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Mo, 15:00 Uhr
16.06.2025
nnz nachgehakt

Warum nimmt man Unruhestifter nicht einfach mit?

Am Wochenende gab es wieder Ärger in Görsbach. Der inzwischen über die Dorfgrenzen hinaus bekannte Störenfried beschädigte mindestens ein Fahrzeug, pöbelte Passanten an und sorgt weiter für Unruhe im Dorf. Natürlich kam die Polizei, doch was können und dürfen die Beamten tun? Wir haben nachgefragt…

Was darf die Polizei?  - für "freiheitseinschränkende Maßnahmen" gibt es hohe Hürden; Symbolbild (Foto: LPI) Was darf die Polizei? - für "freiheitseinschränkende Maßnahmen" gibt es hohe Hürden; Symbolbild (Foto: LPI)

Die Polizei fährt mit Blaulicht vor, wenige Momente später klicken die Handschellen, dem Festgenommenen werden seine Rechte vorgelesen und ab geht es in die Zelle - so oder so ähnlich zeigt es das Fernsehen gerne. Klar im Ablauf, nachvollziehbar, dramatisch, gute Unterhaltung.

„Freitagnachmittagsfantasie“ nennt Matthias Bollenbach die „Law & Order“ Dramen, die so oft über deutsche Bildschirme flimmern, mit der Realität haben die wenig zu tun. „Es gibt Leute die denken Polizeiarbeit sei „Alarm für Cobra 11“. Tatsächlich sind unsere Arbeitsgrundlagen Staatsrecht, Polizeirecht, Strafrecht und Strafprozessrecht. Auch wir haben uns an Recht und Gesetz zu halten und können nicht nach Gutdünken handeln“, sagt der Leiter der Landespolizeiinspektion vergangene Woche im Gespräch mit der nnz.

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Wenige Tage zuvor sorgt ein Mann in der Nordhäuser Bahnhofstraße für Ärger, schlägt mit einer Axt um sich. Die Polizei kommt, setzt alle Verdächtigen fest derer sie vor Ort habhaft werden kann, nimmt Personalien auf und sucht die Tatwaffe. Die Beteiligten können alsbald wieder von dannen ziehen, bei den Augenzeugen herrscht Unverständnis. Warum nimmt man die Unruhestifter nicht einfach mit?

Weil es so einfach nicht ist. Die Freiheit ist ein hohes Gut, Maßnahmen, die die Freiheit beschneiden, sind ein enormer Eingriff in die Grundrechte und entsprechend hoch sind die Hürden im deutschen Rechtsstaat, erklärt Polizeioberrat Thomas Gubert, der als Leiter des Inspektionsdienstes direkt für den Nordhäuser Kreis verantwortlich ist. „Wir schöpfen all unsere Möglichkeiten aus. Wie die ausfallen, ist im Einzelfall zu prüfen. Wenn wir rechtlich dazu in der Lage sind, können wir Personen in der Regel 12 bis 24 Stunden in Gewahrsam nehmen, im Maximum bis zu 10 Tage. Die Hürden dafür sind hoch und es braucht in jedem Fall eine richterliche Bestätigung.“, erklärt Gubert.

Der "Irre von Görsbach" wird der Unruhestifter im Ort inzwischen genannt, am Wochenende sorgte der Mann wieder für Ärger
Was tut die Polizei?
Was kann und darf die Polizei also tun, wenn sie gerufen wird? Verdächtige Personen werden festgehalten, ihre Personalien werden überprüft und man beginnt zu ermitteln, was sich genau zugetragen hat. Im Zuge dessen sind auch Haftgründe zu prüfen, wann jemand in Deutschland festgenommen werden darf, regelt unter anderem der Paragraph 112 der Strafprozessordnung.
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Was ein Polizist darf und wo die Grenzen liegen spielt gerade in der gehobenen Laufbahn eine große Rolle in der Ausbildung, auch Polizeioberrat Thomas Gubert, Polizeidirektor Matthias Bollenbach und Kriminalhauptkommissarin Monique Telemann müssen die Grundlagen auf dem ff kennen (Foto: agl) Was ein Polizist darf und wo die Grenzen liegen spielt gerade in der gehobenen Laufbahn eine große Rolle in der Ausbildung, auch Polizeioberrat Thomas Gubert, Polizeidirektor Matthias Bollenbach und Kriminalhauptkommissarin Monique Telemann müssen die Grundlagen auf dem ff kennen (Foto: agl)

