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Do, 08:55 Uhr
21.10.2021
Unterstützung der Kinder nach Corona

Landesprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“

Das Thüringer Bildungsministerium erarbeitet derzeit die nächsten Schritte zur Umsetzung des Landesprogramms „Stärken – Unterstützen – Abholen“. Mit dem Landesprogramm gestaltet der Freistaat das Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aus, bei dem der Bund die Länder mit zwei Milliarden Euro bei der Bewältigung coronabedingter Folgen im Bildungs- und Jugendbereich unterstützt....

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Ab sofort ist auf der Website des Thüringer Bildungsministeriums eine entsprechende Informationsseite (https://bildung.thueringen.de/schule/staerken-unterstuetzen-abholen) freigeschaltet. Die umfangreichen Angebote zum Aus- und Aufbau von Kompetenzen werden in den kommenden Wochen und Monaten schrittweise erweitert. Bereits online sind Informationen zu den Bereichen Schulpsychologischer Dienst, Radfahrausbildung und Schwimmen.

Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Ich freue mich, dass wir bereits jetzt zum Schwimmunterricht ein klar umrissenes Teilprogramm haben. Denn Schwimmunterricht ist immens wichtig. Auch wenn wir bereits mit einem großen Kraftakt in den Sommerferien zahlreiche Kurse in verschiedenen Bereichen durchführen konnten, sind insbesondere im Schulschwimmen noch immer weitere Angebote zur Kompensation von heterogenen Lernständen erforderlich. Der Schulschwimmunterricht hat eine herausgehobene Bedeutung, da das Sichere Schwimmen Können im Ernstfall Leben retten kann. Für mich ist es daher besonders wichtig, dass alle Thüringer Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, den ausgefallen Schwimmunterricht nachzuholen.

Anhand der vorliegenden statistischen Daten ergibt sich bei etwa 44,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler weiterhin Bedarf an zusätzlichen Schwimmangeboten. Um diese heterogenen Lernstände auszugleichen, werden wir, neben der Planung von ergänzendem schulischen Schwimmunterricht nun auch noch stärker auf den Ausbau der auf der Grundlage des Schulbudgets bereits bestehenden Kooperationen zwischen Schulen und externen Partnern sowie auch auf individuelle Förderangebote setzen. Hierfür haben wir das System der Lern-Schecks ins Leben gerufen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten über ihre Eltern, basierend auf den festgestellten heterogenen Lernständen, personengebundene Gutscheine für Förderangebote. Mit diesen Lern-Schecks können anschließend bei den durch das Bildungsministerium geprüften und gelisteten Anbietern Schwimmangebote wahrgenommen werden. Natürlich ist das bei weitem noch nicht alles. Weitere Teilprogramme werden folgen.“

Die Anbieter müssen sich über ein Interessenbekundungsverfahren über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) für die Durchführung von Schwimmkursen bewerben. Nach erfolgter Prüfung werden Rahmenverträge mit dem Bildungsministerium abgeschlossen. Das Bildungsministerium listet anschließend die Anbieter auf seiner Website. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie ebenfalls auf der angegebenen Seite.
Autor: red

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