eine Entschädigung wird mit Berufung auf das Schuldrechtsanpassungsgesetz abgelehnt. Die Stadtverwaltung und die Führung der SWG verkennen, dass der überwiegende Teil der bestehenden Pachtverträge nach dem 03.10.1990 neu abgeschlossen wurden und damit dem BGB unterliegen. Es stellt sich die Frage, können oder wollen die Stadtverwaltung und die SWG den § 5 ihrer Verträge nicht kennen? Der Verkauf oder Tausch von Garagen ist nach diesen Verträgen möglich, aber eine Mitteilungspflicht der Garageneigentümer an den Verpächter ist unbedingt einzuhalten.

Sollte es zur Kündigung und zur anschließenden Vermietung kommen, besteht nach dem BGB eine Entschädigungspflicht an den Eigentümer des Bauwerkes. Hier weisen wir auf die Verkehrswerterhöhung des Grundstücks hin. Wir fordern alle Garageneigentümer auf, unterzeichnen sie keine Verzichtserklärungen jeglicher Art, da dann alle gesetzlichen Ansprüche auf Entschädigungen erlöschen.

Die Stadt Nordhausen steht mit ihrer Meinung fast allein und ist eine der wenigen Städte in Thüringen, die Verträge zwischen Verkäufer, Erwerber und Grundstückseigner ablehnen. Die Garageneigentümer schätzen den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 der Stadt Nordhausen, dem sich die SWG und die WBG Südharz anschlossen, keine Kündigungen vor dem 31.12.2013 auszusprechen und das die Grundsteuer bisher noch nicht erhöht wurde sehr hoch ein, und sind den Stadträten dafür dankbar.

Dass es anders geht, zeigen die neuesten Erkenntnisse, die WBG Südharz hat nicht die Absicht, dreiseitige Verträge abzulehnen und eine Kündigung der bestehenden Pachtverträge nach 2013 vorzunehmen. Wir bitten alle Garageneigentümer: haltet die Grundstücke sauber und achtet auf das Umfeld. Die Garagenbesitzer müssen die Garagengemeinschaften wieder lebensiähig machen, um ihre berechtigten Forderungen durchsetzen zu können.

Die IG wurde von den Teilnehmern der Zusammenkunft aufgefordert, mit der Oberbürgermeisterin, den Stadtratsfraktionen und der SWG erneut das Gespräch zu suchen, um die derzeitige Situation der Garageneigentümer zu verbessern.
Wolfgang Menzel, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
-Insider-
15.02.2011, 19:48 Uhr
das
ist nicht ganz aktuell. die grundsteuer wird, wie die nnz schon im dezember/anfang januar berichtet hat, erhöht..natürlich gibt es da diese zwingende empfehlung von oben, aber erhöhung ist erhöhung. das kann sich übrigens die von allen geliebte linke volkspartei für 2012 wieder auf die flagge schreiben...wenn es wieder heißt "das haben wir (alleine) gemacht".
Luftikus
15.02.2011, 22:09 Uhr
Schuldrechtanpassungsgesetz ist wirksam!
Hier wird falsch informiert und Garageneigentümer sinnlos in Gerichtsprozesse geschickt, die dann eindeutig verloren wären. Hinzu kommnen dann noch zusätzliche Anwaltskosten beider Seiten für den Verlierer.

Ich habe mich damals auch von den hoffnungsvollen Artikeln des Herrn Mentzel hinreißen lassen. Ergebnis: Die Anwaltskosten lagen höher als der Streitwert! Auch weitere 2 Bekannte mußte nach dem Schuldrechtanpassungsgesetz handeln. Diese mussten sogar die Gargage entfernen auf eigene Kosten, weil der Grundstückseigentümer kein Interesse an den Garagen hatte. Aus meinen Gerichtsunterlagen kann ich folgendes wiedergeben.

Das Schuldrechtanpassungsgesetz regelt Eigentum auf fremden Grund und Boden, wie Gartenlauben und Garagen. Die Pachtverträge aus DDR-Zeiten, haben einen Kündigungsschutz bis zum 31.12.1999 gehabt. Bei einer Kündigung während dieser Zeit, hätten die Garagen entschädigt werden müssen, auch Abriß und Folgekosten hätte der Grundstückseigentümer tragen müssen, der aber in dieser Zeit einen außerordentlichen Grund hätte haben müßen.

