Mi, 11:03 Uhr
24.05.2023
Landkreis Nordhausen
Jugendförderplan liegt aus
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die Fortschreibung des Jugendförderplans beraten und die öffentliche Auslage beschlossen. Nun liegt der Entwurf des Jugendförderplanes für die Jahre 2024 bis 2028 bis Anfang Juni öffentlich aus...
Erarbeiter wurde der Plan durch das Landratsamt Nordhausen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit Kommunen, Trägern und unter Einbeziehung der Jugendlichen erstellt.
Der Entwurf ist online einsehbar unter https://landkreis-nordhausen.de/foerderung-der-jugendarbeit sowie im Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend, Zimmer 258, Behringstraße 3 in Nordhausen. Die Auslage erfolgt vom 25. Mai bis einschließlich 8. Juni.
Fachliche Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die genannte Adresse sowie per E-Mail an jugend@lrandh.thueringen.de gesandt werden. Der Jugendförderplan weist den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Städten und Gemeinden aus.
Autor: redErarbeiter wurde der Plan durch das Landratsamt Nordhausen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit Kommunen, Trägern und unter Einbeziehung der Jugendlichen erstellt.
Der Entwurf ist online einsehbar unter https://landkreis-nordhausen.de/foerderung-der-jugendarbeit sowie im Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend, Zimmer 258, Behringstraße 3 in Nordhausen. Die Auslage erfolgt vom 25. Mai bis einschließlich 8. Juni.
Fachliche Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die genannte Adresse sowie per E-Mail an jugend@lrandh.thueringen.de gesandt werden. Der Jugendförderplan weist den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Städten und Gemeinden aus.
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