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Sa, 15:17 Uhr
20.08.2022
Anbieter schwatzt kostenpflichtiges Info-Paket am Telefon auf

Viel Geld für unerbetenes Angebot

In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen fällt seit einigen Wochen ein Unternehmen negativ auf: Der Anbieter ruft unerlaubt Verbraucher an und die Gespräche münden oft in einen Vertrag – der leider häufig gültig ist. Wer wiederrufen will, sollte schnell handeln...

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Verkauft wird ein Info-Paket rund um gesetzliche Zuschüsse bei häuslicher Pflege. Das bieten Pflegestützpunkte kostenlos an.

Unerwünschte Werbeanrufe sind in Deutschland verboten. Unternehmen dürfen niemanden zu Werbezwecken anrufen, wenn er nicht vorher zugestimmt hat. Gegen diese Regel verstößt derzeit unter anderem massiv ein Anbieter. Das Fatale: Er schwatzt Verbrauchern Verträge am Telefon auf, die dann leider häufig gültig sind. Für mehr als 100 Euro sollen die Angerufenen ein Info-Paket und ein telefonisches Beratungsgespräch rund um gesetzliche Zuschüsse bei häuslicher Pflege erhalten.

Mit der Rechnung, die kurz nach dem Werbeanruf zugestellt wird, wendeten sich in den vergangenen Wochen zahlreiche Angerufene an die Verbraucherzentrale Thüringen. Oftmals handelte es sich um ältere Menschen. Sie berichteten, sich am Telefon überrumpelt gefühlt zu haben.

Der Anbieter macht darauf aufmerksam, dass Menschen mit Pflegegrad, die zuhause leben, einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die Pflegekasse bezuschusst beispielsweise Hilfe im Haushalt oder sogenannte wohnraumverbessernde Maßnahmen. Der Anbieter will Pflegebedürftigen helfen, diese Ansprüche durchzusetzen.

Fünf Pflegestützpunkte in Thüringen beraten kostenfrei
„Diese Zuschüsse sind gesetzlich verbürgt und können mit der Hilfe von Angehörigen beantragt werden“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wer dabei Hilfe braucht, kann sich beispielsweise an die Pflegestützpunkte wenden. Sie beraten kostenfrei und unabhängig“, rät Reichertz. Pflegestützpunkte gibt es in Thüringen in Nordhausen, Sondershausen, Weimar, Jena und Schmalkalden-Meiningen. Auch die Pflegekassen selbst haben die Pflicht, ihre Versicherten und deren Angehörige aufzuklären (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, §7).

Die Verbraucherzentrale rät, nach dem Vertragsschluss schnell zu reagieren. Wer einen telefonisch geschlossenen Vertrag wiederrufen will, hat dazu 14 Tage Zeit. Die Frist läuft bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit dem „Ja“ am Telefon. Voraussetzung: Das Unternehmen muss am Telefon über das Widerrufsrecht informiert haben und die später schriftlich zugestellten Vertragsbedingungen müssen natürlich mit dem übereinstimmen, was am Telefon versprochen wurde.

*Wer sich nicht sicher ist, ob er einen gültigen Vertrag geschlossen hat, oder Hilfe beim Wiederruf braucht, wendet sich an die Verbraucherzentrale Thüringen. Beratungstermine werden unter 0361 555 14 0 vergeben.

Hintergrund
Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung rechtswidrig. Trotzdem können telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen rechtlich wirksam sein. Am Telefon geschlossene Verträge sind – bis auf wichtige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig.

Die Ausnahmen sind:
  • Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen
  • Verträge mit Lotterien
  • einige Verträge über Energielieferungen wie Strom und Gas
  • Verträge im Bereich Telekommunikation (Internet, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss)

Die Verbraucherzentralen fordern, dass keine Verträge mehr am Telefon geschlossen werden dürfen. Verträge über Waren oder Dienstleistungen sollten generell mindestens in Textform vom Verbraucher bestätigt werden müssen.
Autor: red

Kommentare
tannhäuser
20.08.2022, 15.32 Uhr
Solche Anrufe
...kommen auch von angeblichen Stromvergleichsportalen.

Vorwahl 0156...

Auf keinen Fall rangehen. Wer dafür die Nerven hat: Nummer kopieren, im Internet checken und dann kommt raus: "Callcenter. Aggressive Werbung. Ignorieren!"
Katzengreis
20.08.2022, 18.25 Uhr
Versteh ich nicht
Wenn ein Vertrag durch einen quasi verbotenen Anruf zustande kommt, wie kann der dann gültig sein?
tannhäuser
20.08.2022, 19.22 Uhr
Ja genau das...
...verstehe ich auch nicht!

Wenn man am Telefon angeblich nicht "Ja" zu irgendeiner Frage sagen darf hat man einen Vertrag am Hals? Ohne irgendwas unterschrieben zu haben?
Maybach
20.08.2022, 22.44 Uhr
Ich verstehe so vieles nicht..
Ich verstehe es ebensowenig, wie Katzengreis und Tannhäuser, warum etwas was illegal zustande kam, rechtswirksam ist.
Stichwort: § 138 Abs. 1 BGB
Nach einem Banküberfall kann man dann das erbeutete Geld legal und vermögenswirksam anlegen, oder wie?

Und mit Verlaub, in dem Wissen die Nettiquette zu verletzen, verstehe ich nicht welche armselige Vollidioten für eine berechtigte Frage den Daumen nach unten klicken.
Man findet es also gut und richtig, wenn unter fragwürdigen Umständen Menschen um ihr Geld betrogen werden? Ernsthaft?!?
Oder geht es hier einfach nur um persönliche Animositäten?
Es gibt Menschen und Einstellungen, die ekeln mich einfach nur noch an.
Es tut mir sehr leid, @NNZ Support, aber das musste mal so deutlich gesagt werden. Man kann zu gesellschaftlichen und politischen Themen geteilter Meinung sein, diskutieren oder auch streiten, aber hier mit dem Daumen indirekt sittenwidrige Handlungen an Menschen aus UNSERER Mitte gutheißen, geht gar nicht.

Als letztes verstehe ich nicht, wie man es trotz Datenschutz und DSVGO gezielt schafft, alte Menschen zu lokalisieren.
Marino50
21.08.2022, 09.02 Uhr
Unerbetene Angebote
Hierzu sollte man wissen, dass auch die Verbraucherzentrale nicht kostenlos ist, ebenso wie Beratungen beim Mieterverein.
Ich verstehe nicht, dass von Seiten unserer Polizei derartige Leute nicht unschädlich gemacht werden können. Diese Vorkommen werden doch zur Anzeige gebracht - hoffe ich zumindest.
tannhäuser
21.08.2022, 10.29 Uhr
Lieber Maybach...
Ich erlaube mir, Fjodor Dostojewski zu zitieren:

"Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen."
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