Nach dem 31.12.1999 schloß sich eine siebenjährige Investitionschutzfrist an. Diese diente dazu, evtl. Investition ersetzt zu bekommen in Falle einer Kündigung durch den Grundstückseigentümer. Dieser benötigt während dieser Zeit keine außergewöhnlichen Gründe um zu kündigen, muß aber noch zeitwertig entschädigen. Die Investitionsschutzfrist endigte am 31.12.2006. So können seit 1.1.2007 Garagenpachtverträge aus DDR-Zeiten ohnen jeglichen Grund gekündigt werden und das völlig entschädigungslos! Der Grundstückseigentümer kann auch das entfernen der Gargagen verlangen!
Wichtig ist auch, dass dieses ganze Gesetz nur für Pächter gilt: die seit DDR-Zeit durchgängig Eigentümer der GAragen sind. Sollte jemand nach dieser Zeit für viel Geld die Garage gekauft haben erlischt für Ihn dieser Schutz, er wäre schon damals kündbar gewesen!

Und lieber Herr Mentzel zu den angeblichen Wertsteigerungen: Zur Wertstellung der Garage gilt der Neuwert: Sprich z.B. meiner Garage 1986 1.800 Mark = 900 DM = 460 Euro! NEUWERT! Eine Garage ist nach 10 Jahren abgeschrieben = 0. Meine Garage war 2006 20 Jahre alt. Also 2x abgeschrieben, zudem entspricht die Größe nicht der DIN-Norm einer heutigen Garage. Mein Vermieter hat mir die Abrißkosten für den Garagenkomplex vorgelegt, wobei eine Garage auf ca. 1.800 Euro kommt. Ich habe dies durch einen mir bekannten Gutachter prüfen lassen, der dies bestätigte und sagte, dass die Kosten noch höher liegen können, wenn beim Entfernen des Betonfundaments Öl (durch Ölwechsel) im Fundament ist, dann wird der als Sondermüll entfernt.

Lieber Herr Mentzel, ich war am Ende froh, das mein Grundstückseigentümer die Garage durch Kündigung erhielt und diese in sein Eigentum überging. Ich zahle jetzt 20 Euro im Monat Miete und muss mir nicht Sorgen um den Abriß machen.

Ich habe meine Garage damals von meinem Opa bekommen. Meine Garagennachbarn hatten diese noch für 2000 und 3000 Mark gekauft. Das war Dummheit! Denn das Gesetz ist seit 1993 bekannt. Übrigens kann man seinen Garagenkauf als sittenwidrig anfechten, wenn dieser nicht so weit zurückliegt!
Übrigens haben bei uns 3 Garagengemeinschaften mit zusammen 150 Garagen den Eigentümer gewechselt, sprich sind durch Kündigung in das Eigentum des Grundstückseigentümer übergegangen. 10 ehemalige Pächter darunter auch ich, nahmen sich einen Anwalt, KEINER der 10 hat Recht bekommen.

Leider habe ich damals auf ihre Mobilmachung gehört, mich hat es 560 Euro extra gekostet!

Liebe Pächter, lasst Euch nicht verrückt machen. Gesetz ist Gesetz, da kann Herr Menzel nichts ändern, nur sinnlose Kosten verursachen.
Ihr Gerd Lunter
Georg66
16.02.2011, 08:54 Uhr
In Kurzform
Eigentum auf fremden Grundstück gibt es in der "alten Form" nicht mehr. Der Eigentümer des Grund und Bodens kann auf Kosten des Garageneigentuemers deren Abriss fordern und zwar sofort, denn die Übergangsfristen sind seit Jahren ausgelaufen.

Wenn der Eigentümer die z.B. Garage an Jemand anderen vermietet, kann der Vorbesitzer eine Entschädigung verlangen. Bei Abriss gibt es nichts und bei Garagenneubau auch nix!
Ferrarimeiki
16.02.2011, 20:01 Uhr
Was kommt als nächstes?
Was kommt als nächstes?

Ich kaufte mir eine Garage da ich mir das Mieten auf Dauer nicht leisten kann.
So geht es sicher vielen die sich eine Garage kauften.

Und nun als ich das hier las dachte ich werd nicht wider jetzt Klauen die mir meine Garagen und ich soll wenn ich eine brauchen meine eigene Garage Mieten.
Was ist das Moderner Raub oder einfach nur Geld not?

Wie geht es jetzt weiter wenn sich einige keine Garage Mieten und ihre Auto´s vorm Haus oder Block abstellen kommt dann wider pro Wohnung ein Parkplatz für 25€?
Totofino
16.02.2011, 21:00 Uhr
Unrecht durch Gesetze gedeckt
Hier wird willkürlich Unrecht begangen und es ist auch noch durch Gesetze gedeckt. Die Historie ist so, dass die Leute die auf Gemeinde eigenen Grundstücken eine Garage gebaut haben, gar nicht die Möglichkeit hatten diese Grundstücke zu kaufen.

Zur Zeit muß die Pacht entrichtet werden und zusätzlich noch die Grundstückssteuer, obwohl eigentlich die Gemeinde der Eigentümer des Grundstücks ist, das ist schon sehr fraglich.

