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Fr, 06:55 Uhr
04.03.2011

Es wird verbrannt

Zu kaum einem Thema gibt es so unterschiedliche Auffassungen wie zum öffentlichen Verbrennen von Gartenabfällen. In wenigen Tagen können die ersten Feuer im Landkreis Nordhausen gemacht werden. Hier die Einzelheiten...


Vom 15. März bis 15. Mai darf im Landkreis Nordhausen trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Alle Einzelheiten dazu regelt eine Allgemeinverfügung, die auf der Startseite von www.landratsamt-nordhausen.de, im Menüpunkt Brenntage, zum Herunterladen zur Verfügung steht.

Grundsätzlich ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt an Sonn- und Feiertagen verboten. In der Gemeinde Neustadt/Harz besteht ein generelles Brennverbot. Eine Anzeige des Verbrennens von trocknem Baum- und Strauchschnitt ist nicht erforderlich. Davon zu unterscheiden sind jedoch Traditions- oder Brauchtumsfeuer, wie zum Beispiel Osterfeuer. Hier gilt, soweit ersichtlich, weiterhin, dass ein Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde erforderlich ist.

Für das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt gibt es verschiedene Einschränkungen, darauf weist das Fachgebiet Abfallwirtschaft/ Deponie im Landratsamt Nordhausen nochmals ausdrücklich hin. So sind insbesondere folgende Mindestabstände einzuhalten: 1,5 Kilometer zu Flugplätzen, was im Landkreis den Segelflugplatz Bielen und den Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Krankenhaus betrifft, 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 100 Meter zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen, 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 100 m zu Waldflächen, 15 Meter zu öffentlichen Gebäuden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung, zum Beispiel Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä. und 5 Meter zu Grundstücksgrenzen.

Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt, sollte im Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes nachfragen. Anhand des vorhandenen Kartenmaterials können die Mitarbeiter konkret Auskunft geben. Informationen erteilen auch die Vorstände der Kleingartenvereine bzw. der Kreisverband der Kleingärtner in der Ludolfinger Straße in Nordhausen. Dort gibt es Listen, auf denen ersichtlich ist, welche Kleingartenanlage trockenen Baum- und Strauchschnitt verbrennen darf und welche nicht.

Die Mitarbeiter des Fachgebietes Abfallwirtschaft/ Deponie wurden während der Brenntage im Herbst 2010 zu mehreren Kontrolleinsätzen gerufen. Zu den häufigsten Verstößen zählten die Nichteinhaltung der Mindestabstände sowie das Verbrennen von anderen Materialien als trockenem Baum- und Strauchschnitt, so dass erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit durch Rauch und Funkenflug entstanden. Die zuständige Behörde musste zum Teil hohe Bußgelder verhängen.

Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie empfiehlt gänzlich darauf zu verzichten, trockenen Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen und verweist alternativ auf das Schreddern, Kompostieren, Unterpflügen, die Nutzung der Biotonne, zusätzlicher Laubsäcke und des Grünschnittmobils, das viermal im Jahr durch den gesamten Landkreis tourt. Die Haltezeiten und Standplätze sind im Entsorgungskalender 2011 aufgeführt, den jeder Haushalt zu Jahresbeginn bekommen hat.

Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Abfallentsorgung allgemein gibt es unter 03631/ 911-330, -346 und -328. Bei konkreten Beschwerden während der Brenntage kann dies bei der Leitstelle des Landratsamtes unter folgender Rufnummer gemeldet werden: 03631/ 89 380.
Autor: nnz

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Kommentare
helferlein
04.03.2011, 15:27 Uhr
BundesimmisionsSchutzVerordnung (BimSchV)
Über allen kommunalen Verordnungen zu den Brenntagen ist beim Verbrennen die Bundesimmisions-Schutz-Verordnung massgeblich. Sinngemäß bedeutet das:

Beim Verbrennen ist zu beachten, dass dadurch für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft keine Gefahren oder Belästigungen (insbesondere durch Rauch!!!) eintreten.

Solange nur gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt verbrannt wird, gibt es bestimmt kaum Probleme hiermit.

An einigen Stellen ist zu beobachten, dass das Feuer durch unzulässige Zutaten (häusliche Abfälle, brennbare Flüssigkeiten oder beschichtete Spanplatten) ergänzt wird oder aber frischer Schnitt dazu gegeben wird.


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