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Sa, 10:44 Uhr
20.08.2022
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sommer

Kurze Arbeitshosen als Arbeitsschutz-Risiko?

Die Hitzewelle hat Europa fest im Griff, Temperaturen von rund 30 Grad im Schatten sind auch in Deutschland seit Wochen der Normalfall. Was lange Zeit nur südlichen Ländern wie Spanien und Italien vorbehalten war, ist jetzt auch bei uns Alltag...

Egal ob auf Baustellen oder in Werkhallen, viele Arbeiterinnen und Arbeiter wollen unter diesen Bedingungen kurze Arbeitskleidung tragen und sich so zumindest etwas Erleichterung verschaffen. Arbeitsschutz-Experte Ken Hauser vom TÜV Thüringen erklärt, worauf zu achten ist und ob Shorts und T-Shirt überhaupt ausreichenden Schutz bei der Arbeit bieten können.

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„Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, die Tätigkeiten seiner Angestellten zu bewerten. Dazu muss laut Arbeitsschutzgesetz für alle vorkommenden Arbeitsbedingungen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden: Ist bei den auszuführenden Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung notwendig oder genügt das Tragen von Arbeits- und Berufsbekleidung? So muss zum Beispiel festgelegt werden, welche Sicherheitsklasse die Sicherheitsschuhe oder welche Schutznorm die Arbeitshandschuhe erfüllen müssen. Muss bei der Arbeit ein Schutzhelm getragen werden, ist ein Atem-, Gehör- oder Augenschutz notwendig? All diese Fragen muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung betrachten“, erläutert Ken Hauser vom TÜV Thüringen.

In der Gefährdungsbeurteilung sollte der Arbeitgeber auch Anforderungen an Arbeits- und Berufskleidung definieren, obwohl diese keine spezielle Schutzfunktion bieten muss. So verständlich der Wunsch nach kurzer Arbeitskleidung ist, so hoch sind auch die damit möglicherweise verbundenen Gefahren: „Beim Umgang mit heißen oder scharfkantigen Materialien besteht immer eine Verletzungsgefahr und Gesundheitsgefährdung, auch wegfliegende Partikel wie Späne, Steinchen oder Funkenflug sprechen klar gegen kurze Arbeitsbekleidung“, so der Arbeitsschutzexperte. Auch bei spitzen Ecken und Kanten im Arbeitsumfeld kann langbeinige und langärmlige Arbeitskleidung zumindest oberflächlich einen wirksamen Hautschutz bieten. „Sind solche Einflussfaktoren bei der Arbeit ausgeschlossen und werden sonst keine weiteren Schutzanforderungen an die Arbeitsbekleidung gestellt, darunter zum Beispiel die Warnfunktion bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich, dann spricht aus Sicht des Arbeitsschutzes nichts gegen kurze Arbeitshosen“, meint Ken Hauser. Beim Arbeiten im Außenbereich darf dann aber ein ausreichender Sonnenschutz nicht fehlen, denn auch das Risiko einer Hautkrebs-Erkrankung sollte keinesfalls unterschätzt werden.
Autor: red

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