Nun soll der Eigentümer der Garage den Abriss bezahlen oder für seine eigene Garage Miete, das ist eine Frechheit. Gerecht wäre doch, solange kein Eigenbedarf am Grundstück (durch die Gemeinde) besteht, den Eigentümern diese Grundstücke zum Kauf anzubieten. Die jetzige Regelung ist doch nur wieder billige Abzocke, die auch noch durch Gesetze gedeckt ist.
Georg66
17.02.2011, 11:12 Uhr
Also Leute
Da komme ich nicht ganz mit. "Ich habe mir meine Garage gekauft, weil ich mir die Miete auf Dauer nicht leisten kann."
Nun denn, mann muß nicht alles im Leben verstehen, aber ein Kauf sollte überlegt sein. Zum Beispiel: Wem gehörte das Grundstück bis 1989?

Wurde der Alteigentümer durch die DDR Behörden enteignet? Liegt ein Antrag auf Rückübertragung vor? Ist das Grundstück mit Altlasten belastet.(Nicht nur eine eventuelle Hypothek, sondern auch Umweltlasten)

Alles Sachverhalte, welche Beachtet werden müssen.

Zu den eiligen "Nachwendekäufern" kann ich nur sagen: Sie hätten sich vor dem Kauf der Garagen erkundigen können und müssen!
Sie haben 13 Jahre Zeit gehabt, die Garagen zu räumen und sich um Ersatz zu kümmern.
Luftikus
17.02.2011, 15:02 Uhr
Garagen meist kein Zeitwert mehr
Garagen haben bei einen Herstellungspreis oder Neuwert von umgerechnet 500 Euro nach 15 oder gar 20 Jahren gar keinen Zeitwert mehr. Evtl einen Nutzungswert! Wenn der Grundstückseigentümer in seiner Kündigung des Pachtvertrages gleich darauf hinweist, dass er kein Interesse an den Garagen hat und diese abgerissen werden sollen, dann sind die meisten ehemaligen Pächter froh, dass Sie mit dem "neuen" Eigentümer einen Vertrag machen können, in dem er nähmlich die Garage in ordnungsgemäßen Zustand übergibt, und dem Grundstückseigentümer somit zur freien Verfügung stellt, also auch zum weiteren Vermieten. Wer da einen großen Vorteil für den Vermieter ausrechnet sollte bedenenken, dass bei einer Miete von 20 Euro gut 10 Jahre vergehen, bis die Abrißkosten einschlielich Fundament eingenommen sind.
Ferrarimeiki
17.02.2011, 20:40 Uhr
Georg66 Alles klar
Da komme ich nicht ganz mit. "Ich habe mir meine Garage gekauft, weil ich mir die Miete auf Dauer nicht leisten kann."
Nun denn, mann muß nicht alles im Leben verstehen.

Dachte ich mir schon das es für dich zu hoch ist. Ich Kaufte mir die Garage für 600€ vor 5 Jahren. Kommst du so weit mit?

25€ sollte ich Garagenmiete pro Monat Zahlen. OK für dich oder zu schwer? 25€ mal 24 Monate oder auch 2 Jahre macht 600€

5 Jahre mal 12 Monate = 60 Monate.
60 Monate mal 25€ = 1500€.
Also habe ich 900€ schon daran gespart.

Für jemanden der nicht so gut Verdient sind 900€ viel Geld!
Georg66
18.02.2011, 07:51 Uhr
Schon klar
Ich habe nicht viel Geld und des wegen haue ich mal gleich 600 Euronen für eine Garage auf den Tisch! Klingt einfach aber unlogisch. Wenn ich kein Geld habe, kann ich nicht kaufen, sondern muss mieten.

Der Umstand, dass ich die 600 Euro nach einer gewissen Zeit an Miete auch bezahlt habe, ist dem Umstand der Mittellosigkeit geschuldet und aber auch der Tatsache, dass der Eigentümer das Objekt der Begierde gar nicht verkaufen will.
Außerdem besitzt jetzt der Ferrarimeiki eine Immobilie.

Das Wort ist Programm, denn bei einem evetuellen beruflich bedingten Wohnortwechsel ist so eine Immobilie,Immobiel(Standorts fest)
Ferrarimeiki müsste sich für die Garage erst einmal wieder einen Käufer oder Mieter suchen.

Aber das ist immer so eine Sache mit der Logig in der Marktwirtschaft. Wie der kleine Mann es auch dreht, der Anschiss lauert überall!
Ferrarimeiki
20.02.2011, 10:45 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
Schlenni
25.02.2011, 12:40 Uhr
Genau so ist es
Kann es nur unterstützen, was Luntemann hier geschrieben hat. Herr Mensel wehrt sich seit längerer Zeit gegen das unausweichliche. Nun holt man sich noch ein paar mehr Köpfe in das Boot. Dabei muss Herr Mensel doch alles schon wissen, warum teilt er nicht sein ganzes Wissen in diesem Zusammenhang den anderen Teilnehmern mit? Komisch, komisch
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