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Di, 11:33 Uhr
28.04.2026
Straftäter nach Afghanistan ausgeflogen

Kreis Nordhausen beteiligt sich an Abschiebeflug

Das Landratsamt Nordhausen beteiligte sich heute an einem Abschiebeflug nach Afghanistan. Ein 26-jähriger verurteilter Straftäter wurde über Leipzig abgeschoben...

Das Landratsamt Nordhausen hat sich an der heutigen Abschiebemaßnahme nach Afghanistan beteiligt. „Unserer Ausländerbehörde ist es erneut im Rahmen des von der Bundesregierung organisierten Abschiebefluges gelungen, einen strafrechtlich verurteilten Afghanen in der letzten Nacht über den Flughafen Leipzig abzuschieben“, so Landrat Matthias Jendricke (SPD).
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte diesen gecharterten Abschiebeflug mit 25 afghanischen Männern an Bord heute früh selbst bekanntgemacht. Die Vorbereitungen zu diesen Flügen unterliegen vorab der Geheimhaltung, insofern berichten die Behörden erst nach der Umsetzung dazu.

Der 26-jährige Afghane aus dem Landkreis Nordhausen saß derzeitig in einer Haftanstalt und war zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden, die sonst noch bis November 2026 angedauert hätte. „Dieser Afghane ist im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist und hat seinen Aufenthalt auch durch fortlaufende Straftaten verwirkt. Ich bin froh, dass der Bundesinnenminister diese Abschiebeflüge organisiert und wir diese Wiederholungstäter so loswerden“, erklärte Jendricke.

Auch im letzten Jahr hatte sich der Landkreis Nordhausen bereits als einziger Thüringer Landkreis am ersten Abschiebeflug der Bundesregierung beteiligt.

Autor: red

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Kommentare
Echter Sundhäuser
28.04.2026, 13:20 Uhr
Hat ja nur 11 Jahre gedauert...
War das eine dieser tüchtigen Ortskräfte, die mal unsere Rente erarbeiten sollte und unbedingt den demografischen Wandel in Deutschland aufhalten sollte?
Frage: welchen Mehrwert für unsere Gesellschaft hat es solche Typen zu importieren und was hat uns der Migrantenspass die ganzen 11 Jahre zuzüglich Rückflug gekostet?
Anna Lüst
28.04.2026, 13:28 Uhr
Was für eine Heldentat!
"Es ist uns gelungen, einen verurteilten Straftäter aus Afghanistan abzuschieben."
Das ist eine Erfolgsmeldung wert?
Der ist, wie fast alle, entgegen Artikel 16a Grundgesetz bei uns angekommen.
Was lesen wir als nächstes?
"Der Landrat kämpft mit einem Tiger?"
Traurig, dass so etwas einen Artikel wert ist.
Kritiker2010
28.04.2026, 14:04 Uhr
Er ist wieder da! - Nur eine Frage der Zeit?
Dass straffällig gewordene "Asylsuchende" ihr Aufenthaltsrecht verwirken und abgeschoben werden, ist selbstverständlich und würde eigentlich auch keine besondere Erwähnung benötigen. Aber im besten Deutschland aller Zeiten ist das schon eine Meldung wert.

Freilich kann man noch darüber streiten, ob Straftäter (wie in diesem Fall) zumindest einen Teil ihrer Strafen in deutschen Wellness-(Haft)-Anstalten absitzen müssen, bevor die Reise beginnt.

Vermutlich wird er jedoch "zu Hause" nicht mit offenen Armen empfangen und hat sein Lebensmodell auf die Vollversorgung durch den deutschen Steuerzahler ausgerichtet.
Eine neue Identität öffnet bekanntlich so mache Grenze und das Weiterreichen nach Deutschland wurde in der Europäischen Union bisher auch recht unbürokratisch gelöst.

Wann wird es also heißen: "Er ist wieder da!"
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