Die Untersuchungshaft ist im Polizeialltag eher die Ausnahme als die Regel und kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Gefahr von Verdunkelung besteht - also anzunehmen ist, dass ein Verdächtiger Beweise vernichten könnte - oder Fluchtgefahr besteht. Hat etwa jemand einen festen Wohnsitz und sind längerfristige Haftgründe nicht gegeben, dann ist die Person wieder zu entlassen.

„Das passt sicher nicht immer zu dem, was man sich denkt oder wünscht aber der Kreis schließt sich bei Recht und Gesetz. Der Herr in Görsbach ist ohne Frage verhaltensauffällig und hat seit etwa einem halben Jahr eine Vielzahl an Straftaten im niedrigschwelligen Bereich begangen. Das beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl und die soziale Situation im Ort erheblich, das ist uns bekannt und bewusst. Aber die rechtlichen Gründe für eine längere Ingewahrsamnahme sind nicht gegeben.“, sagt Gubert.

Was nicht heißt, dass man vom Haken kommt, wenn man nicht direkt in der Zelle landet. Die Bestrafung von Vergehen ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern der Justiz. Die Polizei hat alle relevanten Tatsachen zusammenzutragen, sind diese Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens, wie es weiter geht, erläutert Kriminalhauptkommissarin Monique Telemann, die unter anderem für die Ausbildung neuer Polizeibeamter zuständig ist. Auf die juristische Einschätzung hat die Polizei nur insofern Einfluss, als das sie die Anzeigen und relevanten Fakten zusammenträgt.

Legislative, Exekutive, Judikative
Vom alltäglichen Geschehen im kleinen Görsbach gelangt man so recht schnell zu den Grundlagen des Rechtsstaates. Die Polizei als exekutive Gewalt hat die Einhaltung der Gesetze zu überwachen, die die Legislative, also der Gesetzgeber, aufstellt. Werden diese gebrochen, hat die Judikative, also die Gerichte, darüber zu befinden, wie Recht und Gesetz im Einzelfall auszulegen sind und welche Strafen verhängt werden können. „Am Ende steht die Frage, was man will. Die rechtsstaatliche Prüfung im Einzelfall oder einen Polizeistaat? An jeder Ecke einen Polizisten stehen zu haben ist nicht das, was ich mir als Bürger wünsche. Die Polizei soll und darf nicht allmächtig sein. Sie soll auf dem Boden der Gewaltenteilung schützen und für ein geordnetes Miteinander sorgen.“, sagt Polizeichef Bollenbach.

Verbesserungsbedarf sieht man beim Personal. Die Zahl der aktiven Beamten in den Nordthüringer Dienststellen ist seit den 90er Jahren gesunken, die Fallzahlen aber steigen. Die Einsatzfähigkeit der Polizeiinspektionen vor Ort sei ein entscheidender Faktor, nicht nur für das subjektive Sicherheitsempfinden, so Bollenbach weiter.

Licht ins Dunkel bringen
Wo und wie die verfügbaren Kräfte eingesetzt werden, entscheidet man nicht nach „Bauchgefühl“, die Lageauswertung gehört zum täglichen Prozedere in den Dienststellen. „Wir können aber nur das bewerten, was wir auch wissen und dafür braucht es die Anzeigen der Bürgerinnen und Bürger“. Der Irrglaube, es passiere sowieso nichts, wenn die Polizei anrückt, sei fatal. „Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.“, sagt Bollenbach, über die Statistik erhalte man ein klares Lagebild und könne die personellen und zeitlichen Ressourcen besser einsetzen. Zudem arbeitet man mit den Gemeinden und Behörden vor Ort zusammen, sei es etwa die Nordhäuser Stadtverwaltung um auf dem Rolandsfest Präsenz zu zeigen, auf gemeinsamer Streife mit dem Jugendamt in Sachen Jugendschutzkontrolle oder mit dem Ordnungsamt, wenn im Sommer auf dem Petersberg oder vor der Marktpassage wieder arbeitsintensive Tage und Wochen bevorstehen.

„Wir lehnen uns niemals zurück. Was wir tun können, mag für das subjektive Verständnis von Sicherheit nicht immer zufriedenstellend sein, steht aber auf dem Boden des Rechtsstaates. Wichtig ist, dass wir angerufen werden, damit wir tätig werden können“, unterstreicht Polizeioberrat Gubert. Für mehr Verständnis unter der Bevölkerung muss geworben werden, auch Abseits der Nachwuchsgewinnung. Präsent ist die Nordthüringer Polizei unter anderem bei öffentlichen Veranstaltungen wie zuletzt bei der „Blaulichtmeile“ zum Sondershäuser Stadtjubiläum. Um die Dienststellen für den Bürger Abseits der Einsätze greifbar zu machen, hat man in Mühlhausen und Heilbad Heiligenstadt zuletzt zum „Coffee with a Cop“ eingeladen, ein öffentliches Kaffeekränzchen um ins Gespräch zu kommen. Das will man in diesem Jahr auch in Nordhausen erproben, ein genaues Datum gibt dafür allerdings noch nicht.

In Görsbach liegt die Zahl der Verfahren inzwischen „im oberen zweistelligen Bereich“. Einige davon befinden sich noch im Ermittlungsgang der Polizei, eine Reihe wurde bereits an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Es liegt nun also weitestgehend an Justizia, für Recht zu sorgen.
Angelo Glashagel

Anm. d. Red.: In einer früheren Version des Textes hatten wir die Staatsanwaltschaft der Judikative zugeschlagen, tatsächlich gehört diese zur Exekutive. Wir haben diesen Fehler korrigiert.
Autor: red

Kommentare
Lautaro
16.06.2025, 16.02 Uhr
Ich bin kein Jurist und lehne Gewalt wirklich ab.....
Aber was würde passieren, wenn ein genervter Nachbar ihm seine Fähigkeit zum stänkern nimmt ?
Anonym90
16.06.2025, 16.23 Uhr
es muss was passieren
Die aktuelle Sicherheitslage in Görsbach bereitet vielen Bürgerinnen und Bürgern ernsthafte Sorgen und das schon seit Monaten.
Was einst ein ruhiger Ort war, fühlt sich inzwischen für viele nicht mehr sicher an – weder für Kinder noch für Erwachsene.

Öffentliche Einrichtungen wie Schule, Kindergarten, Bäckerei, Fleischer… sind nur noch mit vorherigem Klingeln zugänglich – aus nachvollziehbarer Vorsicht. Doch was sagt es über den Zustand unseres Zusammenlebens aus, wenn kein Kind sich mehr allein auf die Straße traut und selbst Erwachsene ein mulmiges Gefühl haben, sich frei im Ort zu bewegen?

In dieser Situation erwarten wir von Polizei und Justiz ein entschlosseneres, besser abgestimmtes Vorgehen. Reine Beruhigungsmaßnahmen oder symbolische Gespräche reichen nicht aus, wenn das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung massiv erschüttert ist.

Wer glaubt, diese Wahrnehmung sei übertrieben, ist herzlich eingeladen, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Es geht hier nicht um Stimmungsmache, sondern um den Wunsch nach einem Leben wieder in Freiheit und Sicherheit – so, wie es in einer funktionierenden Gesellschaft selbstverständlich sein sollte.
Nobodys Darling
16.06.2025, 16.44 Uhr
Ein Fall für die Justiz? Was soll der da?
Anstatt hier mit der Strafprozessordnung herum zu wedeln und den Ball ins nächste Feld zu spielen sollten die für Ordnung und Sicherheit Verantwortlichen sich mal nach einem Amtsarzt umschauen, der diesen Patienten dahin schickt wo er hingehört. Wie soll dem im Vollzug geholfen werden?
mobilitymind
16.06.2025, 17.01 Uhr
Unruhestifter vs. Straftäter
Ich denke, hier muss schon unterschieden werden.
"Unruhestifter" sind das eine. Auch wenn ich mir persönlich einen strikteren Umgang und weniger Narrenfreiheit für aggressive Pöbler, Krawallmacher und Junkies wünschen würde. Aber das ist eine andere Sache.

Bei den im Artikel genannten Beispielen reden wir allerdings von Straftätern.
Der Mann mit dem Beil hat offenkundig jemanden mit der Waffe verletzt, was in Richtung gefährliche Körperverletzung geht.
Und der Mann aus Görsbach mit Handlungshistorie in Nordhausen ist auch weit mehr als nur ein Unruhestifter. Man hört und liest von Beleidigung, tätlichen Angriffen, Bedrohungen, Gebrauch von (kleinkalibrigen) Schusswaffen, Sachbeschädigung.

Das alles soll kein Haftgrund sein? Das ist schwer zu vermitteln.
Hallo123
16.06.2025, 18.24 Uhr
Freund und Helfer?
Bei gestrigen Vorkommnissen hieß es von den Beamten "Er ist den Kindern doch nur hinterher gelaufen, es ist ja nichts passiert! Also was sollen wir da machen?"

Und dann wundern sich alle wenn die Menschen gegen Ihn gehen.
Nordhäuserin34
16.06.2025, 18.24 Uhr
Schade
Hallo leider wird ein mitgeteilt von der Polizei das er nur kindern hinterher läuft und er doch nichts macht.
MissSchellenberg
16.06.2025, 18.28 Uhr
Das steht in keinem Verhältnis zueinander.
Ich kenne jmd., der musste 10 Tage in einer JVA verbringen, weil er eine Strafe aus Prinzip nicht bezahlen wollte. Aber er hatte zuvor nichts getan, was einer
Person schadet.
Und dieser Typ aus Görsbach oder der mit der Axt laufen immernoch frei rum???
Muss erst was Schlimmeres passieren?
Für mich steht das in keinem Verhältnis zueinander!!!
Strandläufer
16.06.2025, 18.58 Uhr
Aber wehe wehe...
...man zahlt die erzwungene Rundfunkgebühr nicht. Da kommt Justizia aber mit ganzer Kraft.

Es ist furchtbar gruselig was der Mann dort veranstaltet. War der schon immer so, oder gabs Auslöser? Im Dorf kennt man sich doch.

Vielleicht kommt er mal an den "Richtigen". Leider ist es dann so, dass der andere bestraft wird. Das "Ihmchen" nicht alle Latten am Zaun hat ist ja offensichtlich. Somit passiert nichts und die armen Leute bleiben auf ihren Schäden sitzen. So ganz richtig kann das alles nicht sein.
Mir tun die Anwohner leid.
memento mori
16.06.2025, 19.18 Uhr
Kurze Korrektur zum Text
Insgesamt hoch interessant zu lesen und manchmal schwer nachzuvollziehen.

Kleiner Fehler hat sich eingeschlichen: die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exikutive, nicht der Judikative.

Gruß!
Ummenichter
16.06.2025, 19.31 Uhr
Der Typ in Görsbach !!!
BEZAHLST du einen Strafzettel, Mahnbescheid aus welchen Gründen auch immer NICHT!!!Staatsschulden !!!DANN kommt die Polizei nach ein paar Tagen und mit einem Haftbefehl von der Justiz!!!500 Euro, und der Tagessatz liegt bei 25 Euro, also wenn du es NICHT!Bezahlen kannst, dann 20 Tage nach Tonna !Und Vater Staat zahlt noch drauf!!!
gast23
16.06.2025, 19.46 Uhr
Dorf fühlt sich im Stich gelassen
Anwohner fühlen sich von der Polizei im Stich gelassen. „Schaffen sie sich einen Hund an“ oder „Sie Sterben ja auch irgendwann wirklich mal“ sind Sprüche von Polizeibeamten die vor Ort im Einsatz waren und mit Herrn Laub sogar noch eine Zigarette rauchen, aber man gibt sich ja sogar schon die Hand. Wo soll das noch hinführen? Die Polizei der Freund und Helfer.
Frank Tabatt
16.06.2025, 20.11 Uhr
Ja, ja die Freiheit ist das höchste Gut
Solche Leute wie der Görsbacher stellen eine echte Gefahr für Ihre Mitmenschen dar. Wenn er demnächst mal vollkommen durchdreht , dann lesen wir von einer Psychischen Ausnahmesituation , die kein Verantwortlicher vorhersehen konnte . Scheinbar wird es erst für diese Leute von Bedeutung , wenn eigene Familienangehörige betroffen sind.
Zur Freiheit als höchstes Gut fällt mir nur der GEZ Nichtbezahler ein , der einsitzen durfte .
In Nordhausen laufen auch einige Kandidaten wie der Görsbacher rum
Cannon
16.06.2025, 23.38 Uhr
Gez Gebühren
Zahl mal bestimmte Sachen nicht....und dann sieh was irgendwann passiert....
Was passiert eigentlich wenn ich als geistig gesunder Sachbeschädigung begehe und andere Leute bedrohe?
Ich habe auch Verständnis dafür das sich Leute zusammentun und ihm eine Abreibung verpassen. Das es hilft glaube ich zwar nicht, aber ich verstehe das es getan wird.
Wolfi65
17.06.2025, 08.19 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Keine Aufrufe zu Gewalt, ...
Wutz
17.06.2025, 08.46 Uhr
Warum nimmt man Unruhestifter nicht einfach mit?
Wie auf dem Bild zu sehen ist, ist ein Zaun im Weg.
diskobolos
17.06.2025, 18.01 Uhr
Leute, geht's noch?
Von Selbstjustiz bis Wegsperren ohne Gerichtsurteil reichen die Vorschläge.

Manch einer leitet aus dem Verhalten eines offenbar psychisch Kranken ab, dass er selbst sich nicht mehr an Recht und Gesetz halten muss.

Natürlich müssen sich Polizei und Justiz an den rechtlichen Rahmen halten. Dass der immer eine allgemeine Situation voraussetzt und im Einzelfall eine Abwägung erfolgen muss, sollte doch Allgemeingut sein. Das gefällt im konkreten Fall nicht jedem Betroffenen, aber das ist eigentlich bei jedem Gesetz so . . .
Kobold2
17.06.2025, 20.52 Uhr
Im Artikel
wierd die Sachlage verständlich erklärt. Aber unsere meinungsgefestigten Kommentatoren interessiert die geltende Rechtslage trotzdem nicht....
G.Auer
17.06.2025, 22.57 Uhr
Weit und breit
schlaue Sprüche über Recht und Gesetz werden hier abgegeben. Aber wer nicht vor Ort täglich diese Situation vor Augen hat, kann vieles nicht nachvollziehen. Die Bürger in Görsbach haben nun langsam das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Seit einem halben Jahr muss sich ein ganzes Dorf nach einem Psycho richten, der tun und lassen kann, was er will. Kinder haben Angst auf die Straße zu gehen, die Frauen in den Läden schließen sich ein und öffnen nur nach klingeln, sogar Rentner werden angegriffen. Eigentum wird beschädigt (Autos, Häuser) und die Leute bleiben auf den Kosten sitzen. Die Polizei nimmt ihn immer mal mit, läßt ihn aber wegen Bagatellfällen wieder laufen. Man braucht sich da nicht zu wundern, dass hier die Gesinnung immer weiter nach rechts rückt und auch über Selbstjustiz nachgedacht wird. Die Hemmschwelle dazu schwindet von Tag zu Tag. Vielleicht zielt die Justiz ja da drauf, damit ihre Arbeit abgenommen wird. Leider werden aber dadurch bisher gesetzestreue Bürger zu einer Straftat angestiftet, um hier wieder im Dorf ein normales Dasein gewährleisten zu können. Was soll den noch passieren? Muss erstmal jemand schwer verletzt werden oder gar noch Schlimmeres geschehen? Staat.... die Uhr steht hier bereits nach ZWÖLF!
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